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L-Bank Wirtschaftsfrderung

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Technische Information

Bürgschaftsprogramm

Die L-Bank übernimmt Bürgschaften für Kredite, die Banken und Sparkassen an mittelständische Unternehmen vergeben.


Wer wird gefördert?

Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige

Das Unternehmen darf sich nicht in finanziellen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten im Sinne der EU-Definition befinden. Möglich ist eine Förderung jedoch, falls die Schwierigkeiten durch die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise nach dem 01.07.2008 ausgelöst wurden und nur vorübergehender Natur sind. Die L-Bank nutzt hierzu die Erleichterungen, die auf Bundesebene für die Vergabe von Bürgschaften geschaffen wurden. Hier finden Sie weitere Informationen zu der Definition von Unternehmen in Schwierigkeiten.


Was wird gefördert?

Gefördert werden folgende Vorhaben und Finanzierungen:

Das Vorhaben muss in Baden-Württemberg durchgeführt werden.


Wie wird gefördert?

Die L-Bank übernimmt Bürgschaften. Sie übernimmt damit einen Teil des Risikos von der Hausbank.

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Form der Risikoübernahme

Ausfallbürgschaft der L-Bank für Kredite bzw. Avalkredite der Hausbank

Höhe der Risikoübernahme

  • In der Regel 50 % der zu verbürgenden Finanzierung
  • In Einzelfällen auch darüber

Laufzeit

Abhängig vom Einzelfall
Maximale Laufzeit: 15 Jahre

Bürgschaftsbeträge

1 bis 5 Mio. Euro
Das bedeutet, dass die L-Bank in der Regel ein Kreditvolumen von 2 bis 10 Mio. Euro verbürgen kann.
   
Für Bürgschaften bis 1 Mio. Euro ist die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg zuständig.

Für Bürgschaften über 5 Mio. Euro ist das Land Baden-Württemberg zuständig. Hier übernimmt die L-Bank die Bearbeitung der Bürgschaft.

Sicherheiten 

Das Unternehmen muss in der Regel Sicherheiten für die verbürgte Finanzierung, zum Beispiel für das Hausbankdarlehen, stellen.

Unternehmen, Hausbank und L-Bank vereinbaren gemeinsam, welche Sicherheiten notwendig sind. Die L-Bank partizipiert gleichrangig und quotal an der Absicherung.

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Konditionen

Die L-Bank legt die Entgelte für die Risikoübernahmen im Einzelfall fest. Die Konditionen orientieren sich an den jeweiligen Marktgegebenheiten.


Kombinationsmöglichkeiten

Bürgschaften der L-Bank können mit anderen Förderprogrammen, insbesondere mit Förderkrediten, kombiniert werden. Möglich ist auch eine Kombination mit den Nachrangdarlehen der L-Bank, L-MezzaFin.


Antragstellung

Die Hausbanken beantragen gemeinsam mit den Unternehmen die Bürgschaft direkt bei der L-Bank.

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Vorgespräch

Die L-Bank empfiehlt ein Vorgespräch, bevor Sie die Bürgschaft formal beantragen. Hier lässt sich klären, ob die L-Bank in dem konkreten Fall Risiko übernehmen kann.

Antragsweg

Unternehmen und Hausbank stellen den Antrag gemeinsam. Die Hausbank reicht den Antrag direkt bei der L-Bank ein. Direkt bedeutet: Sparkassen und Genossenschaftsbanken müssen ihr Zentralinstitut nicht einbinden.

Antragsunterlagen

Der Antrag umfasst immer

  • Antragsformular der L-Bank für Risikoübernahmen
  • Unternehmensexposee
  • Weitere Unterlagen zu den wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen (siehe Punkt 4 des Antragsformulars)

Die L-Bank hat außerdem einen Leitfaden entwickelt, wie die Unternehmen ihre Angaben für die Antragstellung optimal aufbereiten können (L-Bank-Reporting).

Sie können den Leitfaden und alle notwendigen Formulare für die Antragstellung auf einer separaten Seite herunterladen.   

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Downloads

Information

Ansprechpartner:

Jörg Stremme

Telefon: 0711 122-2635
Fax: 0711 122-2695
E-Mail: joerg.stremme@l-bank.de

Zuständig für die Regierungsbezirke Freiburg und Tübingen sowie für die Geschäftsbanken Deutsche Bank, Dresdner Bank, Commerzbank, HypoVereinsbank

Axel Günder

Telefon: 0711 122-2688
Fax: 0711 122-2695
E-Mail: axel.guender@l-bank.de

Zuständig für die Regierungsbezirke Stuttgart und Karlsruhe sowie für die DZ-Bank, LBBW, BW-Bank und IKB

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