Bürgschaftsprogramm
Die L-Bank übernimmt Bürgschaften für Kredite, die Banken und Sparkassen an mittelständische Unternehmen vergeben.
Wer wird gefördert?
Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige
Das Unternehmen darf sich nicht in finanziellen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten im Sinne der EU-Definition befinden. Möglich ist eine Förderung jedoch, falls die Schwierigkeiten durch die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise nach dem 01.07.2008 ausgelöst wurden und nur vorübergehender Natur sind. Die L-Bank nutzt hierzu die Erleichterungen, die auf Bundesebene für die Vergabe von Bürgschaften geschaffen wurden. Hier finden Sie weitere Informationen zu der Definition von Unternehmen in Schwierigkeiten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden folgende Vorhaben und Finanzierungen:
- Investitionsfinanzierungen
(zum Beispiel zur Erweiterung, Rationalisierung, Modernisierung, Umstellung bestehender Unternehmen) - Finanzierung von Existenzgründungen und Betriebsübernahmen
- Betriebsmittelfinanzierungen
- Avalfinanzierungen
(zum Beispiel für Anzahlungs-, Bietungs-, Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsgarantien oder für Rücknahmeverpflichtungen) - Finanzierung von Konsolidierungen/Restrukturierungen
Das Vorhaben muss in Baden-Württemberg durchgeführt werden.
Wie wird gefördert?
Die L-Bank übernimmt Bürgschaften. Sie übernimmt damit einen Teil des Risikos von der Hausbank.
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Form der Risikoübernahme
Ausfallbürgschaft der L-Bank für Kredite bzw. Avalkredite der Hausbank
Höhe der Risikoübernahme
- In der Regel 50 % der zu verbürgenden Finanzierung
- In Einzelfällen auch darüber
Laufzeit
Abhängig vom Einzelfall
Maximale Laufzeit: 15 Jahre
Bürgschaftsbeträge
1 bis 5 Mio. Euro
Das bedeutet, dass die L-Bank in der Regel ein Kreditvolumen von 2 bis 10 Mio. Euro verbürgen kann.
Für Bürgschaften bis 1 Mio. Euro ist die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg zuständig.
Für Bürgschaften über 5 Mio. Euro ist das Land Baden-Württemberg zuständig. Hier übernimmt die L-Bank die Bearbeitung der Bürgschaft.
Sicherheiten
Das Unternehmen muss in der Regel Sicherheiten für die verbürgte Finanzierung, zum Beispiel für das Hausbankdarlehen, stellen.
Unternehmen, Hausbank und L-Bank vereinbaren gemeinsam, welche Sicherheiten notwendig sind. Die L-Bank partizipiert gleichrangig und quotal an der Absicherung.
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Konditionen
Die L-Bank legt die Entgelte für die Risikoübernahmen im Einzelfall fest. Die Konditionen orientieren sich an den jeweiligen Marktgegebenheiten.
Kombinationsmöglichkeiten
Bürgschaften der L-Bank können mit anderen Förderprogrammen, insbesondere mit Förderkrediten, kombiniert werden. Möglich ist auch eine Kombination mit den Nachrangdarlehen der L-Bank, L-MezzaFin.
Antragstellung
Die Hausbanken beantragen gemeinsam mit den Unternehmen die Bürgschaft direkt bei der L-Bank.
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Vorgespräch
Die L-Bank empfiehlt ein Vorgespräch, bevor Sie die Bürgschaft formal beantragen. Hier lässt sich klären, ob die L-Bank in dem konkreten Fall Risiko übernehmen kann.
Antragsweg
Unternehmen und Hausbank stellen den Antrag gemeinsam. Die Hausbank reicht den Antrag direkt bei der L-Bank ein. Direkt bedeutet: Sparkassen und Genossenschaftsbanken müssen ihr Zentralinstitut nicht einbinden.
Antragsunterlagen
Der Antrag umfasst immer
- Antragsformular der L-Bank für Risikoübernahmen
- Unternehmensexposee
- Weitere Unterlagen zu den wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen (siehe Punkt 4 des Antragsformulars)
Die L-Bank hat außerdem einen Leitfaden entwickelt, wie die Unternehmen ihre Angaben für die Antragstellung optimal aufbereiten können (L-Bank-Reporting).
Sie können den Leitfaden und alle notwendigen Formulare für die Antragstellung auf einer separaten Seite herunterladen.
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Downloads
Bürgschaftsprogramm, PDF
(118 kB)
Merkblatt
Risikoübernahme durch die L-Bank, PDF
(321 kB)
Antrag (online ausfüllbar und abspeicherbar)
Gründen und Investieren, PDF
(1216 kB)
Broschüre
Ansprechpartner:
Jörg Stremme
Telefon:
0711 122-2635
Fax:
0711 122-2695
E-Mail:
joerg.stremme@l-bank.de
Zuständig für die Regierungsbezirke Freiburg und Tübingen sowie für die Geschäftsbanken Deutsche Bank, Dresdner Bank, Commerzbank, HypoVereinsbank
Axel Günder
Telefon:
0711 122-2688
Fax:
0711 122-2695
E-Mail:
axel.guender@l-bank.de
Zuständig für die Regierungsbezirke Stuttgart und Karlsruhe sowie für die DZ-Bank, LBBW, BW-Bank und IKB

