Achtung
Zum 28.09.2026 lösen wir den Nachhaltigkeitsbonus durch den Zukunftsbonus: Klima ab. Außerdem passen wir die Förderkriterien leicht an die veränderten Rahmenbedingungen an.
Achtung
Sie führen einen mittelständischen Tourismusbetrieb.
Sie möchten Ihren Gastronomie- oder Beherbergungsbetrieb umgestalten oder modernisieren.
Oder: Sie möchten eine Freizeiteinrichtung neu erbauen, modernisieren oder erweitern.
Sie möchten dies mit einem Förderdarlehen finanzieren.
Kurz erklärt
Als Tourismusbetrieb erhalten Sie ein langfristiges Förderdarlehen. Sie können damit vor allem Baumaßnahmen günstig finanzieren. Unternehmen mit Klimaschutzstrategie fördern wir mit einer zusätzlichen Zinsverbilligung.
Ihr Vorhaben
Erweiterung oder Modernisierung bestehender Gebäude (Gastronomie, Hotellerie)
Betriebsübernahmen mit anschließender Umgestaltung
Modernisierung von Innenräumen
Neubau, Modernisierung oder Erweiterung von Freizeiteinrichtungen
Investitionskosten für Grundstück, Gebäude, Baumaßnahmen, Außenanlagen, Inneneinrichtung, digitale Innovationen, Übernahmepreis für das Unternehmen
Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs
Betriebsmittel und Warenlager
Betriebsfahrzeuge
Mobile Gastronomieangebote (z. B. Zelte, Food-Trucks)
Wohnwirtschaftliche Vorhaben
Immobilien oder andere Wirtschaftsgüter zur Vermietung an eine Betriebsgesellschaft, wenn die Mieteinnahmen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuert werden. Prüfen Sie in diesem Fall, ob eine Förderung mit dem Kombi-Darlehen Mittelstand FLEX möglich ist.
Installation eigenständiger Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Ihre Voraussetzungen
Sie führen einen Tourismusbetrieb (z. B.: Hotel, Gaststätte, Campingplatz oder Ferienwohnung, Freizeiteinrichtung).
Sie haben einen Gewerbebetrieb angemeldet.
Ihr Unternehmen gilt als Ein kleines und mittleres Unternehmen nach EU‑Definition hat weniger als 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Mio. €). (KMU) im Sinne der EU-Definition.
Sie investieren in Baden-Württemberg.
Zusätzlich für den Zinsbonus für junge Unternehmen: Sie haben sich vor weniger als 5 Jahren selbstständig gemacht oder Ihr Unternehmen ist seit weniger als 5 Jahren am Markt aktiv.
Zusätzlich für den Zukunftsbonus: Klima (ab 28.09.2026): Sie erfüllen nachweisbar unsere Klimaschutzkriterien für die beantragte Variante des Zukunftsbonus: Klima
Unsere Leistungen
Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
Kredithöhe: 10.000 bis 5 Mio. €
Kreditlaufzeit: 5, 8, 10, 15 oder 20 Jahre | tilgungsfrei 0–3
Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, maximal 10 Jahre
Wenn Sie Ihren Kredit nicht termingerecht abrufen, entstehen uns für die ständige Auszahlungsbereitschaft Kosten. Diese müssen wir Ihnen über eine Bereitsstellungsprovision in Rechnung stellen. : 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge
Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Aktuelle Zinssätze und Tilgungszuschüsse: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Zusätzliche Zinsverbilligung für Unternehmen, die Klimaschutzziele verfolgen: Zukunftsbonus: Klima (ab 28.09.2026)
Der Nachhaltigkeitsbonus umfasst zwei Varianten (Stand 28.09.2026):
Weitere Informationen haben wir für Sie auf der Seite Details zum Zukunftsbonus: Klimazusammengestellt. Die genauen Anforderungen an die beiden Förderstufen finden Sie in der Bestätigung zum Förderantrag - Zukunftsbonus: Klima. Diese müssen Sie von einer sachverständigen Person ausfüllen lassen und über Ihre Hausbank bei uns einreichen.
Zum 28.09.2026 löst der Zukunftsbonus: Klima den bisherigen Nachhaltigkeitsbonus ab.
Zusätzlicher Tilgungszuschuss
Nach erfolgreicher Durchführung Ihrer Investitionen erhalten Sie zusätzlich einen Tilgungszuschuss für Ihr Darlehen. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Der Tilgungszuschuss stammt aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg.
Ab dem 02.05.2023 gilt folgender Tilgungszuschuss:
Wie hoch der Tilgungszuschuss in der Vergangenheit war, erfahren Sie unten bei den Häufigen Fragen.
Zusätzliche Förderung für junge, kleine und mittlere Unternehmen: Zinsbonus
Wir verbilligen die Zinssätze für junge Unternehmen stärker als für etablierte Unternehmen. Ihr Unternehmen gilt als jung, wenn es weniger als 5 Jahre am Markt aktiv ist und Umsätze erzielt hat.
Zusätzliche Förderung bei fehlenden Sicherheiten: Kombi-Bürgschaft 50
Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.
Für die Tourismusfinanzierung Plus bietet die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
Fördervoraussetzungen im Detail
Die L-Bank bietet dieses Förderprogramm im Rahmen ihres öffentlichen gesetzlichen Förderauftrags auf Grundlage des L-Bank-Gesetzes
Die L‑Bank informiert.
Nein.
Ab 23.10.2025 sind auch Unternehmen der touristisch geprägten Freizeitbranche antragsberechtigt, die in touristisch genutzte Freizeiteinrichtungen investieren. Dazu gehören zum Beispiel Kletterparks, Bike-Parks, Baumwipfelpfade oder Themenparks. Auch der Grunderwerb ist bei solchen Vorhaben förderfähig. Anders als bisher gefordert, müssen die Einrichtungen nun nicht mehr zu einem Hotel- oder Gastronomiebetrieb gehören.
Nicht, wenn der landwirtschaftliche Betrieb den Antrag stellt. Wenn Sie jedoch für den Tourismusbetrieb ein Gewerbe angemeldet haben, können Sie für den Gewerbebetrieb einen Antrag stellen.
Ja, sofern Sie dafür ein Gewerbe angemeldet haben.
Neubauvorhaben im Gastgewerbe können gefördert werden, sofern sie mit der Sanierung oder Modernisierung einer bestehenden Einrichtung verbunden sind und die Qualität dieser Einrichtung verbessern. Für das Verhältnis der Kosten für Neubau und für Sanierung bestehen keine Vorgaben. Neubauvorhaben für Neugründungen sind nicht förderfähig.
Neu ab 23.10.2025: Der Neubau von Freizeiteinrichtungen wird auch als alleinige Maßnahme, das heißt ohne gleichzeitige Modernisierung oder Erweiterung im Bestand, sowie auch im Rahmen von Neugründungen gefördert.
Ja. Die Reaktivierung von leerstehenden oder ungenutzten Gebäuden (z.B. Bahngebäude, aufgegebene Gaststätten) können als eigenständiges Vorhaben gefördert werden. Die gleichzeitige Sanierung oder Modernisierung einer anderen, derzeit genutzten, touristischen Einrichtung ist nicht notwendig.
Ja, sofern Sie im Rahmen einer Betriebsnachfolge zusätzliche Investitionen in dem Betrieb vornehmen. Diese Investitionen müssen touristischen Zwecken dienen. Der Übernahmepreis sollte dabei maximal 50 % der geförderten Gesamtkosten ausmachen.
Neu ab 01.05.2023: Bei stillgelegten bzw. von der Stilllegung bedrohten Betrieben ist eine geringere Investitionsquote von 15 Prozent bezogen auf die Darlehenssumme ausreichend.
Neu ab 23.10.2025: Die geforderte Summe an zusätzlichen Investitionen, die sich aufgrund der genannten Mindestquoten ergibt, ist in beiden Fällen auf 300.000 Euro gedeckelt. Das heißt, eine Förderung der Übernahme ist möglich, wenn die jeweilige Quote erfüllt ist oder wenn mindestens 300.000 Euro für zusätzliche Investitionen ausgegeben werden.
Sie müssen die Vermietung der Ferienwohnung als Gewerbebetrieb im Haupt- oder Nebenerwerb anmelden.
Ferienwohnungen, die einem landwirtschaftlichen Betrieb zugeordnet sind, fördern wir nicht.
Modernisieren Sie eine Wohnung und wandeln sie in eine Ferienwohnung um, fördern wir das nur, wenn Sie bereits weitere Ferienwohnungen vermieten.
Ja. Seit 01.05.2023 fördern wir Einrichtungen etc. auch als alleinige Maßnahme.
Zuvor waren sie nur in Verbindung mit dem Erwerb von Gebäuden oder von Baumaßnahmen förderfähig.
Die geförderten Gegenstände müssen in der Bilanz aktiviert werden.
Zur Inneneinrichtung gehören zum Beispiel:
Nein.
Nein.
Ab dem 01.01.2025 dürfen Fördermittel nicht mehr für die Installation eigenständiger mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel vergeben werden (Artikel 17 Absatz 15 der Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)).
Ein „eigenständiger Heizkessel“ ist ein Heizkessel, der nicht mit einem anderen Wärmeerzeuger kombiniert ist, der erneuerbare Energien nutzt und einen erheblichen Teil der Energie liefert.
„Installation“ bedeutet in diesem Zusammenhang den Kauf, die Montage und die Inbetriebnahme eines eigenständigen Heizkessels.
„Fossile Brennstoffe“ sind nicht erneuerbare kohlenstoffhaltige Energiequellen, wie feste Brennstoffe, Erdgas und Erdöl.
Der Erwerb von sich bereits in Betrieb befindlichen Heizkesseln fällt nicht unter dieses Verbot. Beispielsweise beim Kauf einer Bestandsimmobilie.
Weitere Informationen können Sie der Bekanntmachung der EU-Kommission C/2024/7161
Ja, sofern Sie unterschiedliche Maßnahmen damit finanzieren.
Darlehenszusagen vom 01.06.2022 bis 30.04.2023
Darlehenszusagen vom 01.10.2021 bis 09.11.2021
Darlehenszusagen vom 01.02.2021 bis 11.03.2021
Aufgrund der begrenzten Mittel und der hohen Nachfrage konnten wir 2021 nicht durchgehend Tilgungszuschüsse gewähren.
Die L‑Bank kooperiert.
Die L‑Bank bietet die Tourismusfinanzierung Plus in Zusammenarbeit mit dem Bundesförderinstitut KfW, der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und dem Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg an.
Wir refinanzieren seit 01.03.2022 die Tourismusfinanzierung aus dem KfW-Programm ERP-Förderkredit KMU
Die Bürgschaftsbank bietet speziell für die Tourismusfinanzierung die Kombi-Bürgschaft 50
Das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus stellt uns Mittel für den Nachhaltigkeitsbonus und den zusätzlichen Tilgungszuschuss zur Verfügung. Finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.
Dokumente und Formulare
In der Konditionenübersicht finden Sie die aktuellen Zinssätze, in den Merkblättern alle Details zu den Fördervoraussetzungen und zum weiteren Verfahren.
Konditionenübersichten für alle unsere Förderdarlehen finden Sie unter www.l-bank.de/konditionen
Anhand der Antragsformulare können Sie sich vorab einen Überblick verschaffen, welche Angaben Sie bei Ihrer Hausbank machen müssen. Die Formulare füllen Sie dann gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater bei der Hausbank aus.
Weitere Förderprogramme