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Elterngeld beantragen mit dem Papierantrag

Wir empfehlen unseren Onlineantrag zu nutzen - Vorteile sind beispielsweise, dass Angaben sofort geprüft und notwendige Unterlagen direkt im Antrag angezeigt werden.

Sofern Sie den Papierantrag nutzen möchten, finden Sie hier Fragen und Erläuterungen zu unserem Papierantrag. Zusätzlich stellen wir Ihnen hier eine Anwendung zur Verfügung, mit der Sie sich anhand weniger kurzer Fragen eine individuelle Unterlagenliste zusammenstellen können. Diese Unterlagenliste gibt Ihnen eine Übersicht über die Unterlagen, die Sie gemeinsam mit Ihrem unterschriebenen Antrag bei der L-Bank einreichen müssen.

Elterngeld beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Elterngeldstelle. Für Baden-Württemberg ist das die L-Bank.

Sie können den Elterngeldantrag schon vor der Geburt vorbereiten und nach der Geburt abschließen. Wichtig: Soll Elterngeld ab Geburt gezahlt werden, ist der unterschriebene Antrag innerhalb der ersten vier Lebensmonate einzureichen.

Sie können unseren Papierantrag oder unseren Onlineantrag nutzen. Am schnellsten funktioniert die Antragstellung online.

 

Für Geburten ab 01.04.2024 gilt, dass beide Eltern nur noch in einem Lebensmonat gleichzeitig Basiselterngeld bekommen können. Dieser Monat muss vor dem 1. Geburtstag des Kindes liegen. Wenn Sie mehr als einen Monat gleichzeitig Elterngeld beziehen möchten, muss sich mindestens ein Elternteil für das Elterngeld Plus entscheiden. Ausnahmen gelten für besonders früh geborene Kinder, für Mehrlingsgeburten oder für (Geschwister-) Kinder mit Behinderung.

Wir empfehlen unseren Elterngeldplaner zur Planung des Elterngeldbezugs. Der Elterngeldplaner berücksichtigt automatisch die für Ihren Fall zutreffende Gesetzeslage und Vorgaben.

 

Bei der Mutter sind normalerweise Gehaltsnachweise der 12 Kalendermonate vor dem Beginn des Mutterschutzes einzureichen, beim Vater Gehaltsnachweise der 12 Kalendermonate vor der Geburt des Kindes.

Sie haben mehrere Möglichkeiten Ihr Einkommen nachzuweisen. Sie können unser Dokument "Elterngeld – Arbeitgeber-Bescheinigung" nutzen oder Kopien Ihrer Gehaltsabrechnungen inklusive Korrekturabrechnungen einreichen. Zusätzlich können Sie auf dem Antragsformular dem Datenabruf bei der Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung zustimmen. In dem Fall können wir, sofern möglich, die Daten direkt bei der Rentenversicherung abrufen.

Wenn Sie in den 12 Monaten oder im letzten Kalenderjahr vor der Geburt Zum Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit zählen: • Einkommen aus selbstständiger Arbeit und • Einkommen aus Gewerbebetrieb und • Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft. Steuerfreies Einkommen wird nicht mitgezählt. Steuerfrei können Sie zum Beispiel bis zu 2.400 Euro pro Jahr verdienen, wenn Sie nebenberuflich als Trainer in einem Sportverein arbeiten. hatten, dann gelten Sie für die Elterngeld-Berechnung als selbstständig. Es kommt dann auf einen anderen Zeitraum an, siehe: Auf welchen Zeitraum kommt es für mein Einkommen vor der Geburt an, wenn ich selbstständig bin?

Sie dürfen bis zu 32 Wochenstunden arbeiten, während Sie Elterngeld bekommen.

Meistens bekommen Sie aber weniger Elterngeld, wenn Sie nebenbei arbeiten. Denn Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, das Sie vor der Geburt hatten und danach nicht mehr haben. Es geht also um den Unterschied zwischen Ihrem Einkommen vor und nach der Geburt. Je mehr Sie nach der Geburt verdienen, desto geringer ist dieser Unterschied – und damit auch Ihr Elterngeld.

Zur Berechnung Ihres Elterngeldanspruchs benötigen wir in diesem Fall außerdem eine Prognose Ihres voraussichtiches Einkommens und der Wochenstunden während des Elterngeldbezugs. Nutzen Sie hierfür am besten das Dokument "Elterngeld – Arbeitgeber-Bescheinigung".

 

Welche Nachweise einzureichen sind, hängt von Ihrer individuellen Lebenssituation ab. Bitte nutzen Sie unsere Anwendung zum Erstellen von Unterlagenlisten, um Ihre persönliche Unterlagenliste zu erhalten.