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Elterngeld verstehen

Was Elterngeld ist, wer es bekommt und wie es funktioniert.

Elterngeld wird monatsweise gezahlt – allerdings nicht nach Kalendermonaten, sondern nach den Lebensmonaten Ihres Kindes.

  • Wenn Ihr Kind zum Beispiel am 16. September geboren ist, dann dauert der erste Lebensmonat vom 16. September bis zum 15. Oktober, der zweite Lebensmonat vom 16. Oktober bis zum 15. November und so weiter.
  • Elterngeld wird immer zum Anfang des Lebensmonats überwiesen. Normalerweise erhalten Sie es 2 bis 3 Arbeitstage danach auf Ihr Konto. Wenn ein Wochenende oder Feiertag dazwischen kommt, erhalten Sie das Elterngeld also etwas später als sonst. Eine Änderung des Auszahlungstermins ist nicht möglich.

Basiselterngeld

  • Beide Eltern zusammen haben Anspruch auf bis zu 14 Monate Basiselterngeld. Diese können Sie untereinander aufteilen, allerdings mit einigen Regeln. Die wichtigste: Jeder kann zwischen 2 und 12 Monaten nutzen.

  • Für Alleinerziehende gibt es eine Ausnahme: Sie können häufig die 14 Monate alleine nutzen.

  • Bei ab dem 01.09.2021 besonders früh geborenen Kindern können Sie den Bezug von Basiselterngeld verlängern.


Elterngeld Plus

  • Jeden Monat Basiselterngeld können Sie in 2 Monate Elterngeld Plus tauschen. Hier gibt es eine Ausnahme: erhalten Sie Mutterschaftsleistungen nach Geburt Ihres Kindes, so können Sie für diesen Zeitraum nur Basiselterngeld beziehen. Dafür ist das monatliche Elterngeld Plus normalerweise halb so hoch wie das monatliche Basiselterngeld. Sie bekommen also dasselbe Geld über den doppelten Zeitraum verteilt.

  • Wenn Sie neben dem Elterngeld noch Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit haben, kann das Elterngeld Plus sogar höher sein. Dann können Sie mit zwei Monaten Elterngeld Plus also insgesamt mehr Geld bekommen als mit einem Monat Basiselterngeld.

  • Vier zusätzliche Monate mit Elterngeld Plus können Sie durch Partnerschaftsbonusmonate bekommen.

Elterngeld kann von einem Elternteil allein oder von beiden Eltern gemeinsam beantragt werden. Wenn beide Elternteile Elterngeld beziehen und in mindestens zwei Monaten eine Einkommensminderung vorliegt, können zusätzlich zwei Partnermonate gewährt werden. Diese können als zwei Monate Basiselterngeld oder vier Monate Elterngeld Plus genommen werden - je nach Modell.

Alleinerziehende haben auch Anspruch auf zwei zusätzliche Monate, wenn sie in mindestens zwei Monaten eine Einkommensminderung haben. Diese Bonusmonate können ebenfalls als als zwei Monate Basiselterngeld oder vier Monate Elterngeld Plus genommen werden.

  • Wenn beide Eltern gleichzeitig Elterngeld nutzen und Teilzeit arbeiten, kann jeder bis zu 4 zusätzliche Monate Elterngeld Plus bekommen. Voraussetzung ist, dass beide während der Partnerschaftsbonusmonate bestimmte Wochenarbeitszeiten einhalten.
  • Ist Ihr Kind am 01.09.2021 oder später geboren, müssen Sie während der Partnerschaftsbonusmonate zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten. Sie können außerdem wählen, ob Sie zwei, drei oder vier Partnerschaftsbonusmonate beantragen möchten.
  • Wenn Ihr Kind bis einschließlich 31.08.2021 geboren wurde, müssen Sie für 4 zusammenhängende Monate zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie häufig die Partnerschaftsbonusmonate bekommen. Es ist ausreichend, wenn Sie allein die Bedingungen dafür erfüllen.

Falls Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an unser Service-Telefon. Sie erreichen uns unter 0800 6645471*.

*Servicezeiten: montags bis freitags 8.00 bis 16.30 Uhr | Kostenlos aus dem deutschen Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider. Aus dem Ausland wählen Sie bitte die +49 721 150-2862.

Ja. Wenn Ihr Kind am 01.09. oder später geboren ist und mindestens 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung auf die Welt kam, können Sie zusätzliche Elterngeldmonate beantragen.

Dies gilt auch, wenn Sie ab dem 01.09.2021 ein Kind adoptieren, das mindestens 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung geboren wurde.

Wenn Ihr Kind mindestens 6 Wochen zu früh geboren wurde, können Sie gemeinsam einen zusätzlichen Lebensmonat (Basis-)Elterngeld beantragen.

Wurde Ihr Kind mindestens 8 Wochen zu früh geboren wurde, können Sie gemeinsam zwei zusätzliche Lebensmonate (Basis-) Elterngeld bekommen.

Wenn Ihr Kind mindestens 12 Wochen zu früh geboren wurde, können Sie gemeinsam drei zusätzliche Lebensmonate (Basis-) Elterngeld beantragen.

Wurde Ihr Kind mindestens 16 Wochen zu früh geboren wurde, können Sie gemeinsam vier zusätzliche Lebensmonate (Basis-) Elterngeld bekommen.

Statt für einen Lebensmonat (Basis-) Elterngeld in Anspruch zu nehmen, können Sie zwei Monate Elterngeld Plus bekommen.

Der Zeitpunkt, ab dem Sie Elterngeld ohne Unterbrechung beziehen müssen, verschiebt sich dann entsprechend auf den 16., 17., 18 oder 19. Lebensmonat.

Bitte beachten Sie, dass Sie Elterngeld maximal bis zum 32. Lebensmonat Ihres Kindes beziehen können.

Den voraussichtlichen Tag der Entbindung weisen Sie uns mit einer Kopie des ärztlichen Zeugnisses oder des Zeugnisses einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers nach.

Wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes gearbeitet haben, dann kann das Elterngeld aus diesem Einkommen berechnet werden, auch wenn Sie mittlerweile keinen Arbeitsplatz mehr haben.

Wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes gar nicht gearbeitet haben, dann bekommen Sie wahrscheinlich den Mindestbetrag. Das sind 300 € monatlich beim Basiselterngeld und 150 € monatlich beim Elterngeld Plus.

Elterngeld können Sie auch bekommen, wenn Sie keinen Arbeitsplatz haben.

 

Nein. Für das Elterngeld kommt es nicht auf Ihre Staatsangehörigkeit an, sondern nur darauf, ob Sie dauerhaft in Deutschland leben und ob Sie in Deutschland erwerbstätig sein dürfen. Elterngeld können Sie zum Beispiel auch bekommen,

  • wenn Sie aus einem anderen Staat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder aus der Schweiz kommen oder
  • wenn Sie eine Niederlassungs-Erlaubnis haben oder
  • wenn Sie eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU haben.

Falls Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an unser Service-Telefon. Sie erreichen uns unter 0800 6645471*.

*Servicezeiten: montags bis freitags 8.00 bis 16.30 Uhr | Kostenlos aus dem deutschen Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider. Aus dem Ausland wählen Sie bitte die +49 721 150-2862.

Für das Elterngeld gelten Sie als alleinerziehend, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der andere Elternteil lebt nicht mit dem Kind zusammen.
  • Bei der Steuer können Sie den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bekommen. Das ist normalerweise dann möglich, wenn in Ihrem Haushalt keine weitere erwachsene Person lebt.

Wenn Sie den Elterngeld-Antrag stellen, haben Sie zwei Möglichkeiten, um nachzuweisen, dass Sie alleinerziehend sind:

  • Entweder Sie weisen nach, dass Sie den Entlastungsbetrag bekommen, zum Beispiel durch eine Bescheinigung Ihres Finanzamts über Ihre Steuerklasse.
  • Oder Sie beantragen eine erweiterte Meldebescheinigung für Ihr Kind beim Einwohnermeldeamt. Wichtig ist, dass die Meldebescheinigung nicht auf Sie, sondern auf Ihr Kind ausgestellt wird.

Wenn Sie Mehrlingskinder bekommen (ab Drillingen), können Sie das Mehrlingsgeburten-Programm beantragen. Sie erhalten dann zusätzlich zum Elterngeld einen einmaligen Zuschuss von 1.700 € pro Mehrlingskind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Mehrlingsgeburten-Programms.