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Bitte nutzen Sie ab 14.12.2023 die neuen Formulare für die Antragstellung.

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Frau schleift Holz in der Werkstatt

Gründen und Investieren | Bauen und Wohnen

Start­finanzierung 80

  • Sie machen sich gerade selbstständig oder führen ein junges Unternehmen.

  • Sie arbeiten freiberuflich oder gründen/führen ein gewerbliches Unternehmen.

  • Sie möchten Ihren Kapitalbedarf mit einem Förderdarlehen finanzieren.

  • Für eine Kreditfinanzierung reichen Ihre Sicherheiten nicht aus.

  • Meistergründungsprämie für Existenzgründungen im Handwerk

Kurz erklärt

Als Existenzgründerinnen und -gründer sowie junges Unternehmen erhalten Sie für Ihre Vorhaben ein Förderdarlehen. Das Darlehen ist zusätzlich mit einer 80‑prozentigen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg abgesichert.

Sprechen Sie uns an

Bankenhotline Wirtschaftsförderung

Darlehen an Unternehmen im Hausbankenverfahren

Rufen Sie uns an. Sie erreichen uns zu unseren Servicezeiten, von Montag bis Donnerstag, 8.30 bis 16.30 Uhr. Freitags sind wir von 8.30 bis 16.00 Uhr für Sie da.

Falls Sie uns per E-Mail kontaktieren, geben Sie bitte unbedingt Ihre PLZ und Ihren Stadt- oder Landkreis an. Dann können wir Ihre E-Mail besser zuordnen und schneller bearbeiten.

 

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit durch Gründung eines neuen Unternehmens oder Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder tätige Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen

  • Erweiterung oder Modernisierung nach der Gründungsphase (keine Förderung mit der Meistergründungsprämie)

  • Investitionskosten, Warenlager oder Betriebsmittel

  • Maximaler Kapitalbedarf 250.000 € je Unternehmer, insgesamt maximal 1 Mio. € je Unternehmen

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie machen sich selbstständig.

  • Oder Ihr junges Unternehmen ist seit maximal 5 Jahren am Markt tätig.

  • Sie arbeiten freiberuflich.

  • Oder Sie gründen/führen ein gewerbliches Unternehmen.

  • Ihr Unternehmen gilt als kleines oder mittleres UnternehmenEin kleines und mittleres Unter­nehmen nach EU‑Defini­tion hat weniger als 250 Be­schäf­tigte und einen Jahres­umsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanz­summe von maximal 43 Mio. €). im Sinne der EUEuropäische Union-Definition.

  • Sie gründen oder investieren in Baden-Württemberg.

  • Zusätzlich für die Meistergründungsprämie: Sie haben Ihre Meisterprüfung innerhalb der letzten 24 Monate abgelegt und gründen in einem Gewerk nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren mit 80‑prozentiger BürgschaftDurch die Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge, für die Verbindlichkeiten eines Schuldners gegenüber dessen Gläubiger einzustehen. durch die Bürgschaftsbank

  • Kredithöhe: maximal 150.000 € je Unternehmer, insgesamt maximal 600.000 € je Unternehmen

  • Kreditlaufzeit: 5, 8 oder 10 Jahre | tilgungsfrei 0–2

  • Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit

  • Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge

  • Sondertilgung: jederzeit möglich ohne Vorfälligkeitsentschädigung

  • Bürgschaft: Es fallen einmalig Bearbeitungsgebühren und eine laufende Bürgschaftsprovision an.

  • Aktuelle Zinssätze und Tilgungszuschüsse: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads

Zusätzliche Förderung für Existenzgründungen im Handwerk: Meistergründungsprämie

Als Jungmeisterin oder Jungmeister erhalten Sie einen zusätzlichen Tilgungszuschuss für Ihr Förderdarlehen, die so genannte Meistergründungsprämie.  Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Der Tilgungszuschuss beträgt zurzeit (01.03.2022) 10 % des Darlehensbetrags, maximal aber 10.000 €. Sie erhalten den Tilgungszuschuss nach Abschluss Ihrer Existenzgründung.

Wenn Sie mit anderen Jungmeisterinnen und Jungmeistern ein Unternehmen gründen oder übernehmen, können Sie alle eine Meistergründungsprämie beantragen.

Wie geht es weiter?

Gehen Sie informiert zur Hausbank.

Wir arbeiten eng mit den Banken und Sparkassen vor Ort zusammen, die Sie zu unseren Förderprogrammen beraten. Sie stellen dort den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab. Die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus. Am besten nehmen Sie gleich unser Produktinformationsblatt oder das Programmmerkblatt mit zu Ihrem Beratungstermin bei Ihrer Hausbank.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Die L‑Bank kooperiert.

Unsere Partner

Die Startfinanzierung 80 ist ein gemeinsames Produkt von uns und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg. Außerdem ist das Bundesförderinstitut KfW eingebunden.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Wir refinanzieren die Darlehen der Startfinanzierung 80 aus dem KfW-Programm ERP-Förderkredit KMU (KfW-Pr.Nr. 365). Für Gründer und Unternehmen in Baden-Württemberg verbessern wir die günstigen Konditionen des KfW-Programms zusätzlich. Sie erhalten eine höhere Zinsverbilligung und profitieren von einer längeren Zeit ohne Bereitstellungszinsen. Außerdem ist das Darlehen immer mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank ausgestattet.

Bürgschaftsbank Baden-Württemberg

Die Bürgschaftsbank bietet speziell für alle Darlehen der Startfinanzierung 80 eine 80-prozentige Ausfallbürgschaft an. Die Konditionen für die Bürgschaft sind besonders günstig. Sie können die Bürgschaft zusammen mit dem Förderdarlehen in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Ihre Hausbank erhält die Entscheidung der beiden Förderinstitute gleichzeitig. Dies beschleunigt die interne Kreditentscheidung bei der Hausbank.

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau stellt die Mittel für die Meistergründungsprämie zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.

Weitere Förderprogramme

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