Achtung:

Die geänderte Verwaltungsvorschrift-Klimopass ist zum 28. Juli in Kraft getreten!

Das aktuellen Verwendungsnachweisformular bezieht sich auf Anträge auf Basis der VwV-Klimopass vom 6. März 2018.

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Herz neben den drei Löwen Baden-Württembergs

Gründen und Investieren | Bauen und Wohnen | Umwelt- und Klimaschutz

Klimopass

  • Sie planen Beratungsprojekte oder Schulungsmaßnahmen zum Thema Anpassung an den Klimawandel (Modul A).

  • Sie möchten Vorbereitungsprojekte und Planungsgrundlagen zur weiteren Anpassung an den Klimawandel erstellen (Modul B).

  • Sie planen investive Umsetzungsprojekte zur Klimaanpassung (Modul C).

  • Wir wurden vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.

Kurz erklärt

Unsere Landesregierung hat 2015 eine Anpassungsstrategie zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels beschlossen. Das Förderprogramm Klimopass gibt Impulse für diese Anpassungsstrategie und unterstützt insbesondere Kommunen und KMU in Baden-Württemberg, die Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel umsetzen.

Sprechen Sie uns an

Hotline Klimaschutz-Plus

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Einstiegs- oder Vertiefungsberatung – mehr dazu finden Sie am Ende dieser Seite bei den FAQFrequently Asked Questions.

  • Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Schulungen – mehr dazu finden Sie am Ende dieser Seite bei den FAQ.

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie gehören zu dem antragsberechtigten Personenkreis. Eine Übersicht über die antragsberechtigten Personen finden Sie im Downloadbereich.

  • Sofern Sie den Antrag als Kommune stellen, gilt der Beitritt zum Klimaschutzpaket des Landes und der Kommunalen Spitzenverbände als Teilnahmevoraussetzung, mit Ausnahme der Förderung im Modul A.

  • Der Beginn des Vorhabens ist für die nächsten 12 Monate geplant. Solange Sie den Zuwendungsbescheid nicht erhalten haben, gehen Sie jedoch keine rechtsverbindlichen Verpflichtungen, insbesondere aufgrund entsprechender Lieferungs- oder Leistungsverträge ein und führen keine Veranstaltungen durch.

  • Sie sind kein Unternehmen in SchwierigkeitenEin Unternehmen, das kurz- oder mittelfristig seine Geschäftstätigkeiten einstellen muss, wenn der Staat nicht eingreift. im Sinne der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl.Amtsblatt EUEuropäische Union C 244/2 vom 01.10.2004).

  • Sie sind kein Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht nachgekommen ist.

  • Sie sind bereit, an Evaluierungen des Programms mitzuwirken und den Beauftragten des Umweltministeriums die dokumentierten Ergebnisse auf Nachfrage zur Verfügung zu stellen.

  • Nur bei Beratungs- und Schulungsmaßnahmen

    Die Schulenden sowie Beratenden verfügen über einschlägige Erfahrungen (z .B. einschlägige Ausbildung, Besuch von Fortbildungen, Durchführung einschlägiger Projekte).

  • Bei Konzepten zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

    Das geplante Projekt ist derzeit nicht über das Förderprogramm für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 02.05.2019 (dort Nr. 2.3) förderbar.

  • Bei unternehmensspezifischen Betroffenheitsanalysen

    Es besteht keine entsprechende Antragsberechtigung gemäß dem Förderprogramm für Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 19.07.2021.

  • Bei investiven Hitzeschutzmaßnahmen

    Es besteht keine entsprechende Antragsberechtigung gemäß der Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 19.07.2021.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Einstiegsberatungen

    Sie erhalten einen Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung bis zu 80 % des Tagessatzes des externen Beraters, maximal 640 € pro Arbeitstag für mindestens 4, höchstens 6 Arbeitstage. Das Vorhaben muss innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen werden.

  • Vertiefungsberatungen

    Sie erhalten einen Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung bis zu 65 % des Tagessatzes des externen Beraters, maximal 520 € pro Arbeitstag für mindestens 10, höchstens 15 Arbeitstage. Das Vorhaben muss innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen werden.

  • Schulungsmaßnahmen

    Sie erhalten für maximal 5 Veranstaltungen im Jahr einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung. Für einen halbtägigen Workshop beträgt der Festbetrag 500 €, für eine ganztägige Veranstaltung 800 €.

  • Vorbereitungsprojekte

    Sie erhalten für maximal zwei Maßnahmen einen Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Erstellung der Studien, Konzepte und Analysen. Der Fördersatz beträgt bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

    Die maximale Zuwendung beträgt für mesoskalige Klimaanalysen bis 35.000 € und für mikroskalige Klimaanalysen bis 10.000 €. Für Verwundbarkeitsuntersuchungen beträgt der maximale Zuschuss 25 000 €.

  • Investive Umsetzungsprojekte

    Sie erhalten einen Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 %, bei Modellprojekten bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000 €, bei Modellprojekten 200.000 €. Zuschüsse von weniger als 3.000 € können wir leider nicht bewilligen.

Zuwendungen bewilligen wir nur für Maßnahmen, die Sie noch nicht begonnen haben. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald dafür erste rechtsverbindliche Verpflichtungen, insbesondere aufgrund entsprechender Lieferungs- oder Leistungsverträge, eingegangen wurden.

Stufen wir die Zuwendungen als Beihilfe im Sinne von Art. 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ein, erfolgt die Förderung ausschließlich als De-minimis-BeihilfeDe-minimis-Beihilfen sind Beihilfen, die nach dem EU-Beihilferecht ohne besondere Genehmigung erlaubt sind. nach den Vorgaben der Verordnung (EU Nummer 1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (De-minimis-Verordnung, ABl. EU 2013, L 352/1).

Wie geht es weiter?

Jetzt Förderung beantragen

Bitte reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag elektronisch unter klimaschutz-plus@l-bank.de ein. Das Antragsformular erhalten Sie am Seitenanfang unter „Alle Dokumente und Formulare“.

Die zur Verfügung stehenden Mittel werden nach dem Eingang der Anträge verteilt. Der Antrag ist rangwahrend gestellt, wenn er vollständig bei der Bewilligungsstelle eingegangen ist. Als Eingangsdatum gilt das Datum des Emaileingangs bei der Bewilligungsstelle.

Weitere Informationen zur Förderung im Rahmen von KLIMOPASS erhalten Sie unter „Alle Dokumente und Formulare“.

Die L‑Bank informiert.

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