
Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel
Ihr Unternehmen ist in der Agrar- und Ernährungswirtschaft tätig.
Sie möchten den Betriebsmittelbedarf mit einem Förderdarlehen finanzieren.

Das können Sie finanzieren:
BetriebsmittelDer Begriff Betriebsmittel umfasst alle laufenden Kosten der Geschäftstätigkeit eines Betriebes (z. B. Personalkosten, Miete oder Pacht, Kfz-Kosten, Zinsen usw.). z. B. zum Erwerb von Düngemittel, Saatgut, Futter
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Umschuldungen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Sie haben ein agrargewerbliches Handels- und Dienstleistungsunternehmen oder ein landwirtschaftliches Lohnunternehmen.
Oder: Sie sind in der Ernährungswirtschaft (mit Ernährungshandwerk) tätig.
Das bieten wir Ihnen an:
Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
Kredithöhe: 5.000 bis 10 Mio. €
Kreditlaufzeit: 6, 8, 10 Jahre | tilgungsfrei 0–1
Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit
Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge
Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Aktuelle Zinssätze und Förderzuschüsse: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Zusätzliche Leistung als Ergänzung zur Zinsverbilligung: Förderzuschuss
Ein Förderzuschuss ist immer dann vorgesehen, wenn die Kreditzinsen allgemein sehr niedrig sind. Dann können die Förderinstitute ihre Förderkredite nicht mehr unter Marktniveau verbilligen. Die eigentlich vorgesehene Zinsverbilligung wird daher als Förderzuschuss an die Unternehmen ausgezahlt.
Der Förderzuschuss kann auf einzelne Laufzeitvarianten beschränkt sein und in der Höhe variieren, abhängig von den aktuellen Marktzinsen. Informieren Sie sich in der aktuellen Konditionenübersicht bei den Downloads.
Häufige Fragen
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- L‑Bank-Formular Antrag auf ein Darlehen zur Förderung von Unternehmen im ländlichen Raum (als PDFPortable Document Format-Datei im Downloadbereich verfügbar)
- De-minimisDe-minimis-Beihilfen sind Beihilfen, die nach dem EU-Beihilferecht ohne besondere Genehmigung erlaubt sind.-Erklärung
Diese Erklärung ersetzt die frühere Beihilfeerklärung II. Die De-minimis-Erklärung ist auch als ausfüllbares PDF verfügbar.
Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
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Nein. Sie müssen nichts unternehmen. Ist zum Zeitpunkt unserer Darlehenszusage ein Förderzuschuss vorgesehen (siehe Konditionenübersicht), überweisen wir der Hausbank automatisch den Förderzuschuss, wenn das Darlehen vollständig abgerufen ist. Die Hausbank leitet das Geld an Sie weiter.
Dann erhalten Sie von uns auch einen Förderbescheid mit der genauen Höhe des Förderzuschusses. Falls Sie das Darlehen nicht vollständig abrufen, wird der Förderzuschuss anteilig gekürzt.