Achtung:

Wir haben die Weiterbildungsfinanzierung zum 28.02.2022 eingestellt. Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Beschäftigen können Sie in anderen Förderprogrammen zu besseren Konditionen finanzieren, z.B. im neuen GuW-BW, in der Innovationsfinanzierung 4.0 oder der Digitalisierungsprämie Plus.

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Herz neben Flipchart, auf dem ABC steht

Bildung und Qualifikation

Weiterbildungs­finanzierung 4.0

  • Sie führen ein mittelständisches Unternehmen.

  • Sie möchten Schulungsmaßnahmen für Ihre Beschäftigten durchführen.

  • Sie möchten die Aufwendungen mit einem Förderdarlehen finanzieren.

  • Programmeinstellung: 28.02.2022

Kurz erklärt

Mit der Weiterbildungs­finanzierung 4.0 können Sie Fort- und Weiterbildungs­maßnahmen für Ihre Beschäftigten mit einem Förderdarlehen finanzieren.

Sprechen Sie uns an

Bankenhotline Wirtschaftsförderung

Darlehen an Unternehmen im Hausbankenverfahren

Rufen Sie uns an. Sie erreichen uns zu unseren Servicezeiten, von Montag bis Donnerstag, 8.30 bis 16.30 Uhr. Freitags sind wir von 8.30 bis 16.00 Uhr für Sie da.

Falls Sie uns per E-Mail kontaktieren, geben Sie bitte unbedingt Ihre PLZ und Ihren Stadt- oder Landkreis an. Dann können wir Ihre E-Mail besser zuordnen und schneller bearbeiten.

 

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Maßnahmen zur Weiterqualifizierung der Beschäftigten

  • Kosten für die Schulungen, Kurse, Prüfungen, Reisen

  • Löhne und Gehälter während der Qualifizierungsmaßnahmen

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie arbeiten freiberuflich oder führen ein gewerbliches Unternehmen.

  • Ihr Unternehmen hat maximal 500 Beschäftigte.

  • Sie haben eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren

  • Kredithöhe: 20.000 € pro zu qualifizierendem Beschäftigten

  • Kreditlaufzeit: 3 oder 5 Jahre | tilgungsfrei 0–1

  • Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit

  • Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,25 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge

  • Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung

Zusätzliche Förderung bei fehlenden Sicherheiten: Kombi-Bürgschaft 50

Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.

Für die Weiterbildungsfinanzierung bietet die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg Kombi-Bürgschaften 50 an.

Wie geht es weiter?

Details zur Antragstellung

Wir haben die Weiterbildungsfinanzierung 4.0 zum 28.02.2022 eingestellt.

Weitere Förderprogramme

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  • PiA

    Ausbildungs­pauschale für die praxisintegrierte Ausbildung (PiA)