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Sie führen ein mittelständisches Unternehmen. 
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Sie möchten Schulungsmaßnahmen für Ihre Beschäftigten durchführen. 
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Sie möchten die Aufwendungen mit einem Förderdarlehen finanzieren. 
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Programmeinstellung: 28.02.2022 
 
Weiterbildungsfinanzierung 4.0
Kurz erklärt
Mit der Weiterbildungsfinanzierung 4.0 können Sie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Beschäftigten mit einem Förderdarlehen finanzieren.
Ihr Vorhaben
Das können Sie finanzieren:
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Maßnahmen zur Weiterqualifizierung der Beschäftigten 
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Kosten für die Schulungen, Kurse, Prüfungen, Reisen 
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Löhne und Gehälter während der Qualifizierungsmaßnahmen 
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Erstausbildung 
Ihre Voraussetzungen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
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Sie arbeiten freiberuflich oder führen ein gewerbliches Unternehmen. 
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Ihr Unternehmen hat maximal 500 Beschäftigte. 
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Sie haben eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg. 
Unsere Leistungen
Das bieten wir Ihnen an:
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Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren 
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Kredithöhe: 20.000 € pro zu qualifizierendem Beschäftigten 
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Kreditlaufzeit: 3 oder 5 Jahre | tilgungsfrei 0–1 
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Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit 
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Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,25 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge 
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Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung 
Zusätzliche Förderung bei fehlenden Sicherheiten: Kombi-Bürgschaft 50
Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.
Für die Weiterbildungsfinanzierung bietet die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg Kombi-Bürgschaften 50 an.