
Energie vom Land – Bioenergie
Sie führen ein Unternehmen, das Bioenergie aus nachwachsenden Rohstoffen erzeugt.
Sie möchten eine Erneuerbare-Energien-Anlage errichten.
Sie möchten dies mit einem Förderdarlehen finanzieren.

Das können Sie finanzieren:
Errichtung einer Anlage zur Erzeugung von Bioenergie wie z. B. eines Biomasseheizkraftwerkes oder einer Biogasanlage
Errichtung von Anlagen zur Speicherung oder Verteilung der erzeugten Energie
Tätige Beteiligung an Bioenergie-Unternehmen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Sie führen ein Unternehmen, das Energie erzeugt.
Sie möchten Energie aus nachwachsenden Rohstoffen erzeugen.
Sie investieren in Baden-Württemberg.
Ihr Bioenergie-Unternehmen gilt als kleines und mittleres Unternehmen (KMUEin kleines und mittleres Unternehmen nach EU‑Definition hat weniger als 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Mio. €).) im Sinne der EUEuropäische Union. Falls nicht, ist eine Förderung zu beihilfefreien Konditionen möglich.
Das bieten wir Ihnen an:
Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
Kredithöhe: 5.000 bis 10 Mio. €
Kreditlaufzeit: 6, 8, 10, 15, 20 oder 30 Jahre | 0 bis 1 tilgungsfrei
Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, max. 10 Jahre
Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % p. M.pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge
Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Aktuelle Zinssätze und Förderzuschüsse: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Zusätzliche Leistung als Ergänzung zur Zinsverbilligung: Förderzuschuss
Ein Förderzuschuss ist immer dann vorgesehen, wenn die Kreditzinsen allgemein sehr niedrig sind. Dann können die Förderinstitute ihre Förderkredite nicht mehr unter Marktniveau verbilligen. Die eigentlich vorgesehene Zinsverbilligung wird daher als Förderzuschuss an die Unternehmen ausgezahlt.
Der Förderzuschuss kann auf einzelne Laufzeitvarianten beschränkt sein und in der Höhe variieren, abhängig von den aktuellen Marktzinsen. Informieren Sie sich in der aktuellen Konditionenübersicht bei den Downloads.
Häufige Fragen
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Vereinfacht gesagt, enthält ein Förderdarlehen eine Beihilfe, wenn die Konditionen besser sind als marktüblich. Entscheidend ist vor allem der Zinssatz des Förderdarlehens, aber auch zusätzliche Förderelemente, wie z. B. ein Zuschuss. Gemessen wird die Beihilfe anhand des EU-Beihilfewerts. Bei beihilfefreien Konditionen ist der Beihilfewert eines Darlehens null.
Im Programm Energie vom Land kann eine Beihilfe aufgrund der niedrigen Sollzinsen und des Förderzuschusses (wenn er gewährt wird) entstehen.
Ob der aktuelle Sollzinssatz des Darlehens eine Beihilfe beinhaltet, hängt vom allgemeinen Zinsniveau ab. Dies können Sie über den EU-Beihilfewertrechner unter www.l-bank.de/eu-beihilfewertrechner feststellen. Der Förderzuschuss stellt immer in voller Höhe eine Beihilfe dar.
Sollen die Konditionen des Darlehens beihilfefrei sein, ist ein Förderzuschuss nie möglich. Wenn auch der Zinssatz der gewünschten Laufzeitvariante zu niedrig ist, können Sie auf eine andere Laufzeitvariante ausweichen. Oder wir machen Ihnen ein individuelles Angebot zu einem beihilfefreien Zinssatz. Am besten nimmt Ihre Hausbank mit uns Kontakt auf, damit wir gemeinsam die beste Lösung für Sie finden.
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Nein. Sie müssen nichts unternehmen. Ist zum Zeitpunkt unserer Darlehenszusage ein Förderzuschuss vorgesehen (siehe Konditionenübersicht), überweisen wir der Hausbank automatisch den Förderzuschuss, wenn das Darlehen vollständig abgerufen ist. Die Hausbank leitet das Geld an Sie weiter.
Dann erhalten Sie von uns auch einen Förderbescheid mit der genauen Höhe des Förderzuschusses. Falls Sie das Darlehen nicht vollständig abrufen, wird der Förderzuschuss anteilig gekürzt.