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Sie führen ein mittelständisches Unternehmen.
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Sie investieren im ländlichen Raum.
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Sie möchten dies mit einem Förderdarlehen finanzieren.

Investitionsfinanzierung
Kurz erklärt
Wenn Sie als Unternehmen im ländlichen Raum investieren, erhalten Sie ein Förderdarlehen. Unternehmen mit Klimaschutzstrategie fördern wir mit einem zusätzlichen Nachhaltigkeitsbonus.
Ihr Vorhaben
Das können Sie finanzieren:
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Erweiterung, Modernisierung, Rationalisierung
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Betriebsübernahmen, Beteiligungen
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Betriebsverlagerung
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Investitionskosten für Grundstücke, Gebäude, Baumaßnahmen, Maschinen, Anlagen, Einrichtungen, Fahrzeuge, Informationstechnologie , Übernahmepreis
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Vorhaben von Existenzgründerinnen und Existenzgründern
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Installation eigenständiger Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Ihre Voraussetzungen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
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Sie sind freiberuflich tätig oder führen ein gewerbliches Unternehmen.
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Sie investieren im ländlichen Raum in Baden-Württemberg.
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Zusätzlich für den Nachhaltigkeitsbonus: Sie erfüllen nachweisbar unsere Klimaschutzkriterien für die beantragte Stufe des Nachhaltigkeitsbonus.
Unsere Leistungen
Das bieten wir Ihnen an:
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Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
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Kredithöhe: 5.000 bis 10 Mio. €
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Laufzeit: 6, 8, 10, 15, 20 oder 30 Jahre | tilgungsfrei 0–2
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Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, max. 10 Jahre
Für Darlehen ohne Nachhaltigkeitsbonus max. 20 Jahre
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Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge
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Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
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Aktuelle Zinssätze: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Zusätzliche Zinsverbilligung für Unternehmen, die Klimaschutzziele verfolgen: Nachhaltigkeitsbonus
Der Nachhaltigkeitsbonus umfasst drei Förderstufen, die aufeinander aufbauen (Stand: 01.07.2025):
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Stufe 1:
Erstellung einer CO2-Bilanz (CO2-Fußabdruck)
(zusätzliche Zinsverbilligung von aktuell 5 Basispunkten gegenüber Standardkonditionen) -
Stufe 2:
Definition von CO2-Minderungszielen sowie Erstellung eines Maßnahmenkatalogs (ROADMAP) zur Umsetzung dieser Ziele
(zusätzliche Zinsverbilligung von aktuell 20 Basispunkten gegenüber Standardkonditionen) -
ab 01.07.2025: Stufe 3 (Wiederholte Antragstellung):
Erstförderung mit dem Nachhaltigkeitsbonus vor dem 31.12.2024: Bestätigung der planmäßigen Umsetzung des Maßnahmeplans
Erstförderung mit dem Nachhaltigkeitsbonus vor dem 31.12.2023: Zusätzlich erneute Vorlage einer CO2-Bilanz (für das Jahr 2024)
(zusätzliche Zinsverbilligung von aktuell 20 Basispunkten gegenüber Standardkonditionen)
Weitere Informationen haben wir für Sie auf der Seite Details zum Nachhaltigkeitsbonus zusammengestellt. Die genauen Anforderungen an die beiden Förderstufen finden Sie in der Bestätigung zum Förderantrag - Nachhaltigkeitsbonus. Diese müssen Sie von einer sachverständigen Person ausfüllen lassen und bei Ihrer Hausbank einreichen.
Zusätzliche Förderung bei fehlenden Sicherheiten: Kombi-Bürgschaft 50
Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.
Für die Investitionsfinanzierung bieten die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und die L‑Bank Kombi-Bürgschaften 50 an.
Die L‑Bank informiert.
Häufige Fragen
Zum ländlichen Raum zählen alle Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnenden, in der Region Stuttgart mit weniger als 30.000 Einwohnenden. Zur Region Stuttgart zählen die Kreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr.
Nicht zum ländlichen Raum im Sinne dieses Förderprogramms gehören folgende Kommunen:
- Aalen
- Backnang
- Baden-Baden
- Bietigheim-Bissingen
- Böblingen, Stadt
- Esslingen am Neckar
- Fellbach
- Filderstadt
- Freiburg
- Friedrichshafen
- Göppingen
- Heidelberg
- Heidenheim
- Heilbronn
- Herrenberg
- Karlsruhe
- Kirchheim/Teck
- Konstanz
- Kornwestheim
- Leinfelden-Echterdingen
- Leonberg
- Ludwigsburg
- Mannheim
- Nürtingen
- Offenburg
- Ostfildern
- Pforzheim
- Rastatt
- Ravensburg
- Reutlingen
- Schorndorf
- Schwäbisch Gmünd
- Sindelfingen
- Stuttgart
- Tübingen
- Ulm
- Villingen-Schwenningen
- Waiblingen
Entscheidend sind die zuletzt verfügbaren Einwohnerzahlen zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Ab dem 01.01.2025 dürfen Fördermittel nicht mehr für die Installation eigenständiger mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel vergeben werden (Artikel 17 Absatz 15 der Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)).
Ein „eigenständiger Heizkessel“ ist ein Heizkessel, der nicht mit einem anderen Wärmeerzeuger kombiniert ist, der erneuerbare Energien nutzt und einen erheblichen Teil der Energie liefert.
„Installation“ bedeutet in diesem Zusammenhang den Kauf, die Montage und die Inbetriebnahme eines eigenständigen Heizkessels.
„Fossile Brennstoffe“ sind nicht erneuerbare kohlenstoffhaltige Energiequellen, wie feste Brennstoffe, Erdgas und Erdöl.
Der Erwerb von sich bereits in Betrieb befindlichen Heizkesseln fällt nicht unter dieses Verbot. Beispielsweise beim Kauf einer Bestandsimmobilie.
Weitere Informationen können Sie der Bekanntmachung der EU-Kommission C/2024/7161 entnehmen.
Die L‑Bank kooperiert.
Unsere Partner
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Landwirtschaftliche Rentenbank
Die Landwirtschaftliche Rentenbank stellt uns zinsgünstige Refinanzierungsmittel für die Investitionsfinanzierung zur Verfügung.
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Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
Die Bürgschaftsbank bietet speziell für die Investitionsfinanzierung die Kombi-Bürgschaft 50 an. Die Konditionen für die Bürgschaft sind besonders günstig und auf die Preisklasse des Förderdarlehens abgestimmt. Sie können die Bürgschaft zusammen mit dem Förderdarlehen in einem vereinfachten Verfahren beantragen.