Die Klimaprämie richtet sich auch nach der Energieeffizienz Ihres Gebäudes oder der Einzelmaßnahmen an der Gebäudetechnik oder Gebäudehülle.
Nachweis bei Antragstellung
Legen Sie bitte bei der Hausbank die Bestätigung zum Antrag (BzA) oder die Technische Produktbeschreibung (TPB) für die BEG-Förderung vor. Bei einer KFN-Förderung reichen Sie die BzA von dem KFN-Antrag ein. In der BzA bzw. TPB sind für uns vor allem der Effizienzgebäude-Standard oder die Einzelmaßnahmen sowie die anerkannten förderfähigen Kosten von Interesse. Auf Basis dieser Angaben können wir die (voraussichtliche) Klimaprämie für die Darlehenszusage berechnen.
Nachweis nach Abschluss des Vorhabens
Nach Abschluss Ihres Vorhabens bestätigt Ihr Energieeffizienzexperte die Umsetzung der Maßnahmen in der Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die BEG-Förderung. Mit diesem Formular lassen Sie zunächst den endgültigen Betrag der BEG-Förderung durch die KfW oder das BAFA festlegen. Diese Unterlagen (inklusive der BnD) reichen Sie dann bei Ihrer Hausbank ein, die sie an uns weiterleitet. Auf Basis der BEG-Förderung setzen wir die Klimaprämie endgültig fest und schreiben die Klimaprämie als Tilgungszuschuss gut.
Wenn die KfW aufgrund der ausgeschöpften Fördermittel keine BEG-Zusage mehr erteilt hat, reicht die Bestätigung nach Durchführung des Energieeffizienzexperten.
Bei einer KFN-Förderung reichen Sie bitte nur die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ein, die Sie für die KfW-Förderung verwenden. Ihre Hausbank leitet die BnD an uns weiter. Wir setzen dann die Klimaprämie endgültig fest und schreiben sie als Tilgungszuschuss gut.