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Sie führen ein mittelständisches Unternehmen.
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Sie investieren in energieeffiziente Gebäude oder Gebäudetechnik.
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Sie möchten dies mit einem Förderdarlehen finanzieren und gleichzeitig einen Zuschuss erhalten.
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Tilgungszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei gleichzeitiger Bundesförderung (BEG-Förderung oder KFN-Förderung)
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3 Programmvarianten: KDM - junge KMU, KDM - etablierte KMU, KDM-FLEX
Kombi-Darlehen Mittelstand
Kurz erklärt
Wenn Ihr Unternehmen in energieeffiziente Gebäude und Gebäudetechnik investiert, fördern wir Sie mit einem zinsverbilligten Darlehen. Kleine und mittlere Unternehmen profitieren zusätzlich von einem Tilgungszuschuss.
Ihr Vorhaben
Das können Sie finanzieren:
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Neubau von Gebäuden
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Sanierung von bestehenden Gebäuden
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Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle und Gebäudetechnik bei bestehenden Gebäuden
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Vorhaben, die gleichzeitig eine Bundesförderung für Gebäude ( Bundesförderung für effiziente Gebäude oder Klimafreundlicher Neubau ) erhalten
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Oder nur in der Variante KDM-FLEX: Vorhaben, die gleichzeitig eine ELR-Förderung erhalten (auch ohne Bundesförderung)
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Energetische Kosten, die auch in der BEG-Förderung als förderfähig anerkannt werden
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Weitere Kosten des Vorhabens wie zum Beispiel Grundstück, Außenanlagen, die nicht zur Energieeffizienz beitragen
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Weitere energetische Maßnahmen, die die Mindestanforderungen der BEG-Förderung nicht erfüllen
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Anlagen, die eine Vergütung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz erhalten
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KMU-Varianten: Immobilien oder andere Wirtschaftsgüter zur Vermietung an eine Betriebsgesellschaft, wenn die Mieteinnahmen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuert werden. Eine Förderung in der Flex-Variante ist jedoch möglich.
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Installation eigenständiger Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Ihre Voraussetzungen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
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Sie arbeiten freiberuflich oder führen ein gewerbliches Unternehmen.
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Ihr Unternehmen gilt als Ein kleines und mittleres Unternehmen nach EU‑Definition hat weniger als 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Mio. €). ( Kleine und mittlere Unternehmen ) im Sinne der Europäische Union -Definition.
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Oder: Ihr Unternehmen gilt als größeres Unternehmen und befindet sich mehrheitlich im Privatbesitz.
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Oder: Ihr Unternehmen ist ein gemeinnützige Organisation
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Sie investieren in Baden-Württemberg.
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Sie erhalten einen Zuschuss oder ein Darlehen aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Gebäude oder BEG-Einzelmaßnahmen), Klimafreundlicher Neubau (KFN) oder Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) für Ihr Vorhaben.
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Oder: Sie erhalten einen ELR-Zuschuss für Ihr Vorhaben. Dann können Sie die Flex-Variante beantragen, ohne die energetischen Standards der BEG-Förderung zu erfüllen. Allerdings entfällt der Tilgungszuschuss.
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Zusätzlich für den Zinsbonus für junge Unternehmen: Sie haben sich vor weniger als 5 Jahren selbstständig gemacht oder Ihr Unternehmen ist seit weniger als 5 Jahren am Markt aktiv. Und Ihr Unternehmen gilt als KMU.
Unsere Leistungen
Das bieten wir Ihnen an:
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Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren mit Tilgungszuschuss
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Kredithöhe: 10.000 bis 25 Mio. €
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Kreditlaufzeit: 5, 8, 10, 15, 20, 25 oder 30 Jahre | tilgungsfrei 0–3
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Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, max. 10 Jahre
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Wenn Sie Ihren Kredit nicht termingerecht abrufen, entstehen uns für die ständige Auszahlungsbereitschaft Kosten. Diese müssen wir Ihnen über eine Bereitsstellungsprovision in Rechnung stellen. : 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge
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Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
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Aktuelle Zinssätze und Tilgungszuschüsse: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Zusätzliche Förderung für junge, kleine und mittlere Unternehmen: Zinsbonus in der Programmvariante KDM - junge KMU
Wir verbilligen die Zinssätze für junge, kleine und mittlere Unternehmen stärker als für etablierte Unternehmen und größere Unternehmen. Ihr Unternehmen gilt als jung, wenn es weniger als 5 Jahre am Markt aktiv ist und Umsätze erzielt hat.
Zusätzliche Leistung für kleine und mittlere Unternehmen: Tilgungszuschuss der L-Bank
Den Tilgungszuschuss erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) für Vorhaben, die auch in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Gebäude oder BEG-Einzelmaßnahmen) oder im Bundesprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN-Gebäude) gefördert werden.
Wir berechnen den Tilgungszuschuss in % der anerkannten Kosten der BEG- oder KFN-Förderung. Sie beträgt derzeit (01.01.2025):
- Neubau KfW-Effizienzgebäude 55 oder 40: 1,0 %
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Neubau KFN-Gebäude: 1,0 %
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Sanierung KfW-Effizienzgebäude 40: 1,0 %
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Sanierung KfW-Effizienzgebäude 55: 1,0 %
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Sanierung KfW-Effizienzgebäude 70: 1,0 %
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Sanierung Einzelmaßnahmen: 1,0 %
Nach Abschluss Ihres Vorhabens lassen Sie zunächst den endgültigen Betrag der BEG-Förderung durch die KfW oder das BAFA festlegen. Diese Unterlagen reichen Sie dann bei Ihrer Hausbank ein, die sie an uns weiterleitet. Auf Basis der BEG-Förderung setzen wir den Tilgungszuschuss fest und schreiben ihn dem Darlehenskonto gut.
Bei einer KFN-Förderung reichen Sie uns die Bestätigung nach Durchführung für diese Förderung ein. Wir setzen dann den Tilgungszuschuss auf Basis dieser Angaben fest.
Für Vorhaben, die schon mit einem ELR-Zuschuss gefördert werden, entfällt der Tilgungszuschuss.
Zusätzliche Förderung bei fehlenden Sicherheiten: Kombi-Bürgschaft 50
Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.
Für das Kombi-Darlehen Mittelstand bieten die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
Fördervoraussetzungen im Detail
Die L-Bank bietet dieses Förderprogramm im Rahmen ihres öffentlichen gesetzlichen Förderauftrags auf Grundlage des L-Bank-Gesetzes
Die L‑Bank informiert.
Häufige Fragen
Eine Fördervoraussetzung für das Kombi-Darlehen Mittelstand ist, dass Sie für das Gebäude eine Förderung aus einem der Bundesprogramme „Bundesförderung für effiziente Gebäude
Der Tilgungszuschuss richtet sich auch nach der Energieeffizienz Ihres Gebäudes oder der Einzelmaßnahmen an der Gebäudetechnik oder Gebäudehülle.
Nachweis bei Antragstellung
Legen Sie bitte bei der Hausbank die Bestätigung zum Antrag (BzA) oder die Technische Produktbeschreibung (TPB) für die BEG-Förderung vor. Bei einer KFN-Förderung reichen Sie die BzA von dem KFN-Antrag ein. In der BzA bzw. TPB sind für uns vor allem der Effizienzgebäude-Standard oder die Einzelmaßnahmen sowie die anerkannten förderfähigen Kosten von Interesse. Auf Basis dieser Angaben können wir den (voraussichtlichen) Tilgungszuschuss für die Darlehenszusage berechnen.
Nachweis nach Abschluss des Vorhabens
Nach Abschluss Ihres Vorhabens bestätigt Ihr Energieeffizienzexperte die Umsetzung der Maßnahmen in der Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die BEG-Förderung. Mit diesem Formular lassen Sie zunächst den endgültigen Betrag der BEG-Förderung durch die KfW oder das BAFA festlegen. Diese Unterlagen (inklusive der BnD) reichen Sie dann bei Ihrer Hausbank ein, die sie an uns weiterleitet. Auf Basis der BEG-Förderung setzen wir den Tilgungszuschuss endgültig fest und schreiben ihn dem Darlehenskonto gut.
Wenn die KfW aufgrund der ausgeschöpften Fördermittel keine BEG-Zusage mehr erteilt hat, reicht die Bestätigung nach Durchführung des Energieeffizienzexperten.
Bei einer KFN-Förderung reichen Sie bitte nur die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ein, die Sie für die KfW-Förderung verwenden. Ihre Hausbank leitet die BnD an uns weiter. Wir setzen dann den Tilgungszuschuss endgültig fest und schreiben ihn dem Darlehenskonto gut.
Wir haben zum 01.03.2022 unsere Refinanzierung für das Kombi-Darlehen Mittelstand (KDM) umgestellt.
Für die Programmvarianten KDM - junge KMU und KDM- etablierte KMU nutzen wird das KfW-Programm ERP-Förderkredit KMU. Daher müssen wir auch die Förderbedingungen dieses Programms übernehmen.
Seither waren in KDM auch Investoren antragsberechtigt, die die geförderte Immobilie an eine Betriebsgesellschaft vermietet haben (meist innerhalb der Familie). Die Mieteinnahmen haben sie häufig als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuert. Hier gilt seit 01.03.2022: Die Vermietung muss eine gewerbliche Tätigkeit darstellen und die Mieteinnahmen müssen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuert werden. Sonst ist eine Förderung in den KMU-Varianten nicht mehr möglich.
Für die Variante KDM-FLEX nutzen wir eine andere Refinanzierungsbasis und sind daher flexibler in den Programmbestimmungen.
Mit KDM-FLEX fördern wir weiterhin Vorhaben in der ursprünglichen Form (also Vermietung der geförderten Immobilie mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung).
Änderungen bei der BEG-Förderung
- Ab 01.02.2022 werden Neubauvorhaben zum EG 55, EG 55 EE und EG 55 NH nicht mehr gefördert.
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Ab 20.04.2022 bzw. 21.04.2022 werden Neubauvorhaben zum EG 40, EG 40 EE und EG 40 NH nicht mehr gefördert.
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Ab 28.07.2022 werden Sanierungsvorhaben zum EG 100, 100 EE und 100 NH nicht mehr gefördert.
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Zum 28.02.2023 wird die BEG-Förderung für Neubauten komplett eingestellt.
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Zum 01.03.2023 startet das neue Bundesprogramm Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude (KFN).
Auswirkungen auf das Kombi-Darlehen Mittelstand
Als Zugangsvoraussetzung für das Kombi-Darlehen Mittelstand sehen wir nach wie vor eine BEG-Förderung vor. Seit 01.03.2023 erkennen wir auch eine KFN-Förderung an.
Aus Gründen des Vertrauensschutzes werden wir bis auf Weiteres (verlängert vom 30.06.2023) weiterhin Anträge für Neubauvorhaben zum EG 40, 40 EE und 40 NH akzeptieren und bewilligen, auch wenn die KfW keine Zusage mehr erteilt hat. Voraussetzung ist, dass eine vom Energieeffizienzexperten ausgestellte Bestätigung zum Antrag (gBzA) oder vergleichbare Unterlagen vorliegen.
In der Programmvariante Kombi-Darlehen Mittelstand FLEX erfüllen Sie auch mit einer ELR-Förderung die Zugangsvoraussetzung. In diesem Fall muss Ihr Gebäude auch nicht zwingend die energetischen Standards der BEG- oder KFN-Förderung erfüllen. Damit fördern wir z. B. auch Neubauvorhaben zum Europäische Gemeinschaft 55. Eine Kombination von ELR-Förderung und Klimaprämie ist jedoch nicht möglich.
Ab dem 01.01.2025 dürfen Fördermittel nicht mehr für die Installation eigenständiger mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel vergeben werden (Artikel 17 Absatz 15 der Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)).
Ein „eigenständiger Heizkessel“ ist ein Heizkessel, der nicht mit einem anderen Wärmeerzeuger kombiniert ist, der erneuerbare Energien nutzt und einen erheblichen Teil der Energie liefert.
„Installation“ bedeutet in diesem Zusammenhang den Kauf, die Montage und die Inbetriebnahme eines eigenständigen Heizkessels.
„Fossile Brennstoffe“ sind nicht erneuerbare kohlenstoffhaltige Energiequellen, wie feste Brennstoffe, Erdgas und Erdöl.
Der Erwerb von sich bereits in Betrieb befindlichen Heizkesseln fällt nicht unter dieses Verbot. Beispielsweise beim Kauf einer Bestandsimmobilie.
Weitere Informationen können Sie der Bekanntmachung der EU-Kommission C/2024/7161
Die L‑Bank kooperiert.
Unsere Partner
Wir bieten das Kombi-Darlehen Mittelstand in Zusammenarbeit mit dem Bundesförderinstitut KfW und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg an.
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Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Die L‑Bank refinanziert die Kombi-Darlehen Mittelstand aus dem ERP-Förderkredit KMU
der KfW (KfW-Pr.Nr. 365). Für Unternehmen in Baden-Württemberg verbessern wir die günstigen Konditionen des KfW-Programms zusätzlich: Wir gewähren eine zusätzliche Zinsverbilligung und/oder einen zusätzlichen Tilgungszuschuss für bestimmte Vorhaben. -
Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
Die Bürgschaftsbank bietet speziell für das Kombi-Darlehen Mittelstand die Kombi-Bürgschaft 50
an. Die Konditionen für die Bürgschaft sind besonders günstig und auf die Preisklasse des Förderdarlehens abgestimmt. Sie können die Bürgschaft zusammen mit dem Förderdarlehen in einem vereinfachten Verfahren beantragen.
Dokumente und Formulare
Wichtige Unterlagen auf einen Blick
In der Konditionenübersicht finden Sie die aktuellen Zinssätze, in den Merkblättern alle Details zu den Fördervoraussetzungen und zum weiteren Verfahren.
Konditionenübersichten für alle unsere Förderdarlehen finden Sie unter www.l-bank.de/konditionen
Anhand der Antragsformulare können Sie sich vorab einen Überblick verschaffen, welche Angaben Sie bei Ihrer Hausbank machen müssen. Die Formulare füllen Sie dann gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater bei der Hausbank aus.