
Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum (G15-Darlehen)
Sie sind eine Privatperson und planen, eine Genossenschaftswohnung anzumieten.

Das können Sie finanzieren:
Sie zeichnen Genossenschaftsanteile, um Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft zu werden und das Anrecht auf Überlassung einer Wohnung zu erwerben.
Sie erfüllen die aktuellen Anforderungen des KfWKreditanstalt für Wiederaufbau-Wohneigentumsprogramms – Genossenschaftsanteile (134).
Sie haben bisher keinen angemessenen Wohnraum für Ihre Familiengröße.
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Wohnungen, die nicht angemessen für Ihre Familiengröße sind
Bereits erworbene Genossenschaftsanteile
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Sie sind eine Privatperson und möchten Anteile einer Wohnungsgenossenschaft erwerben.
Sie überschreiten bestimmte Einkommensgrenzen nicht und können die finanzielle Belastung aus dem Förderdarlehen auf Dauer tragen.
Sie haben zurzeit keinen angemessenen Wohnraum für ihre aktuelle oder künftige Familiensituation.
Sie haben noch keine Genossenschaftsanteile erworben.
Der geplante Wohnraum entspricht den Angemessenheitskriterien.
Das bieten wir Ihnen an:
Kredithöhe: 1.000 bis 50.000 €
Laufzeit: 15 oder 20 Jahre
Sollzinsbindung und -verbilligung: 15 Jahre
Sollzinssatz: 0,25 %
2 tilgungsfreie Anlaufjahre
Bereitstellungsfreie Zeit: 12 Monate
Sondertilgung: Vorzeitige Rückzahlung ist ab 1.000 € möglich.
Anstelle des zinsverbilligten Darlehens ist auch ein entsprechender Zuschuss möglich.
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Die Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum können Sie grundsätzlich zusammen mit anderen Förderprogrammen in die Gesamtfinanzierung einbinden.
Es gilt der Grundsatz, dass die Fördergelder aus öffentlichen Mitteln die förderfähigen Gesamtkosten des Vorhabens nicht überschreiten dürfen. Die Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum zählt zu den öffentlichen Mitteln.
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Ausgeschlossen ist eine Kombination mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm – Genossenschaftsanteile (134).
Häufige Fragen
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Sie finden die Bedingungen direkt auf der Website der KfW.
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Ihre zuständige Wohnraumförderstelle finden Sie im Landratsamt oder beim Bürgermeisteramt. Bitte wählen Sie die Wohnraumförderungsstelle nach Zugehörigkeit des Kreises Ihres aktuellen Wohnortes aus.
Ihre zuständige Wohnraumförderungsstelle finden Sie auf unserer Übersichtsseite Beratungs-/Wohnraumförderungsstellen.
Zusätzliche Informationen
Vorvertragliche Informationen
Bitte beachten Sie die vorvertraglichen Informationen bei Beratungsleistungen an Verbraucher:
Für alle Fragen im Zusammenhang mit dem zu finanzierenden Vorhaben stehen Ihnen als Kundinnen und Kunden die Mitarbeiter/innen der L-Bank telefonisch oder schriftlich zur Verfügung.
Für den Fall, dass Sie eine individuelle Beratung wünschen, informieren wir Sie bereits jetzt über Folgendes:
- Beratungsleistungen seitens der L-Bank sind kostenfrei.
- Die L-Bank legt bei Empfehlungen im Wesentlichen nur eigene Produkte und wohnwirtschaftliche Produkte der KfW-Bankengruppe zugrunde. Die Darlehen der KfW-Bankengruppe reicht die L-Bank im eigenen Namen aus.