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Sie sind eine Privatperson und planen, eine Genossenschaftswohnung anzumieten.
Kurz erklärt
Das Land Baden-Württemberg fördert Sie mit zinsverbilligten G15-Darlehen oder Zuschüssen, wenn Sie Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft werden und so das Anrecht auf Überlassung einer Wohnung erwerben möchten. Das Darlehen vergeben wir direkt an Sie.