
Weiterbildungsfinanzierung 4.0
Sie führen ein mittelständisches Unternehmen.
Sie möchten Schulungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter*innen durchführen.
Sie möchten die Aufwendungen mit einem Förderdarlehen finanzieren.

Das können Sie finanzieren:
Maßnahmen zur Weiterqualifizierung der Mitarbeiter*innen
Kosten für die Schulungen, Kurse, Prüfungen, Reisen
Löhne und Gehälter während der Qualifizierungsmaßnahmen
-
Erstausbildung
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Sie arbeiten freiberuflich oder führen ein gewerbliches Unternehmen.
Ihr Unternehmen hat maximal 500 Beschäftigte.
Sie haben eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
Das bieten wir Ihnen an:
Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
Kredithöhe: 20.000 € pro zu qualifizierendem Beschäftigten
Kreditlaufzeit: 3 oder 5 Jahre | tilgungsfrei 0–1
Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit
Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,25 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge
Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Aktuelle Zinssätze: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Zusätzliche Förderung bei fehlenden Sicherheiten: Kombi-Bürgschaft 50
Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.
Für die Weiterbildungsfinanzierung bietet die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg Kombi-Bürgschaften 50 an.