Kurz erklärt
Mit der Weiterbildungsfinanzierung 4.0 können Sie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Beschäftigten mit einem Förderdarlehen finanzieren.
Wir stellen die Weiterbildungsfinanzierung zum 28.02.2022 ein. Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Beschäftigen können Sie in anderen Förderprogrammen zu besseren Konditionen finanzieren, z.B. im neuen GuW-BW, in der Innovationsfinanzierung 4.0 oder der Digitalisierungsprämie Plus.
Coronahilfe | Gründen und Investieren | Bildung und Qualifikation
Sie führen ein mittelständisches Unternehmen.
Sie möchten Schulungsmaßnahmen für Ihre Beschäftigten durchführen.
Sie möchten die Aufwendungen mit einem Förderdarlehen finanzieren.
Kurz erklärt
Mit der Weiterbildungsfinanzierung 4.0 können Sie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Beschäftigten mit einem Förderdarlehen finanzieren.
Ihr Vorhaben
Maßnahmen zur Weiterqualifizierung der Beschäftigten
Kosten für die Schulungen, Kurse, Prüfungen, Reisen
Löhne und Gehälter während der Qualifizierungsmaßnahmen
Erstausbildung
Ihre Voraussetzungen
Sie arbeiten freiberuflich oder führen ein gewerbliches Unternehmen.
Ihr Unternehmen hat maximal 500 Beschäftigte.
Sie haben eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
Unsere Leistungen
Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
Kredithöhe: 20.000 € pro zu qualifizierendem Beschäftigten
Kreditlaufzeit: 3 oder 5 Jahre | tilgungsfrei 0–1
Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit
Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,25 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge
Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Aktuelle Zinssätze: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.
Für die Weiterbildungsfinanzierung bietet die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg Kombi-Bürgschaften 50 an.
Weitere Förderprogramme