
Begründung von Miet- und Belegungsbindungen
Zuschuss für die Begründung von Miet- und Belegungsbindungen an bezugsfertigem freiem Mietwohnraum
Zuschuss für die Fortführung von Belegungsrechten

Das können Sie finanzieren:
Einräumung von Belegungsrechten
Fortführung von Belegungsrechten
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Sanierungsbedürftige Wohnungen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Sie gehören zu einer der folgenden Personengruppen: Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Privatpersonen.
Sie verfügen über (freien) Mietwohnraum, für den Sie Belegungsrechte einräumen oder eingeräumt haben.
Die Wohnung ist in einem guten Gesamtzustand.
Die Wohnungsgröße ist im Verhältnis zur Anzahl der Räume angemessen. Näheres dazu finden Sie im Merkblatt bei den Downloads.
Das bieten wir Ihnen an:
335,00 € je m² Wohnfläche für eine 10-jährige Miet- und Belegungsbindung
457,00 € je m² Wohnfläche für eine 15-jährige Miet- und Belegungsbindung
640,00 € je m² Wohnfläche für eine 25-jährige Miet- und Belegungsbindung
711,00 € je m² Wohnfläche für eine 30-jährige Miet- und Belegungsbindung
Die Zuschussbeträge sind bei der Begründung von Miet- und Belegungsbindungen an Beschäftigte um 4 % zu reduzieren und im Rahmen der kommunalen Förderlinie um 8 % zu erhöhen.
Wert des 10-jährigen Vergleichzinssatzes: -0.20% (26.01.2021, 16:47 Uhr)
Wert des 15-jährigen Vergleichzinssatzes: -0.01% (26.01.2021, 16:47 Uhr)
Wert des 25-jährigen Vergleichzinssatzes: 0.10% (26.01.2021, 16:47 Uhr)
Wert des 30-jährigen Vergleichzinssatzes: 0.08% (26.01.2021, 16:47 Uhr)
Zusatzförderung: Beim Vorliegen eines Energiestandards des KfWKreditanstalt für Wiederaufbau-EffizienzhausesGebäude, die sich durch eine besonders energieeffiziente Bauweise und Gebäudetechnik auszeichnen und die eine höhere Energieeffizienz erreichen als vom Gesetzgeber vorgeschrieben 55 oder 40 erhöhen wir die Förderung um
- 5,00 € je m² Wohnfläche für eine 10-jährige Miet- und Belegungsbindung
- 8,50 € je m² Wohnfläche für eine 15-jährige Miet- und Belegungsbindung
- 12,00 € je m² Wohnfläche für eine 25-jährige Miet- und Belegungsbindung
- 15,50 € je m² Wohnfläche für eine 30-jährige Miet- und Belegungsbindung
Falls der Mietwohnraum nach DINDeutsches Institut für Normung 18040-2 barrierefrei ist, erhöhen wir die Förderung um
- 4,50 € je m² Wohnfläche für eine 10-jährige Miet- und Belegungsbindung
- 6,50 € je m² Wohnfläche für eine 15-jährige Miet- und Belegungsbindung
- 13,00 € je m² Wohnfläche für eine 25-jährige Miet- und Belegungsbindung
- 15,00 € je m² Wohnfläche für eine 30-jährige Miet- und Belegungsbindung
Maßnahmen zur Gestaltung des Wohnumfeldes sowie zur Stabilisierung und Aufrechterhaltung von Quartiersstrukturen
- Die Förderung beläuft sich auf höchstens 40 % der nachgewiesenen angefallenen Kosten und maximal 20 % der Basisförderung.
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Andere Förderungen aus dem Landeswohnraumförderungsprogramm
Häufige Fragen
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- Sie müssen die Förderung schriftlich beantragen. Hierzu benötigen Sie den Antrag auf Begründung von Miet- und Belegungsbindungen im Mietwohnungsbestand (Vordruck 9027). Im Antrag sind die weiteren noch erforderlichen Unterlagen und Nachweise genannt.
- Anträge auf Förderung sind bei der Wohnraumförderungsstelle des Landratsamtes oder dem zuständigen Bürgermeisteramt des Stadtkreises des Ortes zusammen mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen, in dem Sie die Belegungsrechte begründen möchten. Dort wird geprüft, ob der Antrag vollständig ist und Ihr Vorhaben die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt. Wenn dies der Fall ist, leitet die Wohnraumförderungsstelle den Antrag an uns weiter.