Kurz erklärt
Das Land Baden-Württemberg fördert landesweit Vermieter, die Belegungsrechte für ihren Mietwohnraum einräumen.
Bauen und Wohnen
Zuschuss für die Begründung von Miet- und Belegungsbindungen an bezugsfertigem freiem Mietwohnraum
Zuschuss für die Fortführung von Belegungsrechten
Kurz erklärt
Das Land Baden-Württemberg fördert landesweit Vermieter, die Belegungsrechte für ihren Mietwohnraum einräumen.
Ihr Vorhaben
Einräumung von Belegungsrechten
Fortführung von Belegungsrechten
Sanierungsbedürftige Wohnungen
Ihre Voraussetzungen
Sie gehören zu einer der folgenden Personengruppen: Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Privatpersonen.
Sie verfügen über (freien) Mietwohnraum, für den Sie Belegungsrechte einräumen oder eingeräumt haben.
Die Wohnung ist in einem guten Gesamtzustand.
Die Wohnungsgröße ist im Verhältnis zur Anzahl der Räume angemessen. Näheres dazu finden Sie im Merkblatt bei den Downloads.
Unsere Leistungen
335,00 € je m² Wohnfläche für eine 10-jährige Miet- und Belegungsbindung
457,00 € je m² Wohnfläche für eine 15-jährige Miet- und Belegungsbindung
640,00 € je m² Wohnfläche für eine 25-jährige Miet- und Belegungsbindung
711,00 € je m² Wohnfläche für eine 30-jährige Miet- und Belegungsbindung
Die Zuschussbeträge sind bei der Begründung von Miet- und Belegungsbindungen an Beschäftigte um 4 % zu reduzieren und im Rahmen der kommunalen Förderlinie um 8 % zu erhöhen.
Wert des 10-jährigen Vergleichzinssatzes: 2.26% (24.06.2022, 18:09 Uhr)
Wert des 15-jährigen Vergleichzinssatzes: 2.43% (24.06.2022, 18:09 Uhr)
Wert des 25-jährigen Vergleichzinssatzes: 2.20% (24.06.2022, 18:09 Uhr)
Wert des 30-jährigen Vergleichzinssatzes: 2.07% (24.06.2022, 18:09 Uhr)
Zusatzförderung: Falls der Mietwohnraum besonders energieeffizient ist (Neubaustandard Plus oder besser), erhöhen wir die Förderung um
Falls der Mietwohnraum nach DINDeutsches Institut für Normung 18040-2 barrierefrei ist, erhöhen wir die Förderung um
Maßnahmen zur Gestaltung des Wohnumfeldes sowie zur Stabilisierung und Aufrechterhaltung von Quartiersstrukturen
Andere Förderungen aus dem Landeswohnraumförderungsprogramm
Die L‑Bank informiert.
Weitere Förderprogramme