Achtung:

Zum 01.12.2025 startet die neue Umweltfinanzierung der L-Bank. Gefördert werden Investitionen von Unternehmen in den Umweltschutz, in die Ressourceneffizienz und in den Übergang zu einer echten Kreislaufwirtschaft.

I-love-Schriftzug mit Herz und Fußabdruck

Gründen und Investieren | Bauen und Wohnen | Umwelt- und Klimaschutz

Umweltfinanzierung

  • Programmstart: 01.12.2025

  • Sie möchten in den Umweltschutz oder in die Ressourceneffizienz in Ihrem Unternehmen investieren.

  • Sie wollen dies mit einem Förderdarlehen finanzieren.

  • Ab Anfang 2026: Sie erhalten einen Zuschuss aus dem Europäische Union -Förderprogramm EFRE InvestRE und suchen eine Ergänzungsfinanzierung.

Kurz erklärt

Wenn Sie in den Umweltschutz oder in die Ressourceneffizienz in Ihrem Unternehmen investieren möchten, erhalten Sie für Ihre Investitionen ein Förderdarlehen.

Sprechen Sie uns an

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Darlehen an Unternehmen im Hausbankenverfahren

Rufen Sie uns an. Sie erreichen uns zu unseren Servicezeiten, von Montag bis Donnerstag, 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr. Freitags sind wir von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr für Sie da.

Falls Sie uns per E-Mail kontaktieren, geben Sie bitte unbedingt Ihre Postleitzahl und Ihren Stadt- oder Landkreis an. Dann können wir Ihre E-Mail besser zuordnen und schneller bearbeiten.

 

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Verminderung und Vermeidung von Luftverschmutzung

  • Reduzierung von Lärm und Erschütterungen

  • Technische Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsmaßnahmen

  • Sonstige Klimaschutzmaßnahmen

  • Ressourceneffizienz, Materialeinsparung und kreislauforientierte Produktion

  • Vermeidung, Behandlung und Verwertung von Abfällen

  • Vermeidung und Behandlung von Abwasser, Reduzierung des Wasserbedarfs und Wasserwiederverwendung

  • Betriebsausstattung (zum Beispiel Maschinen, Anlagen, Prozesstechnik)

  • Baukosten für gewerblich genutzte Nichtwohngebäude, die nicht unter das Gebäudeenergiegesetz ( Gebäudeenergiegesetz ) fallen, inklusive Anlagen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik sowie der Warmwasserversorgung

  • Gutachterkosten, Baubegleitung, Kosten für die Erstellung eines Umwelt-Audits/Öko-Audits (bis zu 10 % der förderfähigen Kosten)

  • Immaterielle Investitionen

  • Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs

  • Erwerb von Grundstücken sowie Erwerb und Errichtung von Gebäuden und Anlagen, die unter das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fallen

  • Betriebsfahrzeuge (mit Ausnahme fahrbarer Arbeitsmaschinen)

  • Investitionen mit Schwerpunkt im Bereich der Energieeffizienz und erneuerbaren Energien

Ihre Voraussetzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie arbeiten freiberuflich oder führen ein gewerbliches Unternehmen.

  • Sie möchten in den betrieblichen Umweltschutz oder in die Reduzierung von Treibhausgasemissionen in Ihrem Unternehmen investieren.

  • Oder Sie möchten einen schonenden Ressourceneinsatz sicherstellen und zur Transformation in eine echte Kreislaufwirtschaft in Ihrem Unternehmen beitragen.

  • Sie investieren in Baden-Württemberg.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren

  • Kredithöhe: 10.000 bis 5 Mio. €, bis 25 Mio. € in den Kombi-Varianten

  • Kreditlaufzeit: 5, 8, 10, 15 oder 20 Jahre | tilgungsfrei 0–3 Jahre

  • Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, max. 10 Jahre

  • Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 %  pro Monat  auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge

  • Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung

  • Aktuelle Zinssätze: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads

Konditionenvarianten:

Wir bieten für kleine, mittlere und große Unternehmen jeweils eine Konditionenvariante mit einer zusätzlichen Zinsverbilligung der L-Bank an:

  • Umweltfinanzierung KU
  • Umweltfinanzierung MU
  • Umweltfinanzierung GU

Dabei erhalten kleine Unternehmen eine zusätzlichen Zinsbonus der KfW.

Die Größenklassen KU, MU und GU orientieren sich am KMU-Kriterium der EU-Kommission.

Für kleine und mittlere Unternehmen, die ab Anfang 2026 einen Zuschuss des Ministeriums für Umwelt, Klima- und Energiewirtschaft aus dem EU-Förderprogramm Europäischer Fonds für regionale Entwicklung InvestRE erhalten, bieten wir zudem zwei weitere Konditionenvarianten an:

  • Umweltfinanzierung KU-Kombi
  • Umweltfinanzierung MU-Kombi

Diese Konditionenvarianten enthalten keine zusätzliche Zinsverbilligung der L-Bank und können deshalb mit dem Zuschuss kombiniert werden. Auch hier erhalten kleine Unternehmen einen Zinsbonus der KfW.

Zusätzliche Konditionenvariante: beihilfefreie Zinsen

In allen Programmvarianten bieten wir beihilfefreie Konditionen an. 

Wir steuern die Zinssätze so, dass in den Darlehen nie eine Beihilfe im Sinne der EU enthalten ist. Damit unterliegen diese Darlehen nicht den spezifischen Regelungen des EU-Beihilferechts und sind flexibler einsetzbar. 

  • Die Darlehen in der Umweltfinanzierung können mit den Zuschuss des Ministeriums für Umwelt, Klima- und Energiewirtschaft aus dem EU-Förderprogramm EFRE InvestRE kombiniert werden.

    Mit dem Zuschuss werden voraussichtlich ab Anfang 2026 Investitionen zur Ressourcenschonung und Erhöhung der Ressourceneffizienz in Unternehmen gefördert. 

    Der Zuschussantrag ist getrennt vom Darlehensantrag direkt bei der L-Bank an efre@l-bank.de zu stellen. Weitere Informationen zur Antragstellung und zu den erforderlichen Antragsunterlagen erhalten Sie nach Programmstart unter efre-bw.de.

Wie geht es weiter?

Gehen Sie informiert zur Hausbank.

Wir arbeiten eng mit den Banken und Sparkassen vor Ort zusammen, die Sie zu unseren Förderprogrammen beraten. Sie stellen dort den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab. Die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus. Am besten nehmen Sie gleich unser Produktinformationsblatt oder das Programmmerkblatt mit zu Ihrem Beratungstermin bei Ihrer Hausbank.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Neben der Allgemeinen De-minimis-Verordnung und den KMU-Beihilfen nach Artikel 17 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung  stehen den Unternehmen für die Umweltfinanzierung zwei weitere Optionen zur Verfügung:

  • Artikel 36 AGVO: Investitionen in den Umweltschutz  (Förderschwerpunkt 1)
  • Artikel 47 AGVO: Investitionen für Ressourceneffizienz und zur Unterstützung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft (Förderschwerpunkt 2)

Diese beihilferechtlichen Grundlagen ermöglichen eine höhere Förderintensität und gelten auch für große Unternehmen.

Abhängig von dem geplanten Vorhaben können dabei entweder Investitionsmehrkosten der umweltfreundlichen Maßnahme oder die gesamten Investitionskosten finanziert werden.

Bitte beachten Sie:

Wenn Sie eine dieser beihilferechtlichen Grundlagen wählen, müssen Sie zusätzlich die "Erklärung nach Artikel 36 AGVO oder nach Artikel 47 AGVO" (Vordruck WF_1305) ausfüllen. Die Erklärung reichen Sie zusammen mit dem Förderantrag bei Ihrer Hausbank ein. Darin machen Sie Angaben zu den beihilfefähigen Kosten (Investitionskosten bzw. Investitionsmehrkosten) Ihres Vorhabens.

Nein. In der Umweltfinanzierung werden Unternehmen aller Größen  gefördert. Allerdings erhalten kleine und mittlere Unternehmen in der Regel eine höhere Zinsverbilligung.

Dokumente und Formulare

Wichtige Unterlagen auf einen Blick

In der Konditionenübersicht finden Sie die aktuellen Zinssätze, in den Merkblättern alle Details zu den Fördervoraussetzungen und zum weiteren Verfahren.

Konditionenübersichten für alle unsere Förderdarlehen finden Sie unter www.l-bank.de/konditionen. Auf diese Seite können Sie sich bei Bedarf ein Lesezeichen im Browser setzen.

Anhand der Antragsformulare können Sie sich vorab einen Überblick verschaffen, welche Angaben Sie bei Ihrer Hausbank machen müssen. Die Formulare füllen Sie dann gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater bei der Hausbank aus.

  • Merkblatt Umweltfinanzierung

    Programmmerkblatt

    Demnächst gültig
    Eingestellt am 24.11.2025
    Gültig ab 01.12.2025
    Version 12/2025
    Download starten PDF, 1,4 MB
  • KMU-Infoblatt

    Informationsblatt: Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) | Berechnungsbogen zur Ermittlung der Schwellenwerte bei Unternehmen mit relevanten Beteiligungen | Das Formular ist derzeit nicht ausfüllbar.

     

    Gültig
    Eingestellt am 22.01.2020
    Gültig ab 22.01.2020
    01/2020
    Download starten PDF, 175,7 KB
  • De-minimis-Infoblatt

    Vordruck 8599

    Gültig
    Eingestellt am 26.03.2025
    Gültig ab 27.03.2025
    Version 03/2025
    Download starten PDF, 544,2 KB
  • Merkblatt Risikogerechtes Zinssystem (RGZS)

    Vordruck 8611

    Gültig
    Eingestellt am 23.10.2025
    Gültig ab 01.07.2025
    07/2025
    Download starten PDF, 419,4 KB
  • Ausschlussliste der KfW Bankengruppe

    Ausschlussliste der KfW | Teil I dieser Liste ist auch bei L-Bank-Programmen zu beachten, die aus KfW-Programmen refinanziert werden. Dies sind: Digitalisierungsfinanzierung, ELR-Kombi-Darlehen, Energiefinanzierung, Gründungs- und Wachstumsfinanzierung, Innovationsfinanzierung, Kombi-Darlehen Mittelstand, Startfinanzierung 80, Tourismusfinanzierung Plus

    Gültig
    Eingestellt am 01.07.2024
    Gültig ab 14.03.2024
    Download starten

  • Förderantrag für Darlehen der Wirtschafts- und Landwirtschaftsförderung

    Antrag für Darlehen der gewerblichen und landwirtschaftlichen Förderung | Darlehen im Hausbankenverfahren | Vordruck WF_1001

    Gültig
    Eingestellt am 27.06.2025
    Gültig ab 01.07.2025
    Version 07/2025
    Download starten PDF, 912 KB
  • Erklärung bei Investitionen nach Artikel 36 AGVO oder nach Artikel 47 AGVO - Umweltfinanzierung

    Beihilferechtliche Anlage zum Antrag für das Programm Umweltfinanzierung | Vordruck WF_1305

    Demnächst gültig
    Eingestellt am 24.11.2025
    Gültig ab 01.12.2025
    Version 12/2025
    Download starten PDF, 515,8 KB
  • De-minimis-Erklärung

    Formular als PDF ausfüllen | Beihilferechtliche Anlage zum Antrag | Vordruck 1332

    Gültig
    Eingestellt am 26.03.2025
    Gültig ab 27.03.2025
    Version 03/2025
    Download starten PDF, 301,3 KB
  • Beihilfeantrag

    Verkürztes Formular für die fristgerechte Antragstellung bei der Hausbank | für Förderdarlehen im Hausbankenverfahren | Vordruck WF_1301

    Gültig
    Eingestellt am 13.12.2023
    Gültig ab 14.12.2023
    Version 12/2023
    Download starten PDF, 273 KB
  • Produktspezifische Datenschutzhinweise des Bereichs Wirtschaftsförderung

    Informationsblatt Datenschutz

    Gültig
    Eingestellt am 12.03.2019
    Gültig ab 25.05.2018
    05/2018
    Download starten PDF, 256,2 KB
  • Merkblatt Subventionserhebliche Tatsachen

    Merkblatt zum Antrag für Darlehen der gewerblichen und landwirtschaftlichen Förderung („Förderantrag“) | Vordruck WF_2201

    Gültig
    Eingestellt am 13.12.2023
    Gültig ab 14.12.2023
    Version 11/2023
    Download starten PDF, 346,7 KB

  • Konditionenübersicht Wirtschaftsförderung

    Konditionenübersicht für die Darlehensprogramme der gewerblichen Wirtschaftsförderung im Hausbankenverfahren

    Gültig
    Eingestellt am 26.11.2025
    Gültig ab 26.11.2025
    Zinsanpassung
    Download starten PDF, 849,2 KB

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