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Ihr Unternehmen ist in der Agrar- und Ernährungswirtschaft tätig (agrarnahes Unternehmen).
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Sie investieren in Betriebsgebäude, technische Anlagen, Grundstücke, Maschinen und Fahrzeuge.
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Sie möchten Ihre Investitionen mit einem Förderdarlehen finanzieren.
Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb
Kurz erklärt
Als Unternehmen aus der Agrar- und Ernährungswirtschaft erhalten Sie Förderdarlehen zur Finanzierung Ihrer Investitionen.
Ihr Vorhaben
Das können Sie finanzieren:
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Bau, Erwerb und Modernisierung von Betriebsgebäuden und baulichen Anlagen
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Errichtung, Erwerb und Modernisierung von technischen Anlagen
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Kauf von Maschinen und Fahrzeuge
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Erwerb von Betriebsgrundstücken zur Standortsicherung oder –erweiterung (keine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung)
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Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs
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Betriebsmittel
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Tätigkeiten der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Gewerbliche Tätigkeiten von Primärproduzenten sind dagegen förderfähig.
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Installation eigenständiger Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Ihre Voraussetzungen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
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Sie führen ein gewerbliches Unternehmen, das auf einer der landwirtschaftlichen Primärproduktion vor- oder nachgelagerten Stufe tätig ist (agrarnahes Unternehmen – siehe Häufige Fragen unten)
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Oder: Sie führen einen landwirtschaftlichen Betrieb und verwenden die geförderte Investition für eine wirtschaftliche (gewerbliche) Tätigkeit. Diese Tätigkeit haben Sie in einen separaten gewerblichen Betrieb ausgegliedert. Sie stellen den Förderantrag für diesen Betrieb.
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Ihr Unternehmen gilt als Ein kleines und mittleres Unternehmen nach EU‑Definition hat weniger als 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Mio. €). (KMU) im Sinne der Europäische Union -Definition. Falls nicht, ist eine Förderung zu beihilfefreien Konditionen möglich.
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Sie investieren in Baden-Württemberg.
Unsere Leistungen
Das bieten wir Ihnen an:
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Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
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Kredithöhe: 5.000 bis 25 Mio. €
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Kreditlaufzeit: 6, 8, 10, 15, 20 oder 30 Jahre | tilgungsfrei 0–2 Jahr
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Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, maximal 20 Jahre
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Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge
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Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
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Aktuelle Zinssätze: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Die L‑Bank informiert.
Häufige Fragen
Seit 01.07.2026 verwendet die Rentenbank den Begriff „agrarnahe Unternehmen“ anstatt „Agrar- und Ernährungswirtschaft“. Wir übernehmen den Begriff. Gemeint sind die gleichen Branchen wie vorher. Das sind zum Beispiel:
Unternehmen der vorgelagerten Wertschöpfungskette
- Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau und für die Tierhaltung (z. B. Lohnunternehmer)
- Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag
- Vermietung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen und Geräten
- Saatgutaufbereitung
- Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere und für sonstige Tiere
- Herstellung von Dünge- und Pflanzenschutzmittel
- Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen (z. B. Landmaschinen oder Landtechnikherstellung)
- Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren (z. B. Landhandel)
- Veterinärwesen für landwirtschaftliche Nutztiere
- Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren
- Großhandel mit sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Maschinen, Ausrüstung und Zubehör
Unternehmen der nachgelagerten Wertschöpfungskette
- Schlacht- und Fleischverarbeitung
- Fischverarbeitung
- Obst- und Gemüseverarbeitung
- Milchverarbeitung
- Mahl- und Schälmühlen
- Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen
- Herstellung von Back- und Teigwaren
- Herstellung von pflanzlichen und tierischen Ölen und Fetten
- Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln
- Getränkeherstellung
- Sägewerke
- Dienstleistungen zur Verarbeitung von Erzeugnissen der Land-, Forst- und Fischwirtschaft
- Lager- und Speditionsunternehmen für die Erzeugnisse der Land-, Forst- und Fischwirtschaft
- Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken
- Facheinzelhandel (z. B. Metzgerei oder Bäckerei)
Rechtsform oder steuerliche Einkunftsart spielen keine Rolle.
Vereinfacht gesagt, enthält ein Förderdarlehen eine Beihilfe, wenn die Konditionen besser sind als marktüblich. Entscheidend ist vor allem der Zinssatz des Förderdarlehens, aber auch zusätzliche Förderelemente wie z. B. ein Zuschuss. Gemessen wird die Beihilfe anhand des EU-Beihilfewerts. Bei beihilfefreien Konditionen ist der Beihilfewert eines Darlehens Null.
Im Programm Agrar- und Ernährungswirtschaft kann eine Beihilfe derzeit nur aufgrund der niedrigen Sollzinsen entstehen.
Ob der aktuelle Sollzinssatz des Darlehens eine Beihilfe beinhaltet, hängt vom allgemeinen Zinsniveau ab. Dies können Sie über den EU-Beihilfewertrechner unter www.l-bank.de/eu-beihilfewertrechner
Ist der Zinssatz der gewünschten Laufzeitvariante zu niedrig, können Sie auf eine andere Laufzeitvariante ausweichen. Oder wir machen Ihnen ein individuelles Angebot zu einem beihilfefreien Zinssatz. Am besten nimmt Ihre Hausbank mit uns Kontakt auf, damit wir gemeinsam die beste Lösung für Sie finden.
Der während der Niedrigzinsphase gewährte Förderzuschuss ist immer in voller Höhe eine Beihilfe.
Ab dem 01.01.2025 dürfen Fördermittel nicht mehr für die Installation eigenständiger mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel vergeben werden (Artikel 17 Absatz 15 der Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)).
Ein „eigenständiger Heizkessel“ ist ein Heizkessel, der nicht mit einem anderen Wärmeerzeuger kombiniert ist, der erneuerbare Energien nutzt und einen erheblichen Teil der Energie liefert.
„Installation“ bedeutet in diesem Zusammenhang den Kauf, die Montage und die Inbetriebnahme eines eigenständigen Heizkessels.
„Fossile Brennstoffe“ sind nicht erneuerbare kohlenstoffhaltige Energiequellen, wie feste Brennstoffe, Erdgas und Erdöl.
Der Erwerb von sich bereits in Betrieb befindlichen Heizkesseln fällt nicht unter dieses Verbot. Beispielsweise beim Kauf einer Bestandsimmobilie.
Weitere Informationen können Sie der Bekanntmachung der EU-Kommission C/2024/7161
Die L‑Bank kooperiert.
Unsere Partner
Die L‑Bank bietet ihr Programm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank an.
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Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Die L‑Bank refinanziert ihre Förderdarlehen aus dem Programm LR-Förderkredite für agrarnahe Unternehmen ( Landwirtschaftliche Rentenbank -Produktnunmer Kredit 251 mit LR-Basis-Konditionen) der Rentenbank. Als Fördermehrwert für Baden-Württemberg bieten wir eine längere Zeit, in der Sie keine Bereitstellungszinsen zahlen müssen.
Dokumente und Formulare
Wichtige Unterlagen auf einen Blick
In der Konditionenübersicht finden Sie die aktuellen Zinssätze, in den Merkblättern alle Details zu den Fördervoraussetzungen und zum weiteren Verfahren.
Konditionenübersichten für alle unsere Förderdarlehen finden Sie unter www.l-bank.de/konditionen
Anhand der Antragsformulare können Sie sich vorab einen Überblick verschaffen, welche Angaben Sie bei Ihrer Hausbank machen müssen. Die Formulare füllen Sie dann gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater bei der Hausbank aus.