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Bitte nutzen Sie ab 14.12.2023 die neuen Formulare für die Antragstellung.

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Gründen und Investieren

Digitalisierungs­prämie Plus – Darlehensvariante

  • Sie führen ein mittelständisches Unternehmen.

  • Sie investieren in die Digitalisierung Ihres Unternehmens.

  • Sie möchten dies mit einem Förderdarlehen finanzieren und von einem Tilgungszuschuss profitieren.

  • Für Vorhaben bis 15.000 € wählen Sie bitte die reine Zuschussförderung.

Kurz erklärt

Die Darlehensvariante der Digitalisierungs­prämie Plus verbindet die Zuschussförderung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus mit einem zinsverbilligten Darlehen von uns. Sie erhalten den Zuschuss in Form eines Tilgungs­zuschusses, der die Rückzahlung des Darlehens mindert.

Sprechen Sie uns an

Bankenhotline Wirtschaftsförderung

Darlehen an Unternehmen im Hausbankenverfahren

Rufen Sie uns an. Sie erreichen uns zu unseren Servicezeiten, von Montag bis Donnerstag, 8.30 bis 16.30 Uhr. Freitags sind wir von 8.30 bis 16.00 Uhr für Sie da.

Falls Sie uns per E-Mail kontaktieren, geben Sie bitte unbedingt Ihre PLZ und Ihren Stadt- oder Landkreis an. Dann können wir Ihre E-Mail besser zuordnen und schneller bearbeiten.

 

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Digitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen

  • Erhöhung der IKTInformations- und Kommunikationstechnik-Sicherheit

  • Kosten für Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen und Schulungen

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie arbeiten freiberuflich oder führen ein gewerbliches Unternehmen.

  • Ihr Unternehmen hat maximal 500 Beschäftigte und einen Jahresumsatz bis maximal 500 Mio. €.

  • Sie investieren in Baden-Württemberg.

  • Falls Sie bereits schon einmal eine Digitalisierungsprämie erhalten haben, muss die Festsetzung des Tilgungszuschusses bei Darlehen oder die Vollauszahlung des Zuschusses länger als ein Jahr her sein.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren mit Tilgungszuschuss

  • Kredithöhe: 15.000–100.000 € (bis 17.09.2023: 25.000-100.000 €)

  • Kreditlaufzeit: 5, 7 oder 10 Jahre | tilgungsfrei 0–2 Jahre

  • Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit

  • Bereitstellungszinsen: keine

  • Sondertilgung  jederzeit gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich mit Kürzung des Tilgungszuschusses (Dies gilt für Zusagen seit dem 01.07.2021. Für ältere Darlehen ist die Sondertilgung in den ersten 5 Jahren nach Darlehenszusage ausgeschlossen, erst danach jederzeit gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich.)

  • Aktuelle Zinssätze und Tilgungszuschüsse: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads

Zusätzliche Leistung: Tilgungszuschuss

Nach erfolgreicher Durchführung des Projektes erhalten Sie einen Tilgungszuschuss. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Der Tilgungszuschuss stammt aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.

Der Tilgungszuschuss beträgt derzeit (Stand 18.09.2023):

  • 4 % des Bruttodarlehensbetrags

Wie hoch der Tilgungszuschuss vor dem 18.09.2023 war, können Sie unten bei den häufigen Fragen nachsehen.

Zuschussvariante als Alternative zur Darlehensförderung

Für Unternehmen, die ihr Projekt vor allem mit Eigenmitteln finanzieren können oder wollen, kommt die Zuschussvariante der Digitalisierungsprämie Plus in Frage. Die Unternehmen beantragen den Zuschuss direkt bei der L‑Bank, die den Zuschuss auch an die Unternehmen auszahlt.

Für die reine Zuschussvariante stehen ein eigenes Merkblatt und eigene Antragsunterlagen zur Verfügung. Die beiden Fördervarianten werden getrennt voneinander in der L‑Bank bearbeitet. Das heißt, für Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung und Verwendungsnachweisprüfung gibt es getrennte Verfahren und Ansprechpersonen.

Seit 01.04.2023 teilen wir die Förderung auf die Zuschuss- und Darlehensvariante auf. In der Zuschussvariante fördern wir nur noch kleinere Vorhaben bis 15.000 € (bis 17.09.2023: bis 25.000 €). In der Darlehensvariante fördern wir die größeren Vorhaben. Auch die Förderintensität ist unterschiedlich. Der Fördersatz ist bei den Zuschüssen deutlich höher als bei den Darlehen.

Zusätzliche Förderung bei fehlenden Kreditsicherheiten: Kombi-Bürgschaft 70 der Bürgschaftsbank

Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen.

Für die Darlehen der Digitalisierungsprämie Plus bietet die Bürgschaftsbank die Kombi-Bürgschaft 70 an und verbürgt dabei 70 % des Förderdarlehens.

Wie geht es weiter?

Gehen Sie informiert zur Hausbank.

Wir arbeiten eng mit den Banken und Sparkassen vor Ort zusammen, die Sie zu unseren Förderprogrammen beraten. Sie stellen dort den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab. Die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus. Am besten nehmen Sie gleich unser Produktinformationsblatt oder das Programmmerkblatt mit zu Ihrem Beratungstermin bei Ihrer Hausbank.

Bitte beachten Sie: Es gilt der wichtige Fördergrundsatz Vorhabensbeginn nach Antragstellung. Beginnen Sie also mit Ihrem Projekt erst, wenn Sie den Antrag gestellt haben. Sonst dürfen wir Ihr Projekt nicht fördern. Im förderrechtlichen Sinn beginnen Sie ein Vorhaben, wenn Sie Verträge schließen und Aufträge vergeben.  Als Antragstellung gilt in der Darlehensvariante der Tag, an dem Sie den Antrag bei Ihrer Hausbank unterschreiben. Danach dürfen Sie mit dem Vorhaben beginnen. Bis zur Zusage der L‑Bank erfolgt dies auf eigenes Risiko.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Die L‑Bank kooperiert.

Unsere Partner

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die L‑Bank refinanziert die Darlehen der Digitalisierungsprämie Plus aus dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW (KfW-Pr.Nr. 380). In Baden-Württemberg verbessert die L‑Bank zusammen mit dem Ministerium für Arbeit, Wirtschaft und Tourismus die günstigen Konditionen des KfW-Programms zusätzlich.

 

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus stellt Mittel für den Tilgungszuschuss zur Verfügung. Finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.

Bürgschaftsbank Baden-Württemberg

Die Bürgschaftsbank bietet speziell für die Digitalisierungsprämie Plus – Darlehensvariante die Kombi-Bürgschaft 70  an. Die Konditionen für die Bürgschaft sind besonders günstig und auf die Preisklasse des Förderdarlehens abgestimmt. Sie können die Bürgschaft zusammen mit dem Förderdarlehen in einem vereinfachten Verfahren beantragen.

Weitere Förderprogramme

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