Wachstumsfinanzierung
Etablierte kleine und mittlere Unternehmen erhalten langfristige Förderdarlehen zu günstigen Konditionen. Sie können damit alle Arten von Investitionen in Baden-Württemberg finanzieren.
Die L-Bank bietet die Darlehen der Wachstumsfinanzierung in Zusammenarbeit mit der KfW Mittelstandsbank an. Grundlage ist das KfW-Programm Unternehmerkredit - KMU-Variante. Die L-Bank verbilligt die ohnehin günstigen Sollzinssätze dieses Programms zusätzlich. Außerdem verzichtet die L-Bank für ein ganzes Jahr auf Bereitstellungszinsen.
Die Wachstumsfinanzierung ist seit 01.04.2011 das Nachfolgeprogramm zum Schwerpunkt GuW-Mittelstandskredit des Programms Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW).
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen, die länger als 3 Jahre am Markt tätig sind.
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Die L-Bank fördert etablierte, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe.
Unternehmensalter und Unternehmensgröße entscheiden, ob ein Unternehmen gefördert werden kann.
Unternehmensalter (etabliert)
Das Unternehmen muss vor mehr als 3 Jahren gegründet oder übernommen worden sein.
Unternehmensgröße (kleine und mittlere Unternehmen)
Das Unternehmen muss zwei Größenkriterien gleichzeitig erfüllen.
| Kriterium | Obergrenzen |
|
|---|---|---|
| 1. |
Beschäftigte |
< 250 Personen |
| 2. |
Umsatz oder Bilanzsumme |
≤ 50 Mio. EUR oder ≤ 43 Mio. EUR |
Verflechtungen mit anderen Unternehmen sind relevant, wenn Beteiligungen ab 25 % bestehen.
Die Definition der Unternehmensgröße folgt der Definition der EU-Kommission für kleine und mittlere Unternehmen (so genanntes KMU-Kriterium). Nähere Informationen zu dieser Definition finden Sie in dem Merkblatt KMU-Infoblatt (PDF-Download am Ende der Seite) oder auf einer eigenen Internetseite.
Besitzverhältnisse
Das Unternehmen muss sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.
Unternehmenssitz
Der Sitz des Unternehmens spielt keine Rolle. Auch ausländische Investoren können gefördert werden. Entscheidend ist, dass das Unternehmen in Baden-Württemberg investiert.
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Was wird gefördert?
Investitionsvorhaben in Baden-Württemberg.
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Die L-Bank fördert alle typischen Investitionsvorhaben im Mittelstand.
Förderfähige Vorhaben
Investitionsvorhaben sind beispielsweise:
- Erweiterungen (auch Standortverlagerungen)
- Modernisierung
- Rationalisierung
- Umstellung der Produktionsverfahren und Produktpalette
- Kauf von Unternehmen
Förderfähige Kosten
- Kosten für Investitionsmaßnahmen
- Warenlager & Betriebsmittel
- Übernahmenpreis für das Unternehmen oder für Unternehmensanteile
Investitionsort
Die Unternehmen müssen in Baden-Württemberg investieren. Sie können aber ihren Unternehmenssitz außerhalb der Landesgrenzen, auch im Ausland, haben.
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Wie wird gefördert?
Die Unternehmen erhalten über ihre Hausbank ein langfristiges Förderdarlehen zu verbilligten Zinssätzen.
Darlehen der Wachstumsfinanzierung sind Beihilfen im Sinne der EU. Sie werden ab 01.11.2008 auf Basis der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU vergeben. Kosten für Betriebsmittel und Warenlager werden auf Basis der De-minimis-Verordnung der EU gefördert.
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Finanzierungsanteil
- bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
minimaler Bruttodarlehensbetrag
- 10.000 Euro
Bruttodarlehenshöchstbetrag
- in der Regel 10 Mio. Euro
Laufzeitvarianten
| Laufzeit (in Jahren) | tilgungsfreie Anlaufjahre | Sollzinsbindung (in Jahren) |
|---|---|---|
| 5 |
1 |
5 |
| 8 |
1 oder 2 |
8 |
| 10 |
1 oder 2 |
10 |
| 15 |
1 oder 2 |
10 |
| 20 |
1, 2 oder 3 |
10 |
Betriebsmittelbedarf und Warenlager können nur in der 5-jährigen Laufzeitvariante gefördert werden.
Auszahlungssatz
- 100 %
Zinsverbilligung
Das Land verbilligt alle Darlehen der Wachstumsfinanzierung zusätzlich. Diese Zinsverbilligung gilt für die gesamte Laufzeit, außer bei 15- und 20-jährigen Darlehen. Hier gilt sie nur für die ersten 10 Jahre.
Sollzinsbindung
- Die L-Bank schreibt den Sollzinssatz für die gesamte Laufzeit fest.
- Ausnahme: Bei 15- und 20-jähriger Laufzeit endet die Sollzinsbindungsfrist nach 10 Jahren.
Bereitstellungsprovision
- 0,25 % pro Monat
- Die Bereitstellungsprovision wird fällig, wenn das Darlehen der Wachstumsfinanzierung nicht ein Jahr nach Zusagedatum abgerufen ist.
Zinszahlung
- vierteljährlich, jeweils zum Quartalsende
- Zinstermine: 31.03., 30.06., 30.09., 31.12.
Tilgung
- nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre vierteljährlich in gleich hohen Raten
- Tilgungstermine: 31.03., 30.06., 30.09., 31.12.
Sicherheiten
Hausbank und Unternehmen vereinbaren eine bankübliche Besicherung.
Reichen der Hausbank die vorhandenen Sicherheiten nicht aus, kann sie zum Beispiel bei der Bürgschaftsbank eine spezielle Bürgschaft Wachstumsfinanzierung 50 beantragen.
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Konditionen
Die Konditionenübersicht mit den aktuellen Sollzinssätzen können Sie am Ende der Seite herunterladen.
Für die Darlehen der Wachstumsfinanzierung gilt das risikogerechte Zinssystem. Nähere Informationen finden Sie auf einer eigenen Internetseite.
Kombinationsmöglichkeiten
Das Darlehensprogramm Wachstumsfinanzierung kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Es müssen jedoch die Einschränkungen des EU-Beihilferechts beachtet werden.
Antragstellung
Die Unternehmen stellen den Förderantrag bei ihrer Hausbank. Sie leitet den Antrag, eventuell über ihr Zentralinstitut, weiter an die L-Bank.
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Antragsformulare
Bitte verwenden Sie für Anträge in der Wachstumsfinanzierung nur das Antragsformular der KfW.
Die L-Bank bietet eine eigene Version des KfW-Antragsformulars an. Wir haben einige Angaben, die nur die Wachstumsfinanzierung betreffen und daher nicht im KfW-Originalantrag enthalten sind, in das Formular integriert. Außerdem steht Ihnen die L-Bank-Version als PDF-Datei zum Herunterladen und Ausfüllen zur Verfügung.
Für einen vollständigen Antrag benötigen Sie folgende drei KfW-Formulare:
- Antragsformular (L-Bank-Version des KfW-Antrags)
- Statistisches Beiblitt Investitionen allgemein
- De-Minimis-Erklärung, falls Warenlager und/oder Betriebsmittel finanziert wird
Weitere Angaben der KfW Mittelstandsbank sind für Anträge der Wachstumsfinanzierung nicht relevant.
Nur bei Unternehmensverflechtungen mit Beteiligungsquoten ab 25 % benötigen Sie außerdem:
- Berechnungsbogen des KMU-Infoblatts
Vordrucke
Das Antragsformullar und die Anlagen der KfW-Mittelstandsbank erhalten Sie in zwei Formaten:
- Papierform
Die Originalvordrucke können Sie bei der L-Bank bestellen.
Telefon: 0711 122-2636
Fax: 0711 122-2674
E-Mail: wirtschaft@l-bank.de
- Online-Formulare
Online-Formulare können direkt am PC über Eingabemasken ausgefüllt, abgespeichert, wieder aufgerufen und ausgedruckt werden. Der Antrag muss dann ausgedruckt über die Hausbank bei der L-Bank eingereicht werden. Online-Formulare der KfW Mittelstandsbank
- PDF-Datei
Die L-Bank-Version des KfW-Antragsformulars können Sie am Ende der Seite als PDF-Datei herunterladen. Sie können das Formular am PC ausfüllen und ausdrucken. Leider können Sie ihre Einträge nicht abspeichern. Bitte verwenden Sie diese Version ausschließlich für Anträge der Wachstumsfinanzierung, nicht für Programme der KfW.
Antragsfrist
Bitte stellen Sie den Antrag unbedingt, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Sonst können Sie für diese Kosten kein Darlehen der Wachstumsfinanzierung erhalten. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem Sie den Antrag bei Ihrer Hausbank unterschreiben. Danach können Sie zum Beispiel Kaufverträge abschließen oder Aufträge vergeben.
Andere Fristen gibt es nicht. Sie können das ganze Jahr über Anträge stellen.
Antragsweg
- Wachstumsfinanzierung
Richten Sie bitte alle Anträge auf Wachstumsfinanzierung ausschließlich an die L-Bank. Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Hausbank, die ihn dann an die L-Bank weiterleitet.
- Wachstumsfinanzierung mit 50%iger Bürgschaft (Wachstumsfinanzierung 50)
Wenn Sie zusammen mit dem Darlehen der Wachstumsfinanzierung eine Bürgschaft Wachstumsfinanzierung 50 der Bürgschaftsbank beantragen, gilt derselbe Antragsweg: über die Hausbank an die L-Bank. Weitere Informationen zur Antragstellung der Wachstumsfinanzierung 50, finden Sie auf einer eigenen Internetseite.
- Darlehen der Wachstumsfinanzierung mit einem Förderkreditder KfW Mittelstandsbank
Wollen Sie gleichzeitig Programme der KfW Mittelstandsbank beantragen, stellen Sie bitte zwei Anträge bei Ihrer Hausbank. In solchen Fällen übernimmt teilweise auch das Zentralinstitut im Rahmen der elektronischen Antragstellung die Aufsplittung eines Antrags. Ihre Hausbank berücksichtigt das bei der Antragstellung.
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Downloads - Konditionen und Merkblätter
20.04.2012
Existenzgründungs- und Wachstumsfinanzierung, PDF (22 kB)
Konditionen
01.01.2012
Wachstumsfinanzierung, PDF (1116 kB)
Merkblatt 8609
Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Kriterium), PDF
(94 kB)
KMU-Infoblatt
De-minimis-Infoblatt, PDF
(24 kB)
Unternehmen, die die De-minimis-Erklärung ausfüllen müssen, erfahren hier, wie sie die notwendigen Angaben berechnen.
Gründen und Investieren, PDF
(2316 kB)
Broschüre
Downloads - Antragsunterlagen
01.04.2012
KfW-Antrag (L-Bank-Version), PDF (783 kB)
L-Bank-Version des KfW-Antragsformulars. Kann nur bei der L-Bank eingereicht werden und darf nur für die folgenden Programme verwendet werden: Gründungsfinanzierung, Wachstumsfinanzierung, Wohnen mit Kind (nur bei Antragstellung über die Hausbank) und Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien, Energieeffizienzfinanzierung-Bauen (ab 01.04.2012), Energieeffizienzfinanzierung-Sanieren (ab 01.04.2012)
De-minimis-Erklärung, PDF
(234 kB)
Sie müssen die De-minimis-Erklärung in folgenden Programmen ausfüllen: (1a) Gründungs-finanzierung und (1b) Wachstumsfinanzierung jeweils für bestimmte Vorhabens- oder Kostenarten (2) Startfinanzierung 80 (3) Investitionsfinanzierung (4) Agrar- und Ernährungswirtschaft - Betriebsmittel.
Ansprechpartner:
Hotline Wirtschaftsförderung
Telefon:
0711 122-2345
Fax:
0711 122-2674
E-Mail:
wirtschaft@l-bank.de

