Achtung:

Aktuell gibt es im Förderprogramm Wohnungsbau BW eine sehr hohe Nachfrage. Beachten Sie dazu bitte unsere zusätzlichen Informationen am Ende dieser Seite.

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Mietwohnungs­finanzierung BW – Förderlinie Mitarbeiterwohnen

  • Wir fördern Bauherrinnen/Bauherren, die neuen Wohnraum bauen, ändern, erweitern oder erwerben. Der Wohnraum muss zugunsten von Beschäftigten eines oder mehrerer Unternehmen sein.

     

  • Sie erhalten zinsverbilligte Darlehen mit 10-, 15-, 25-, oder 30-jähriger Zinsfestschreibung.

  • Der Sollzins beträgt 0,00 % p. a. bzw. eine dem Marktgeschehen entsprechende Gesamtverzinsung.

Wohnanlage der SWSG mit Balkons und Garten

Kurz erklärt

Mit diesem Förderprogramm fördert das Land neuen Mietwohnraum in Baden-Württemberg für Beschäftigte eines oder mehrerer Unternehmen; ob beim Bau, Erwerb oder bei Änderungs- und Erweiterungs­maßnahmen.

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Neben dem Neubau fördern wir auch den Ersatzneubau von Mietwohnungen zugunsten von Beschäftigte eines oder mehrerer Unternehmen.

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie haben mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen und noch keine Verträge über die Errichtung oder den Erwerb des Objektes abgeschlossen.

  • Sie müssen die Miet- und Belegungsbindung für die Bindungsdauer von 10, 15, 25, 30 oder 40 Jahren einhalten.

     

  • Die Wohnungen dürfen nur an Beschäftigte eines Unternehmens oder mehrerer bestimmter Unternehmen vermietet werden. Diese müssen darüber hinaus über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügen.

  • Die Wohnungsgrößen sind im Verhältnis zur Anzahl der Räume angemessen. Näheres dazu finden Sie im Merkblatt bei den Downloads.

  • Sie bauen energieeffizient und erfüllen die Anforderungen des Neubaustandards Plus.

  • Sie bauen nachhaltig und erfüllen die Anforderungen für eine Nachhaltigkeitszertifizierung bei Vorhaben mit mehr als 100 Wohneinheiten.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Sie erhalten von uns ein langfristiges zinsverbilligtes Darlehen.

  • Wir schreiben die Darlehenszinsen für 10, 15, 25 oder 30 Jahre fest. Danach unterbreiten wir Ihnen ein neues Angebot für die Fortführung der Finanzierung.

  • Wir erheben keine Bereitstellungszinsen.

  • Die Sollzinsen sind monatlich nachträglich zum letzten Tag eines jeden Monats fällig.

  • Der Tilgungssatz ist bei Antragstellung auf ganze Prozentsätze festzulegen (z.B. 2, 3 oder 4%). Während der ersten Sollzinsbindung bleibt dieser Satz bestehen. Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit monatlich in gleichbleibenden Annuitäten (Summe aus Tilgungszahlungen und Zinszahlungen).

  • Sie müssen das Förderdarlehen in Höhe der Darlehenssumme banküblich absichern. Bei einem umgewandelten Vollzuschuss über 50.000 € müssen Sie uns eine grundpfandrechtliche Sicherheit gewähren.

  • Zusatzförderungen für:

    - besonders energieeffiziente Bauvorhaben

    - innovative Bauvorhaben

    - Herstellung von Barrierefreiheit

    - Maßnahmen zur Quartiersgestaltung

    - Schaffung von Flexibilisierungsmöglichkeiten

    - Maßnahmen zur Erreichung bindungskonformer Grundrisse

  • Wert des 40-jährigen Vergleichzinssatzes: 2.22% (23.03.2023, 18:05 Uhr)

Wie geht es weiter?

Hier finden Sie die Antrags­unterlagen.

Die Wohnraumförderungsstellen nehmen Ihren Antrag entgegen und prüfen, ob er vollständig ist und ob die Voraussetzungen für die Förderung grundsätzlich erfüllt sind. Wenn dies der Fall ist, leiten sie den Antrag an uns weiter.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Die L‑Bank informiert.

Zusätzliche Informationen

Hohe Nachfrage

Das Programm des Landes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus stößt auf großes Interesse. Die für das Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung gestellten Subventionsmittel sind bereits vollständig mit Anträgen belegt. Anträge können unverändert gestellt werden. Der Eingang Ihres Antrags begründet jedoch keinen Anspruch auf Reservierung von Subventionsmitteln oder auf Zusage der Förderung.

Die Anträge werden entsprechend der Reihenfolge des Eintritts ihrer Bewilligungsreife beschieden. Soweit Ihr Antrag aufgrund vollständiger Belegung des Bewilligungsvolumens nicht bewilligt werden kann, kann Ihr Antrag im nächsten Haushaltsjahr 2023 berücksichtigt werden vorbehaltlich, dass Haushaltsmittel für das Förderprogramm Wohnungsbau BW bereitgestellt werden und Subventionsmittel auf Ihren Antrag entfallen.

Aufgrund des derzeit hohen Aufkommens bitten wir von Anfragen zum aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrags abzusehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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