Bei Antragstellung
Sie müssen bei Antragstellung auf dem Formular „Bestätigung zum Förderantrag - Nachhaltigkeitsbonus“ nachweisen, dass Ihr Unternehmen die Fördervoraussetzungen erfüllt. Diese Bestätigung muss eine sachverständige Person aus dem Expertennetzwerk der L‑Bank überprüfen.
Wir verzichten auf die Bestätigung durch unser Expertennetzwerk,
- wenn Sie die CO2-Bilanz für Stufe 1 mit einem anerkannten Bilanzierungstool erstellen (siehe unten)
oder
- wenn Sie bei Stufe 3 nur die planmäßige Umsetzung des Maßnahmenkatalogs bestätigen (Erstförderung vor dem 31.12.2024)
oder
- wenn Sie bei Stufe 3 die planmäßige Umsetzung des Maßnahmenkatalogs bestätigen und die CO2-Bilanz mit einem anerkannten Bilanzierungstool (siehe unten) erstellen (Erstförderung vor dem 31.12.2023)
Ihr Unternehmen stellt selbst den Kontakt zu den Sachverständigen her. Diese legen auch zusammen mit Ihnen fest, welche Unterlagen Sie zur Prüfung einreichen müssen. Die Experten und Expertinnen aus dem L‑Bank-Netzwerk helfen auch bei der Erstellung von Treibhausgas-Bilanzen oder eines Maßnahmenkatalogs (Roadmap). Die Kontaktdaten finden Sie unten auf dieser Internetseite.
Die Unterstützung des Expertennetzwerks der L‑Bank ist für Ihr Unternehmen üblicherweise kostenfrei. Beim Nachhaltigkeitsbonus Stufe 1 sowie bei Stufe 3 mit CO2-Bilanz können Kosten für das Unternehmen anfallen. Beim Nachhaltigkeitsbonus Stufe 2 ist die Unterstützung kostenlos.
Nach Durchführung der Investition
Bei Förderdarlehen müssen Sie üblicherweise nachweisen, dass Sie die Fördermittel für den eigentlichen Förderzweck verwendet haben. Das ist der sogenannte Verwendungsnachweis. Hier sind für den Nachhaltigkeitsbonus keine besonderen Angaben zu machen. Insbesondere müssen Sie für das erhaltene Darlehen nicht nachweisen, dass Sie den Maßnahmenkatalog beim Nachhaltigkeitsbonus Stufe 2 tatsächlich umgesetzt haben. Ziel der Förderung ist zunächst, dass Unternehmen umsetzbare und abgestimmte Maßnahmen zur Emissionsreduzierung identifizieren.
Angaben zur Umsetzung der Maßnahmen erwarten wir erst, wenn Sie nach einiger Zeit erneut einen Nachhaltigkeitsbonus beantragen (Stufe 3).