Achtung
Zum 28.09.2026 lösen wir den Nachhaltigkeitsbonus durch den Zukunftsbonus: Klima ab. Außerdem passen wir die Förderkriterien leicht an die veränderten Rahmenbedingungen an.
Achtung
Bis zum 25.09.2026 haben wir Unternehmen, die Klimaschutzziele verfolgen, mit einer zusätzlichen Zinsverbilligung, dem Nachhaltigkeitsbonus, gefördert.
Sie können keine Anträge für Darlehen mit Nachhaltigkeitsbonus mehr stellen. Ab 28.09.2026 beantragen Sie bitte die Nachfolgeförderung „Zukunftsbonus: Klima“. Wir führen die bisherige Förderung mit einer vergleichbaren Konditionengestaltung fort. Einzelne Förderbedingungen haben wir aktualisiert.
Aufgrund der geringen Nachfrage haben wir in der Investitionsfinanzierung die zusätzliche Förderung für Unternehmen mit Klimaschutzstrategie zum 25.09.2026 eingestellt. Wir bieten den Zukunftsbonus: Klima als Nachfolgeförderung ab 28.09.2026 nur in GuW und in der Tourismusfinanzierung Plus an.
Erstellung einer CO2-Bilanz
Zinsverbilligung: 5 Basispunkte
Ab 28.09.2026 (Antragseingang bei der L-Bank): Aufgrund der geringen Nachfrage stellen wir die Stufe 1 ein.
Zinsverbilligung: 20 Basispunkte (ab 02.01.2025 bis 25.09.2026)
Ab 28.09.2026: Wir überführen die Stufe 2 des Nachhaltigkeitsbonus in die Variante „Erstmalige Beantragung“ des Zukunftsbonus: Klima und passen die Förderkriterien leicht an.
Monitoring der Umsetzung der Stufe 2
(Stichtage gültig ab 01.07.2025)
Zinsverbilligung: 20 Basispunkte (ab 02.01.2025 bis 25.09.2026)
Ab 28.09.2026: Wir überführen die Stufe 3 des Nachhaltigkeitsbonus in die Variante „Wiederholte Beantragung“ des Zukunftsbonus: Klima und schreiben die Zeiträume für die Erstförderung fort (jeweils ein Jahr später).
Sie können keine Anträge mehr für Darlehen mit Nachhaltigkeitsbonus stellen. Ab 28.09.2029 beantragen Sie bitte die Nachfolgeförderung Zukunftsbonus: Klima.
Unsere Kriterien für den Nachhaltigkeitsbonus beziehen sich auf das Unternehmen, nicht auf die geförderten Investitionen. Sie erhalten den Nachhaltigkeitsbonus zum Beispiel auch für Investitionen in Maschinen oder für Betriebsmittel.
Als „nachhaltig“ im Sinne der Programmbestimmungen gelten Unternehmen, die ihre Emissionen in einer CO2-Bilanz erfassen und/oder einen Maßnahmenplan zur Reduzierung der Emissionen erstellen.
Kriterium für Stufe 1
Die CO2-Bilanz soll sich (mindestens) auf das antragstellende Unternehmen beziehen (corporate carbon footprint). Zu berücksichtigen sind folgende Treibhausgasemissionen auf Ebene des antragstellenden Unternehmens:
Kriterien für Stufe 2
Stufe 2 setzt natürlich voraus, dass eine Treibhausgas-Bilanz vorhanden und damit auch das Kriterium der Stufe 1 erfüllt ist.
Kriterien für Stufe 3 (Wiederholte Antragstellung)
Die angegebenen Stichtage gelten für Anträge ab dem 01.07.2025. Der Stichtag ist nun jeweils ein Jahr später als bisher.
Genauere Anforderungen an die jeweiligen Förderstufen finden Sie in der „Bestätigung zum Förderantrag - Nachhaltigkeitsbonus“.
Bei Antragstellung
Sie müssen bei Antragstellung auf dem Formular „Bestätigung zum Förderantrag - Nachhaltigkeitsbonus“ nachweisen, dass Ihr Unternehmen die Fördervoraussetzungen erfüllt. Diese Bestätigung muss eine sachverständige Person aus dem Expertennetzwerk der L‑Bank überprüfen.
Wir verzichten auf die Bestätigung durch unser Expertennetzwerk,
Ihr Unternehmen stellt selbst den Kontakt zu den Sachverständigen her. Diese legen auch zusammen mit Ihnen fest, welche Unterlagen Sie zur Prüfung einreichen müssen. Die Experten und Expertinnen aus dem L‑Bank-Netzwerk helfen auch bei der Erstellung von Treibhausgas-Bilanzen oder eines Maßnahmenkatalogs (Roadmap). Die Kontaktdaten finden Sie unten auf dieser Internetseite.
Die Unterstützung des Expertennetzwerks der L‑Bank ist für Ihr Unternehmen üblicherweise kostenfrei. Beim Nachhaltigkeitsbonus Stufe 1 sowie bei Stufe 3 mit CO2-Bilanz können Kosten für das Unternehmen anfallen. Beim Nachhaltigkeitsbonus Stufe 2 ist die Unterstützung kostenlos.
Nach Durchführung der Investition
Bei Förderdarlehen müssen Sie üblicherweise nachweisen, dass Sie die Fördermittel für den eigentlichen Förderzweck verwendet haben. Das ist der sogenannte Verwendungsnachweis. Hier sind für den Nachhaltigkeitsbonus keine besonderen Angaben zu machen. Insbesondere müssen Sie für das erhaltene Darlehen nicht nachweisen, dass Sie den Maßnahmenkatalog beim Nachhaltigkeitsbonus Stufe 2 tatsächlich umgesetzt haben. Ziel der Förderung ist zunächst, dass Unternehmen umsetzbare und abgestimmte Maßnahmen zur Emissionsreduzierung identifizieren.
Angaben zur Umsetzung der Maßnahmen erwarten wir erst, wenn Sie nach einiger Zeit erneut einen Nachhaltigkeitsbonus beantragen (Stufe 3).
Inzwischen gibt es viele Tools zur Erstellung von Treibhausgasbilanzen. Bei Tools, die unseren Standards entsprechen, erkennen wir die erstellte CO2-Bilanz ohne zusätzliche Bestätigung eines unserer Experten an. Bitte füllen Sie selbst die Bestätigung zum Förderantrag aus und legen die Dokumentation des Ergebnisses aus dem jeweiligen Tool bei.
Derzeit (Stand: Juli 2026) haben wir folgende Tools anerkannt:
Wir arbeiten mit einem Netzwerk an erfahrenen Sachverständigen zusammen. Sie helfen Ihnen bei der Erstellung der Bestätigung zum Förderantrag. Dies ist für Ihr Unternehmen beim Nachhaltigkeitsbonus Stufe 2 immer kostenfrei. Bei Stufe 1 sowie bei Stufe 3 mit CO2-Bilanz können Ihnen Kosten entstehen.
Zu unserem Expertennetzwerk gehören zurzeit:
Das Unternehmen kann den Auftrag an Sachverständige seiner Wahl vergeben.
Weiteren, an einer Zusammenarbeit interessierten Sachverständigen empfehlen wir eine Akkreditierung über die Umwelttechnik BW.
Jürgen Gackstatter
Tel. 0711 41406-706
E-Mail: juergen.gackstatter@stw.de
Steinbeis-Verbund
Ralf Lauterwasser
Tel. 0711 18398-01
E-Mail: ralf.lauterwasser@steinbeis.de
Steinbeis-Verbund
Katharina Díaz Méndez
Tel. 0711 22998-28
E-Mail: diazmendez@rkw-bw.de
RKW Baden-Württemberg
Dr. Andreas Rebholz
Tel. 0711 263709 -116
E-Mail: rebholz@handwerk-bw.de
Mit der Klima-Ampel können Handwerksbetriebe ihre Daten online erfassen und eine CO2-Bilanz erstellen. Die Umweltberater und -beraterinnen der Handwerkskammer oder der Fachverbände unterstützen die Betriebe. Sie helfen auch dabei, wirkungsvolle Maßnahmen zur Emissionsreduzierung zu finden.
Dr. Volker Diffenhard
Tel. 0711 252841-29
E-mail: volker.diffenhard@umwelttechnik-bw.de
Expertenatlas BW
Umwelttechnik BW GmbH
Die Landesagentur Umwelttechnik BW betreibt den Expertenatlas BW expertenatlas‑bw.de
Falls Sie für ein Darlehen, das Sie mit Nachhaltigkeitsbonus bis 25.09.2026 beantragt haben, eine Bestätigung zum Antrag nachreichen möchten: