Achtung:

Für die Verwaltungsvorschrift „Quali-KiTa-PiA-SPA-Förderung“ können Sie ab sofort Anträge für das Schuljahr 2023/2024 stellen.

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Herz neben den drei Löwen Baden-Württembergs

Bildung und Qualifikation

Förderung der praxisintegrierten Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern und sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes

  • Sie sind Träger von Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg.

  • Sie bilden im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung Erzieherinnen und Erzieher bzw. sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten (praxisintegriert) aus.

  • Sie schaffen neue Ausbildungsplätze in der jeweiligen Fachkräfteausbildung mit Ausbildungsbeginn zum Schuljahr 2023/2024 oder 2024/2025.

  • Sie erhalten einen Zuschuss zu den Ausbildungskosten.

Antrag ausfüllen

Kurz erklärt

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg fördert mit einem Zuschuss Ausbildungskosten, so dass mehr Ausbildungsplätze entstehen können. Damit sollen mehr Fachkräfte in Kitas im Bereich der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher und zur sozialpädagogischen Assistentin/zum Assistenten gewonnen werden.

Sprechen Sie uns an

Hotline PiA

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Ausbildungsverhältnisse von Erzieherinnen und Erziehern in der PiA
  • Ausbildungsverhältnisse von sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten (praxisintegriert)

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie sind Träger von Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg, die Erzieherinnen und Erziehern im Rahmen der PiA oder sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten (praxisintegriert) in Baden-Württemberg ausbilden.

  • Sie erweitern ihre Ausbildungskapazitäten in der jeweiligen praxisintegrierten Fachkräfteausbildung bzw. sozialpädagogischen Assistenz um mindestens einen Ausbildungsplatz im Verhältnis zum vor Beginn der Ausbildung liegenden Vorjahr.

    Das Ausbildungsverhältnis, für das eine Förderung beantragt wird, wird im Rahmen der praxisintegrierten Erzieherinnen- und Erzieherausbildung nach der BKSPIT-VOVerordnung des Kultusministeriums über die praxisintegrierte Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialpädagogik-Berufskollegs oder den Schulversuchsbestimmungen für die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz, in ihrer jeweils geltenden Fassung, in Baden-Württemberg durchgeführt.

  • Sie rechnen die geförderten Ausbildungsstellen im Förderzeitraum nicht auf den Mindestpersonalschlüssel an.

    Sie beschäftigen Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig und gruppieren ihn/sie gemäß bzw. analog zum Tarifvertrag für Auszubildende des Öffentlichen Dienstes, Besonderer Teil Pflege ein.

  • Die Schülerinnen und Schüler werden an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) – Berufskolleg – oder einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (praxisintegriert) ausgebildet und müssen im Rahmen der Ausbildung kein Schulgeld an die Schule entrichten.

  • Die Anleiterin oder der Anleiter in der Kindertageseinrichtung muss über einen Berufsabschluss nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes sowie über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in einer Kindertageseinrichtung verfügen.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

Sie erhalten einen Zuschuss zu den Ausbildungskosten im Wege der Festbetragsfinanzierung.

Der Förderzeitraum umfasst für die 1.Tranche das komplette erste Ausbildungsjahr im Schuljahr 2023/2024 und einen Teil des sich anschließenden zweiten Ausbildungsjahrs im Gesamtzeitraum vom 1. September 2023 bis zum 31. Januar 2025.

Die 2. Tranche betrifft das erste Ausbildungsjahr im Schuljahr 2024/2025 im Zeitraum vom 1. September 2024 bis zum 31. Januar 2025.

Förderhöhe pro Monat und auszubildende Person

  • Erzieherin/Erzieher (PiA)
    • Erstes Ausbildungsjahr: 1.350 €
    • Zweites Ausbildungsjahr: 1.500 €
  • Sozialpädagogische(r) / Assistentin/Assistent (praxisintegriert)
    • Erstes Ausbildungsjahr: 1.300 €
    • Zweites Ausbildungsjahr: 1.450 €

Wie geht es weiter?

Jetzt Förderung beantragen

Der Träger der Kindertageseinrichtung stellt einen Förderantrag bei der L-Bank und beantragt den Zuschuss für die förderfähigen Ausbildungsverhältnisse in seiner/seinen Kindertageseinrichtung(en) in Baden-Württemberg.

Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag reichen Sie als Träger elektronisch unter der E-Mail-Adresse pia@l-bank.de ein. Hierfür verwenden Sie bitte das online bereitgestellte Antragsformular.

Der Antrag für die 1. Tranche muss spätestens bis zum 31. Oktober 2023 bei der L-Bank eingegangen sein.

Der Antrag für die 2. Tranche muss spätestens bis zum 31. Oktober 2024 vorliegen.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Die L‑Bank kooperiert.

Unsere Partner

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden Württemberg

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport stellt Mittel für den Zuschuss zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.

Weitere Förderprogramme

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