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Sie sind Träger von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Baden-Württemberg.
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Sie sind örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege oder ein Fachverband bzw. weiterer Anstellungsträger (juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts) von Fachberatungen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Baden-Württemberg.
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Sie beschäftigen pädagogische Fachkräfte, welche Unterstützung bei der Gestaltung ganzheitlicher Bildungsprozesse benötigen.
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Wir unterstützen Sie finanziell durch eine Zuwendung als Pauschale zu den entstehenden Fortbildungskosten im Zusammenhang mit der Umsetzung des weiterentwickelten Orientierungsplans für Bildung und Erziehung.
Weiterentwickelter Orientierungsplan
Kurz erklärt
Das Ministerium für Kultus Baden-Württemberg leistet mit diesem Förderprogramm einen wichtigen Beitrag zur weiteren Verbesserung der Ausbildungsqualität in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Baden-Württemberg.
Ihr Vorhaben
Das können Sie finanzieren:
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Eine Verbreitung des weiterentwickelten Orientierungsplans in der Fläche.
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Eine Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit in Kindertageseinrichtungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten vor Ort.
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Eine Stärkung der pädagogischen Fachkräfte in ihrer Professionalität.
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Die Anzahl der zurückgestellten Kinder je Schuljahr soll langfristig um bis zu 20 Prozent reduziert werden.
Ihre Voraussetzungen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
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Sie sind Träger von Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege, örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, Fachverbände oder weitere Anstellungsträger (juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts) von Fachberatungen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Baden-Württemberg. Im Rahmen des Orientierungsplans unterstützen Sie pädagogische Fachkräfte bei der Gestaltung ganzheitlicher Bildungsprozesse, die das Wohl und die Entwicklung der Kinder in den Mittelpunkt stellen.
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Die Zuwendung erfolgt jeweils zur Unterstützung von Fortbildungsveranstaltungen für Kita-Teams unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Fortbildungsveranstaltung erfolgt in Präsenz
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Der Umfang der Fortbildungsveranstaltung beträgt acht Unterrichtseinheiten, verteilt auf maximal zwei Tage.
- Die Durchführung erfolgt durch eine WeOp-Referentin / einen WeOp-Referenten. Der Nachweis in Form einer Teilnahmebestätigung an der Qualifizierung zur Kursleitung Weiterentwickelter Orientierungsplan (WeOP) liegt vor. Im Falle von Fachberatungen und pädagogisch qualifizierten Personen, die in fachberatungsähnlichen Tätigkeitsfeldern agieren, liegt die Qualifizierung zur Multiplikatorin und zum Multiplikator Weiterentwickelter Orientierungsplan (WeOP) vor.
- Die Mindestteilnehmerzahl einer Veranstaltung beträgt 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Teilnehmerzahl sollte in der Regel nicht über 25 Personen liegen. Die Durchführung kann einzeln in Teamstärke oder im Verbund mit Angehörigen anderer Kita-Teams wahrgenommen werden.
- Die Fortbildung richtet sich vornehmlich an Personen mit Qualifikationen nach § 7 KiTaG. Im Ermessen des Trägers kann er die Fortbildungsveranstaltung in andere geeignete Räume legen und durchführen. Ebenfalls im Ermessen des Trägers können weitere in der Einrichtung pädagogisch tätige Personen in die Qualifizierung beziehungsweise pädagogisch Tätige aus Intensivkooperationen mit Schulkindergärten einbezogen werden.
- Kindertagespflegepersonen, die eine Qualifizierung nach §7 Absatz 2 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) aufweisen, können zu entsprechenden Qualifizierungskursen zusammengefasst werden.
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Der Zuwendungsempfänger verantwortet die Fortbildung.
- Er ist verpflichtet, bei der Umsetzung der Fortbildung diese durch eine qualifizierte WeOP-Referentin oder einen qualifizierten WeOP-Referenten sicherzustellen.
- Er muss geeignete räumliche und organisatorische Rahmenbedingungen für die Fortbildung sicherstellen.
- Er soll bei Bedarf eine fachlich geeignete Ansprechperson für Abstimmungsprozesse mit der WeOP-Referentin bzw. dem WeOP-Referenten benennen.
Unsere Leistungen
Das bieten wir Ihnen an:
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- Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung gewährt.
- Sie erhalten als Pauschale zu den Kosten der Fortbildungsveranstaltung einen Festbetrag in Höhe von 2.000 EUR pro Veranstaltung.
- Sie erhalten als Pauschale Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 EUR pro Veranstaltung. Diese beinhalten Honorar- und Reisekosten für die WeOp-Referentin bzw. den WeOP-Referenten, Raum- und Technikkosten sowie Kosten für die Organisation und Koordination sowie die Vor- und Nachbearbeitung.
- Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nach der Antragsstellung möglich. Die Maßnahme darf vor Bewilligung noch nicht abgeschlossen sein. Der Beginn erfolgt auf Risiko des Zuwendungsempfängers und begründet keinen Rechtsanspruch auf die Zuwendung.
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Die Zuwendung kann nicht mit einer Förderung für denselben Zweck aus einem anderen Programm der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes beantragt, bewilligt oder gewährt werden.
Die L‑Bank informiert.
Häufige Fragen
Wir zahlen den Zuschuss nach der Bewilligung aus.
Bitte reichen Sie den Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendung spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres des Zuwendungszeitraums ein. Wir stellen das Verwendungsnachweisformular rechtzeitig auf dieser Seite online zur Verfügung. Reichen Sie den Verwendungsnachweis verspätet, unvollständig oder fehlerhaft ein, können wir die Zuwendung widerrufen und die Fördersumme zurückfordern.
Die L‑Bank kooperiert.
Unsere Partner
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Ministerium für Kultus Baden-Württemberg
Das Kultusministerium ist zuständig für die Bildungsangebote des Landes von der Kita bis zur Hochschulreife. In ihren Aufgabenbereich fallen die öffentlichen und privaten Schulen, die frühkindliche Bildung, die Weiterbildung und der Sport.
Dokumente und Formulare
Wichtige Unterlagen auf einen Blick
Füllen Sie die Antragsunterlagen aus und reichen Sie sie bei uns ein, wie auf der Seite beschrieben.