Kurz erklärt
Wir geben Ihnen Starthilfe in Baden-Württemberg: Wir unterstützen Existenzgründer*innen und junge Unternehmen mit bis zu 5 Mio. € auf dem Weg in die Selbständigkeit.
Wir haben die Gründungsfinanzierung zum 28.02.2022 eingestellt. Gründer, Gründerinnen und junge Unternehmen fördern wir ab dem 01.03.2022 in der Programmvariante GuW-junge KMU unseres neuen Programms Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg, kurz GuW-BW.
Gründen und Investieren
Sie sind Existenzgründer oder Ihr Unternehmen ist maximal 5 Jahre alt.
Sie gründen oder investieren in Baden-Württemberg.
Sie suchen ein Förderdarlehen bis maximal 5 Mio. €.
Programmeinstellung: 28.02.2022
Nachfolgeprogramm: GuW-BW junge KMU
Kurz erklärt
Wir geben Ihnen Starthilfe in Baden-Württemberg: Wir unterstützen Existenzgründer*innen und junge Unternehmen mit bis zu 5 Mio. € auf dem Weg in die Selbständigkeit.
Ihr Vorhaben
Existenzgründungen durch Gründung eines neuen Unternehmens, Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder tätige Beteiligung an einem Unternehmen
Erweiterung, Modernisierung, Verlagerung bestehender Unternehmen (keine Förderung mit der Meistergründungsprämie)
Projekte außerhalb Baden-Württembergs
Ihre Voraussetzungen
Sie haben sich vor weniger als 5 Jahren selbstständig gemacht oder Ihr Unternehmen ist seit weniger als 5 Jahren am Markt aktiv.
Sie sind Freiberufler oder führen ein gewerbliches Unternehmen.
Ihr Unternehmen gilt als kleines und mittleres UnternehmenEin kleines und mittleres Unternehmen nach EU‑Definition hat weniger als 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Mio. €). (KMU) im Sinne der EUEuropäische Union-Definition
Sie gründen und investieren in Baden-Württemberg.
Sie stellen den Antrag als natürliche Person oder für Ihr Unternehmen.
Zusätzlich für die Meistergründungsprämie: Sie haben Ihre Meisterprüfung innerhalb der letzten 24 Monate abgelegt und gründen in einem Gewerk nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung.
Unsere Leistungen
Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
Kredithöhe: 5.000 bis 5 Mio. €
Kreditlaufzeit: 5, 8, 10, 15 oder 20 Jahre | tilgungsfrei 0–3
Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, maximal 10 Jahre
Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge
Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Aktuelle Zinssätze und Tilgungszuschüsse: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Neu ab 01.12.2020: Als Jungmeister*in erhalten Sie einen zusätzlichen Tilgungszuschuss für Ihr Förderdarlehen, die so genannte Meistergründungsprämie. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Der Tilgungszuschuss beträgt zurzeit (01.12.2020) 10 % des Darlehensbetrags, maximal aber 10.000 €. Sie erhalten den Tilgungszuschuss nach Abschluss Ihrer Existenzgründung.
Wenn Sie mit anderen Jungmeister*innen ein Unternehmen gründen oder übernehmen, kann jede/r von Ihnen eine Meistergründungsprämie beantragen.
Ab sofort kann die Bürgschaftsbank 90 % des Förderdarlehens verbürgen bis zu einem Bürgschaftsbetrag von 2,5 Mio. €. Dies gilt auch für reine Betriebsmittelfinanzierungen.
Für höhere Beträge kann die L‑Bank Bürgschaften übernehmen, nun auch für reine Betriebsmittelfinanzierungen und im Einzelfall bis zu 90 %.
Auch weiterhin bieten Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und L‑Bank Kombi-Bürgschaften 50 für die Gründungsfinanzierung an. Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.
Die L‑Bank informiert.
Für den Antrag benötigen Sie eine Bestätigung Ihrer Handwerkskammer, dass Sie die handwerklichen Voraussetzungen erfüllen:
Füllen Sie bitte das Formular Anlage zum Antrag: Bestätigung der Handwerklichen Voraussetzungen für die Meistergründungsprämie aus und lassen die Angaben von der Handwerkskammer bestätigen. Das Formular finden Sie bei den Downloads.
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular legen Sie bitte bei Ihrer Hausbank vor, wenn Sie die Gründungsfinanzierung beantragen wollen. Geben Sie bitte in der Vorhabensbeschreibung auf dem Antragsformular an, dass Sie eine Meistergründungsprämie beantragen.
Die Hausbank leitet Ihre Unterlagen an uns weiter. Nachdem wir eine Förderzusage erteilt haben, schließt die Hausbank den Kreditvertrag mit Ihnen. In diesem Vertrag sind auch die Details zur Meistergründungsprämie geregelt.
Sie setzen Ihre Gründung um und rufen die Fördermittel ab. Sie weisen dann Ihrer Hausbank nach, dass Sie die Fördergelder wie geplant verwendet haben. Die Hausbank bestätigt das uns gegenüber. Danach können wir den Tilgungszuschuss festsetzen. Zum übernächsten Quartalsende schreiben wir automatisch den Tilgungszuschuss gut. Das Restkapital Ihres Darlehens reduziert sich um diesen Betrag. Die Restlaufzeit des Darlehens ist dann entsprechend kürzer.
Reine Betriebsmittelfinanzierungen können nur in der 5-jährigen Laufzeitvariante der Gründungsfinanzierung gefördert werden. Eine Kreditlaufzeit von bis zu 10 Jahren ist bei der Finanzierung von Warenlager möglich. Werden gleichzeitig Investitionen gefördert, können Betriebsmittel und Warenlager in einem gewissen Umfang auch mit längeren Laufzeiten mitfinanziert werden.
Die L‑Bank kooperiert.
Die L‑Bank bietet die Gründungsfinanzierung in Zusammenarbeit mit dem Bundesförderinstitut KfW und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg an.
Weitere Förderprogramme