Zusätzliche Förderung für Existenzgründungen im Handwerk: Meistergründungsprämie
Als Jungmeister oder Jungmeisterin erhalten Sie einen zusätzlichen Tilgungszuschuss für Ihr Förderdarlehen, die so genannte Meistergründungsprämie. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Der Tilgungszuschuss beträgt zurzeit (01.12.2020) 10 % des Darlehensbetrags, maximal aber 10.000 €. Sie erhalten den Tilgungszuschuss nach Abschluss Ihrer Existenzgründung.
Wenn Sie mit anderen Jungmeistern oder -meisterinnen ein Unternehmen gründen oder übernehmen, kann jede/r von Ihnen eine Meistergründungsprämie beantragen.
Zusätzliche Förderung in der Corona-Krise: Bürgschaften von Bürgschaftsbank und L‑Bank
Die Bürgschaftsbank verbürgt 90 % des Förderdarlehens bis zu einem Bürgschaftsbetrag von 2,5 Mio. €. Dies gilt auch für reine Betriebsmittelfinanzierungen.
Für höhere Beträge kann die L‑Bank Bürgschaften übernehmen, auch für reine Betriebsmittelfinanzierungen und im Einzelfall bis zu 90 %.
Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und L‑Bank bieten auch Kombi-Bürgschaften 50 für die Gründungsfinanzierung an. Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.