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Wir haben die Wachstumsfinanzierung zum 28.02.2022 eingestellt. Etablierte Unternehmen fördern wir seit 01.03.2022 in der Programmvariante GuW-etablierte KMU unseres neuen Programms Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg, kurz GuW-BW.

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Zwei Personen überprüfen gemeinsam etwas in einer Werkstatt
I love Gründen und Investieren

Wachstums­finanzierung

  • Sie sind freiberuflich tätig oder führen ein mittelständisches gewerbliches Unternehmen.

  • Ihr Unternehmen ist seit mehr als 5 Jahren am Markt tätig.

  • Sie möchten Ihren Kapitalbedarf mit einem Förderdarlehen decken.

  • Programmeinstellung: 28.02.2022

  • Nachfolgeprogramm: GuW-BW etablierte KMU

Kurz erklärt

Als etabliertes KMU erhalten Sie ein Förder­darlehen mit verbilligten Zinsen. Sie können damit Investitionen oder Betriebsmittel­bedarf finanzieren.

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Sie möchten Ihr Unternehmen erweitern, modernisieren, rationalisieren oder umstrukturieren.

  • Oder: Sie möchten den Unternehmensstandort verlagern.

  • Oder: Sie möchten ein Unternehmen kaufen.

  • Sie möchten Investitionskosten, Warenlager oder Betriebsmittel finanzieren.

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie arbeiten freiberuflich oder führen ein gewerbliches Unternehmen.

  • Ihr Unternehmen ist seit mindestens 5 Jahren am Markt tätig.

  • Ihr Unternehmen gilt als kleines oder mittleres UnternehmenEin kleines und mittleres Unter­nehmen nach EU‑Defini­tion hat weniger als 250 Be­schäf­tigte und einen Jahres­umsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanz­summe von maximal 43 Mio. €). im Sinne der EUEuropäische Union-Definition.

  • Sie investieren in Baden-Württemberg.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren

  • Kredithöhe: 10.000 bis 5 Mio. €

  • Kreditlaufzeit: 5, 8, 10, 15 oder 20 Jahre | tilgungsfrei 0 bis 3

  • Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, max. 10 Jahre

  • Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge

  • Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung

  • Aktuelle Zinssätze: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads

Zusätzliche Förderung in der Corona-Krise: Bürgschaften von Bürgschaftsbank und L‑Bank

Die Bürgschaftsbank kann bis zu 90 % des Förderdarlehens verbürgen bis zu einem Bürgschaftsbetrag von 2,5 Mio. €.

Für höhere Beträge kann die L‑Bank Bürgschaften übernehmen, nun auch für reine Betriebsmittelfinanzierungen und im Einzelfall bis zu 90 %.

Auch weiterhin bieten Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und LBank Kombi-Bürgschaften 50 für die Wachstumsfinanzierung an. Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.

Zusätzliche Leistung als Ergänzung zur Zinsverbilligung: Tilgungszuschuss

Falls das allgemeine Zinsniveau so niedrig ist, dass wir unsere Förderdarlehen nicht mehr zusätzlich unter Marktniveau verbilligen können, bieten wir die Darlehen mit einem Tilgungszuschuss an. Ein Tilgungszuschuss reduziert das Restkapital und verkürzt die Laufzeit des Darlehens. Wir setzen den Tilgungszuschuss ca. 6 Monate nach Vollauszahlung auf Basis des ausgezahlten Brutto­darlehens­betrags fest. Er wird dann zum nächsten Quartalsende gutgeschrieben.

Zusagedatum und Tilgungszuschuss in Prozent des ausbezahlten Darlehensbetrages

  • ab 13.01.2020: 0,0
  • 01.10.2019–12.01.2020: 1,0
  • bis 30.09.2019: 0,0

Wie geht es weiter?

Details zur Antragstellung

Wir haben die Wachstumsfinanzierung zum 28.02.2022 eingestellt. Seither führen wir die Förderung in dem Programm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-BW) weiter.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Die L‑Bank kooperiert.

Unsere Partner

Wir bieten die Wachstumsfinanzierung in Zusammenarbeit mit dem Bundesförderinstitut KfW und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg an.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Wir refinanzieren die Darlehen der Wachstumsfinanzierung aus dem KfW-Programm KfW-Unternehmerkredit (KfW-Pr.Nr. 047: KMU-Variante ohne Haftungsfreistellung). Für Unternehmen in Baden-Württemberg verbessern wir die günstigen Konditionen des KfW-Programms zusätzlich. Dieser Vergleich bezieht sich nicht auf die derzeitigen Sonderkonditionen im KfW-Sonderprogramm 2020 des KfW-Unternehmerkredits (KfW-Pr. Nr. 047: KMU-Variante mit Haftungsfreistellung).

Bürgschaftsbank Baden-Württemberg

Die Bürgschaftsbank bietet speziell für die Wachstumsfinanzierung die Kombi-Bürgschaft 50 an. Die Konditionen für die Bürgschaft sind besonders günstig und auf die Preisklasse des Förderdarlehens abgestimmt. Sie können die Bürgschaft zusammen mit dem Förderdarlehen in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Ihre Hausbank erhält die Entscheidung der beiden Förderinstitute gleichzeitig. Dies beschleunigt die interne Kreditentscheidung bei der Hausbank.

Weitere Förderprogramme

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