Zusätzliche Förderung in der Corona-Krise: Bürgschaften von Bürgschaftsbank und L‑Bank
Die Bürgschaftsbank kann bis zu 90 % des Förderdarlehens verbürgen bis zu einem Bürgschaftsbetrag von 2,5 Mio. €.
Für höhere Beträge kann die L‑Bank Bürgschaften übernehmen, nun auch für reine Betriebsmittelfinanzierungen und im Einzelfall bis zu 90 %.
Auch weiterhin bieten Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und L‑Bank Kombi-Bürgschaften 50 für die Wachstumsfinanzierung an. Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.
Zusätzliche Leistung als Ergänzung zur Zinsverbilligung: Tilgungszuschuss
Falls das allgemeine Zinsniveau so niedrig ist, dass wir unsere Förderdarlehen nicht mehr zusätzlich unter Marktniveau verbilligen können, bieten wir die Darlehen mit einem Tilgungszuschuss an. Ein Tilgungszuschuss reduziert das Restkapital und verkürzt die Laufzeit des Darlehens. Wir setzen den Tilgungszuschuss ca. 6 Monate nach Vollauszahlung auf Basis des ausgezahlten Bruttodarlehensbetrags fest. Er wird dann zum nächsten Quartalsende gutgeschrieben.
Zusagedatum und Tilgungszuschuss in Prozent des ausbezahlten Darlehensbetrages
- ab 13.01.2020: 0,0
- 01.10.2019–12.01.2020: 1,0
- bis 30.09.2019: 0,0