Kurz erklärt
Als etabliertes KMU erhalten Sie ein Förderdarlehen mit verbilligten Zinsen. Sie können damit Investitionen oder Betriebsmittelbedarf finanzieren.
Wir haben die Wachstumsfinanzierung zum 28.02.2022 eingestellt. Etablierte Unternehmen fördern wir seit 01.03.2022 in der Programmvariante GuW-etablierte KMU unseres neuen Programms Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg, kurz GuW-BW.
Gründen und Investieren
Sie sind freiberuflich tätig oder führen ein mittelständisches gewerbliches Unternehmen.
Ihr Unternehmen ist seit mehr als 5 Jahren am Markt tätig.
Sie möchten Ihren Kapitalbedarf mit einem Förderdarlehen decken.
Programmeinstellung: 28.02.2022
Nachfolgeprogramm: GuW-BW etablierte KMU
Kurz erklärt
Als etabliertes KMU erhalten Sie ein Förderdarlehen mit verbilligten Zinsen. Sie können damit Investitionen oder Betriebsmittelbedarf finanzieren.
Ihr Vorhaben
Sie möchten Ihr Unternehmen erweitern, modernisieren, rationalisieren oder umstrukturieren.
Oder: Sie möchten den Unternehmensstandort verlagern.
Oder: Sie möchten ein Unternehmen kaufen.
Sie möchten Investitionskosten, Warenlager oder Betriebsmittel finanzieren.
Existenzgründungen
Ihre Voraussetzungen
Sie arbeiten freiberuflich oder führen ein gewerbliches Unternehmen.
Ihr Unternehmen ist seit mindestens 5 Jahren am Markt tätig.
Ihr Unternehmen gilt als kleines oder mittleres UnternehmenEin kleines und mittleres Unternehmen nach EU‑Definition hat weniger als 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Mio. €). im Sinne der EUEuropäische Union-Definition.
Sie investieren in Baden-Württemberg.
Unsere Leistungen
Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
Kredithöhe: 10.000 bis 5 Mio. €
Kreditlaufzeit: 5, 8, 10, 15 oder 20 Jahre | tilgungsfrei 0 bis 3
Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, max. 10 Jahre
Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge
Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Aktuelle Zinssätze: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Die Bürgschaftsbank kann bis zu 90 % des Förderdarlehens verbürgen bis zu einem Bürgschaftsbetrag von 2,5 Mio. €.
Für höhere Beträge kann die L‑Bank Bürgschaften übernehmen, nun auch für reine Betriebsmittelfinanzierungen und im Einzelfall bis zu 90 %.
Auch weiterhin bieten Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und L‑Bank Kombi-Bürgschaften 50 für die Wachstumsfinanzierung an. Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.
Falls das allgemeine Zinsniveau so niedrig ist, dass wir unsere Förderdarlehen nicht mehr zusätzlich unter Marktniveau verbilligen können, bieten wir die Darlehen mit einem Tilgungszuschuss an. Ein Tilgungszuschuss reduziert das Restkapital und verkürzt die Laufzeit des Darlehens. Wir setzen den Tilgungszuschuss ca. 6 Monate nach Vollauszahlung auf Basis des ausgezahlten Bruttodarlehensbetrags fest. Er wird dann zum nächsten Quartalsende gutgeschrieben.
Die L‑Bank informiert.
Reine Betriebsmittelfinanzierungen können nur in der 5-jährigen Laufzeitvariante der Wachstumsfinanzierung gefördert werden. Eine Kreditlaufzeit von bis zu 10 Jahren ist bei der Finanzierung von Warenlägern möglich. Werden gleichzeitig Investitionen gefördert, können Betriebsmittel und Warenläger in einem gewissen Umfang auch mit längeren Laufzeiten mitfinanziert werden.
Die L‑Bank kooperiert.
Wir bieten die Wachstumsfinanzierung in Zusammenarbeit mit dem Bundesförderinstitut KfW und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg an.
Weitere Förderprogramme