
Gründungsfinanzierung
Sie sind Existenzgründer oder Ihr Unternehmen ist maximal 5 Jahre alt.
Sie gründen oder investieren in Baden-Württemberg.
Sie suchen ein Förderdarlehen bis maximal 5 Mio. €.

Das können Sie finanzieren:
Existenzgründungen durch Gründung eines neuen Unternehmens, Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder tätige Beteiligung an einem Unternehmen
Erweiterung, Modernisierung, Verlagerung bestehender Unternehmen (keine Förderung mit der Meistergründungsprämie)
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Projekte außerhalb Baden-Württembergs
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Sie haben sich vor weniger als 5 Jahren selbstständig gemacht oder Ihr Unternehmen ist seit weniger als 5 Jahren am Markt aktiv.
Sie sind Freiberufler oder führen ein gewerbliches Unternehmen.
Ihr Unternehmen gilt als kleines und mittleres UnternehmenEin kleines und mittleres Unternehmen nach EU‑Definition hat weniger als 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Mio. €). (KMU) im Sinne der EUEuropäische Union-Definition
Sie gründen und investieren in Baden-Württemberg.
Sie stellen den Antrag als natürliche Person oder für Ihr Unternehmen.
Zusätzlich für die Meistergründungsprämie: Sie haben Ihre Meisterprüfung innerhalb der letzten 24 Monate abgelegt und gründen in einem Gewerk nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung.
Das bieten wir Ihnen an:
Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
Kredithöhe: 5.000 bis 5 Mio. €
Kreditlaufzeit: 5, 8, 10, 15 oder 20 Jahre | tilgungsfrei 0–3
Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, maximal 10 Jahre
Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge
Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Aktuelle Zinssätze und Tilgungszuschüsse: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Zusätzliche Förderung für Existenzgründungen im Handwerk: Meistergründungsprämie
Neu ab 01.12.2020: Als Jungmeister*in erhalten Sie einen zusätzlichen Tilgungszuschuss für Ihr Förderdarlehen, die so genannte Meistergründungsprämie. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Der Tilgungszuschuss beträgt zurzeit (01.12.2020) 10 % des Darlehensbetrags, maximal aber 10.000 €. Sie erhalten den Tilgungszuschuss nach Abschluss Ihrer Existenzgründung.
Wenn Sie mit anderen Jungmeister*innen ein Unternehmen gründen oder übernehmen, kann jede/r von Ihnen eine Meistergründungsprämie beantragen.
Zusätzliche Förderung in der Corona-Krise: Bürgschaften von Bürgschaftsbank und L‑Bank
Ab sofort kann die Bürgschaftsbank 90 % des Förderdarlehens verbürgen bis zu einem Bürgschaftsbetrag von 2,5 Mio. €. Dies gilt auch für reine Betriebsmittelfinanzierungen.
Für höhere Beträge kann die L‑Bank Bürgschaften übernehmen, nun auch für reine Betriebsmittelfinanzierungen und im Einzelfall bis zu 90 %.
Auch weiterhin bieten Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und L‑Bank Kombi-Bürgschaften 50 für die Gründungsfinanzierung an. Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.
Häufige Fragen
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Antragstellung
Für den Antrag benötigen Sie eine Bestätigung Ihrer Handwerkskammer, dass Sie die handwerklichen Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben Ihre Meisterprüfung in einem Gewerk nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung erfolgreich absolviert.
- Sie haben die Meisterprüfung innerhalb der letzten 2 Jahre abgelegt. Der Zeitraum bezieht sich auf den Antragseingang bei der L‑Bank.
- Sie planen eine Existenzgründung (Neugründung, Betriebsübernahme oder tätige Beteiligung) in einem Gewerk nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung in Baden-Württemberg
Füllen Sie bitte das Formular "Anlage zum Antrag: Bestätigung der Handwerklichen Voraussetzungen für die Meistergründungsprämie" aus und lassen die Angaben von der Handwerkskammer bestätigen. Das Formular finden Sie bei den Downloads.
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular legen Sie bitte bei Ihrer Hausbank vor, wenn Sie die Gründungsfinanzierung beantragen wollen. Geben Sie bitte in der Vorhabensbeschreibung auf dem Antragsformular an, dass Sie eine Meistergründungsprämie beantragen.
Förderzusage
Die Hausbank leitet Ihre Unterlagen an uns weiter. Nachdem wir eine Förderzusage erteilt haben, schließt die Hausbank den Kreditvertrag mit Ihnen. In diesem Vertrag sind auch die Details zur Meistergründungsprämie geregelt.
Gutschrift des Tilgungszuschusses
Sie setzen Ihre Gründung um und rufen die Fördermittel ab. Sie weisen dann Ihrer Hausbank nach, dass Sie die Fördergelder wie geplant verwendet haben. Die Hausbank bestätigt das uns gegenüber. Danach können wir den Tilgungszuschuss festsetzen. Zum übernächsten Quartalsende schreiben wir automatisch den Tilgungszuschuss gut. Das Restkapital Ihres Darlehens reduziert sich um diesen Betrag. Die Restlaufzeit des Darlehens ist dann entsprechend kürzer.
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Nein, dies ist auf Basis unseres Vertrages mit der KfWKreditanstalt für Wiederaufbau derzeit nicht möglich. Das KfW-Programm gilt aber auch in Baden-Württemberg. Sie können also ab sofort Anträge für das KfW-Sonderprogramm 2020 bei Ihrer Bank oder Sparkasse stellen.
KfW-Sonderprogramm 2020
Die KfW hat ein Sonderprogramm für den ERPEuropean Recovery Programme-Gründerkredit-Universell aufgelegt. In dem Sonderprogramm vergibt die KfW Kredite im Hausbankenverfahren zu einem einheitlichen Zinssatz von 1,0 % für KMUKleine und mittlere Unternehmen bzw. von 2,0 für größere Unternehmen. Anders als normalerweise gilt dieser Zinssatz für fast alle RGZSRisikogerechtes Zinssystem-Preisklassen, das heißt unabhängig von Bonität und Besicherung. Die Kredite an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind mit einer 90-prozentigen Haftungsfreistellung für die Hausbank ausgestattet, sofern die Unternehmen bereits seit 3 Jahren bestehen. Für Kredite an größere Unternehmen ist eine 80-prozentige Haftungsfreistellung möglich.
So hilft die Haftungsfreistellung:
Die Haftungsfreistellung bezieht sich auf das Verhältnis zwischen Hausbank und KfW. Sie sind immer verpflichtet, das Darlehen in voller Höhe an Ihre Hausbank zurückzahlen. Wenn dies nicht möglich ist, muss die Hausbank bei Darlehen ohne Haftungsfreistellung den ausstehenden Betrag trotzdem an die KfW zurückzahlen. Anders bei Darlehen mit Haftungsfreistellung: Hier „übernimmt“ die KfW einen Teil des ausgefallenen Darlehensbetrags der Hausbank. Bei einer Haftungsfreistellung von 90 % übernimmt die KfW z. B. 90 % des Ausfalls. Dadurch können Banken und Sparkassen trotz der aktuellen Krise Unternehmen finanzieren. Außerdem kann in den meisten Fällen die übliche Zinsdifferenzierung nach Bonität und Besicherung entfallen.
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Reine Betriebsmittelfinanzierungen können nur in der 5-jährigen Laufzeitvariante der Gründungsfinanzierung gefördert werden. Eine Kreditlaufzeit von bis zu 10 Jahren ist bei der Finanzierung von Warenlager möglich. Werden gleichzeitig Investitionen gefördert, können Betriebsmittel und Warenlager in einem gewissen Umfang auch mit längeren Laufzeiten mitfinanziert werden.