Gründen und Investieren | Umwelt- und Klimaschutz

Land- und Forstwirtschaftsfinanzierung Baden-Württemberg

  • Sie gründen oder führen ein land- oder forstwirtschaftliches Unternehmen.

  • Sie möchten in Ihren Betrieb investieren.

  • Sie möchten dies mit einem Förderdarlehen finanzieren.

  • 3 Förderstufen mit unterschiedlicher Zinsverbilligung: Basis-, Top- und  Premium-Konditionen

  • „Zinsbonus Klimabilanz“ für Betriebe, deren Treibhausgas-Emissionen in einer Klimabilanz erfasst wurden

Kurz erklärt

Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen können mit dem zinsverbilligten Darlehen Investitionen und Betriebsmittel finanzieren. Unternehmen mit einer Klimabilanz erhalten einen Zinsbonus.

Sprechen Sie uns an

Bankenhotline Landwirtschaftsförderung

Darlehen für die Agrarwirtschaft und ländliche Region im Hausbankenverfahren. Rufen Sie uns an. Sie erreichen uns zu unseren Servicezeiten, von Montag bis Donnerstag, 8:30 bis 16:30 Uhr. Freitags sind wir von 8:30 bis 16:00 Uhr für Sie da.

Falls Sie uns per E-Mail kontaktieren, geben Sie bitte unbedingt Ihre Postleitzahl und Ihren Stadt- oder Landkreis an. Dann können wir Ihre E-Mail besser zuordnen und schneller bearbeiten.

 

0711 122-0 landwirtschaft@l-bank.de

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Standard-Investitionen in Nutzflächen, Ställe und Stallttechnik, Gebäude, technische Anlagen, Maschinen, Dauerkulturen und Forst

  • Standard-Investitionen von den drei besonderen Antragstellerkreisen: Jungunternehmer, Öko-Umsteller und Hofnachfolgerinnnen

  • Investitionen in Gebäude, technische Anlagen und Maschinen zum Umwelt- und Ressourcenschutz

  • Investitionen für spezielle Verwendungszwecke

  • Investitionen in Nutztiere und Betriebsmittel

  • Liquiditätsbedarf bei Umsatz- oder Ergebniseinbrüchen aufgrund von externen Krisen

  • Standard-Investitionen von Betrieben, die nicht zu den drei besonderen Antragstellerkreisen zählen

  • Investitionen in Nutztiere und Betriebsmittel von Betrieben, die nicht zu den drei besonderen Antragstellerkreisen zählen

  • Standard-Investitionen von Betrieben mit Jungunternehmern unter 41 Jahren

  • Investitionen in Nutztiere und Betriebsmittel von Betrieben mit Jungunternehmern unter 41 Jahren

  • Investitionen in Gebäude, technische Anlagen und Maschinen zum Umwelt- und Ressourcenschutz von Betrieben, die nicht zu den Antragstellerkreisen Öko-Umsteller oder Hofnachfolgerinnen zählen

  • Liquiditätsbedarf aufgrund extern bedingter Krisen, unabhängig vom Antragstellerkreis

  • Investitionen für einen speziellen Verwendungszweck, unabhängig vom Antragstellerkreis: Tourismus – Urlaub auf dem Bauernhof

  • Standard-Investitionen von Betrieben in der Umstellungsphase auf Öko-Landwirtschaft (Öko-Umsteller) oder von Hofnachfolgerinnen und Gründerinnen

  • Investitionen in Nutztiere und Betriebsmittel von Betrieben in der Umstellungsphase auf Öko-Landwirtschaft (Öko-Umsteller) oder von Hofnachfolgerinnen und Gründerinnen

  • Investitionen in Gebäude, technische Anlagen und Maschinen zum Umwelt- und Ressourcenschutz von Betrieben in der Umstellungsphase auf Öko-Landwirtschaft (Öko-Umsteller) oder von Hofnachfolgerinnen und Gründerinnen

  • Investitionen für spezielle Verwendungszwecke, unabhängig vom Antragstellerkreis: Tierwohl-Ställe, Direktvermarktung, effiziente Bewässerung, Paludikultur, Agroforst, Erstaufforstung, Waldumbau

  • Investitionen von Energieunternehmen von Land- und Forstwirten in Agri-PV-Anlagen

  • Vorhaben außerhalb von Baden-Württemberg

  • Vorhaben von Investoren, die keinen engen Bezug zu Land- und Forstwirtschaft haben

Ihre Voraussetzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie führen einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb.

  • Oder: Sie sind Land- oder Forstwirt und haben für einen bestimmten Zweck ein gewerbliches Unternehmen gegründet.

  • Ihr Unternehmen gilt als kleines oder mittleres Unternehmen ( Ein kleines und mittleres Unter­nehmen nach EU‑Defini­tion hat weniger als 250 Be­schäf­tigte und einen Jahres­umsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanz­summe von maximal 43 Mio. €). ) im Sinne der EU-Definition. Falls nicht, ist eine Förderung zu beihilfefreien Konditionen möglich.

  • Sie investieren in Baden-Würrtemberg.

  • Zusätzlich für den Zinsbonus Klimabilanz: Sie haben die direkten Treibhausgas-Emissionen Ihres Betriebs in einer Klimabilanz erfassen lassen.

  • Zusätzlich für Antragstellerkreis „Jungunternehmer Ü41“: Als Einzelunternehmer oder Einzelunternehmerin sind Sie unter 41 Jahre alt oder in Ihrer Personengesellschaft ist mindestens ein Gesellschafter unter 41 Jahre.

  • Zusätzlich für Antragstellerkreis „Öko-Umsteller“: Sie stellen Ihren Betrieb auf ökologischen Landbau gemäß EU-Öko-Verordnung um und haben innerhalb der letzten drei Jahre den Vertrag mit der zuständigen Öko-Kontrollstelle geschlossen.

  • Zusätzlich für Antragstellerkreis „Hofnachfolgerinnen“: Sie haben als Unternehmerin in den letzten 5 Jahren ein Unternehmen übernommen oder gegründet und sind Mehrheitsgesellschafterin.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren

    Kredithöhe: bis 25 Mio. €

    Kreditlaufzeit: 6, 8, 10, 15, 20 oder 30 Jahre | tilgungsfrei 0 bis 2

    Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, max. 10 Jahre

    Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge

    Sondertilgung: bei berechtigtem Internesse gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich

    Aktuelle Zinssätze: ab 02.11.2026 siehe Konditionenübersicht unter Dokumente und Formulare

Zusätzliche Zinsverbilligung für Betriebe mit Klimabilanz: „Zinsbonus Klimabilanz“

Für landwirtschaftliche Betriebe, deren direkte Treibhausgas-Emissionen in einer Klimabilanz erfasst wurden, verbilligen wir die Zinsen der Förderdarlehen noch stärker. Wir gewähren den Zinsbonus Klimabilanz sowohl für die Basis- als auch für die Top- und Premium-Konditionen.

Zusätzliche Förderung: Agrar-Bürgschaften von Bürgschaftsbank

Wenn Sicherheiten fehlen, können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine Agrar-Bürgschaft bei der Bürg­schaftsbank Baden-Württemberg beantragen. Bei Darlehen bis zu 2 Millionen Euro werden 50 oder 70 % des Förderdarlehens verbürgt (maximaler Bürgschaftsbetrag: 1 Million Euro). Diese Förderung ist beihilfefrei. Mit den Agrar-Bürgschaften können alle Vorhaben, die in LuF förderfähig sind, verbürgt werden.

Bürgschaften für Investitionen in gewerbliche Tätigkeiten vergibt die Bürgschaftsbank auch in ihrem Standardprogramm bis zu einem Bürgschaftsbetrag von 2 Millionen Euro. Diese Bürgschaften sind nicht beihilfefrei.

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter bw.ermoeglicher.de.

 

Die L‑Bank bietet dieses Förderprogramm im Rahmen ihres öffentlichen gesetzlichen Förderauftrags auf Grundlage des L‑Bank-Gesetzes an. Die konkreten Fördervoraussetzungen ergeben sich aus dem Programmmerkblatt und den dort genannten weiteren maßgeblichen Programmbestimmungen.

Wie geht es weiter?

Gehen Sie informiert zur Hausbank.

Wir arbeiten eng mit den Banken und Sparkassen vor Ort zusammen, die Sie zu unseren Förderprogrammen beraten. Sie stellen dort den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab. Die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus. Am besten nehmen Sie gleich unser Produktinformationsblatt oder das Programmmerkblatt mit zu Ihrem Beratungstermin bei Ihrer Hausbank.

Zinsbonus Klimabilanz

Landwirtschaftsbetriebe mit Klimabilanz bekommen für bestimmte Investitionen eine zusätzliche Zinsverbilligung für ihre Förderdarlehen.

Dokumente und Formulare

Wichtige Unterlagen auf einen Blick

In der Konditionenübersicht finden Sie die aktuellen Zinssätze, in den Merkblättern alle Details zu den Fördervoraussetzungen und zum weiteren Verfahren.

Konditionenübersichten für alle unsere Förderdarlehen finden Sie unter www.l-bank.de/konditionen. Auf diese Seite können Sie sich bei Bedarf ein Lesezeichen im Browser setzen.

Anhand der Antragsformulare können Sie sich vorab einen Überblick verschaffen, welche Angaben Sie bei Ihrer Hausbank machen müssen. Die Formulare füllen Sie dann gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater bei der Hausbank aus.

  • Merkblatt Land- und Forstwirtschaftsfinanzierung Baden-Württemberg (LuF-BW)

    Programmmerkblatt | Vordruck WF_2002

    Demnächst gültig
    Eingestellt am 29.10.2026
    Gültig ab 01.11.2026
    Version 11 /2026
    Download starten PDF, 1 MB
  • Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank

    Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank | Diese Liste ist auch bei L-Bank-Programmen zu beachten, die aus den Mitteln der Landwirtschaftlichen Rentenbank refinanziert werden. Dies sind: "Investitionsfinanzierung", "Agrar- und Ernährungswirtschaft - Betriebsmittel", "Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt- und Verbraucherschutz", "Agrar- und Ernährungswirtschaft - Wachstum und Wettbewerb", "Landwirtschaft - Nachhaltigkeit", "Landwirtschaft - Wachstum", "Landwirtschaft - Liquiditätssicherung", "Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser", "Energie vom Land – Bioenergie" und "Leben auf dem Land".

    Gültig
    Eingestellt am 18.11.2022
    Gültig ab 01.12.2022
    11/2022
    Download starten PDF, 62,4 KB
  • De-minimis-Infoblatt

    Vordruck 8599

    Gültig
    Eingestellt am 20.02.2026
    Gültig ab 20.02.2026
    Version 01/2026
    Download starten PDF, 545,6 KB

  • Beihilfeantrag

    Verkürztes Formular für die fristgerechte Antragstellung bei der Hausbank | für Förderdarlehen im Hausbankenverfahren | Vordruck WF_1301

    Gültig
    Eingestellt am 13.12.2023
    Gültig ab 14.12.2023
    Version 12/2023
    Download starten PDF, 273 KB
  • Produktspezifische Datenschutzhinweise des Bereichs Wirtschaftsförderung

    Informationsblatt Datenschutz

    Gültig
    Eingestellt am 12.03.2019
    Gültig ab 25.05.2018
    05/2018
    Download starten PDF, 256,2 KB
  • De-minimis-Erklärung

    Formular als PDF ausfüllen | Beihilferechtliche Anlage zum Antrag | Vordruck 1332

    Gültig
    Eingestellt am 31.12.2025
    Gültig ab 01.01.2026
    Version 01/2026
    Download starten PDF, 480,6 KB
  • Förderantrag für Darlehen der Wirtschafts- und Landwirtschaftsförderung

    Antrag für Darlehen der gewerblichen und landwirtschaftlichen Förderung | Darlehen im Hausbankenverfahren | Vordruck WF_1001

    Gültig
    Eingestellt am 25.09.2026
    Gültig ab 28.09.2026
    Version 09/2026
    Download starten PDF, 948,2 KB
  • Kumulierungserklärung

    Beihilferechtliche Anlage zum Antrag | für bankdurchgeleitete Darlehen der Landwirtschaftsförderung | Vordruck WF_1302

    Gültig
    Eingestellt am 13.12.2023
    Gültig ab 14.12.2023
    Version 12/2023
    Download starten PDF, 221,3 KB
  • Merkblatt Subventionserhebliche Tatsachen

    Merkblatt zum Antrag für Darlehen der gewerblichen und landwirtschaftlichen Förderung („Förderantrag“) | Vordruck WF_2201

    Gültig
    Eingestellt am 27.11.2025
    Gültig ab 01.12.2025
    Version 12/2025
    Download starten PDF, 346,7 KB

  • Konditionenübersicht Landwirtschaftsförderung

    Änderung der Konditionen in der Landwirtschaftsförderung

    Gültig
    Eingestellt am 06.10.2026
    Gültig ab 06.10.2026
    Download starten PDF, 94 KB

Weitere Förderprogramme

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