Achtung:

Ab dem 01.07.2025 ändern sich die relevanten Stichtage für den Nachhaltigkeitsbonus in Stufe 3.

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Gründen und Investieren | Bauen und Wohnen

Gründungs- und Wachstums­finanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)

  • Sie gründen ein Unternehmen.

  • Oder: Sie sind schon seit Längerem mit Ihrem Unternehmen am Markt tätig.

  • Sie sind freiberuflich tätig oder führen ein mittelständisches gewerbliches Unternehmen.

  • Sie gründen oder investieren in Baden-Württemberg.

  • Sie möchten Ihren Kapitalbedarf mit einem Förderdarlehen decken.

Kurz erklärt

Mit unseren zinsverbilligten GuW-Darlehen unterstützen wir Ihr kleines oder mittleres Unternehmen. Sie können damit Investitionen oder Betriebsmittel finanzieren. Für Ihr neu gegründetes oder junges Unternehmen erhalten Sie einen Zinsbonus. Unternehmen mit Klimaschutzstrategie fördern wir mit einem zusätzlichen Nachhaltigkeitsbonus.

Sprechen Sie uns an

Bankenhotline Wirtschaftsförderung

Darlehen an Unternehmen im Hausbankenverfahren

Rufen Sie uns an. Sie erreichen uns zu unseren Servicezeiten, von Montag bis Donnerstag, 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr. Freitags sind wir von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr für Sie da.

Falls Sie uns per E-Mail kontaktieren, geben Sie bitte unbedingt Ihre Postleitzahl und Ihren Stadt- oder Landkreis an. Dann können wir Ihre E-Mail besser zuordnen und schneller bearbeiten.

 

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Existenzgründungen wie Neugründung, Betriebsübernahme oder Mögliche Form der Existenzgründung, die durch die aktive Mitunternehmerschaft charakterisiert wird. Aktiv heißt: die Wahrnehmung der Geschäftsführungsfunktion nach außen.

  • Erweiterung, Modernisierung oder Umstrukturierung bestehender Unternehmen

  • Standortverlagerung

  • Erwerb von Unternehmen

  • Betriebsmittelbedarf, z. B. auch für Weiterbildungsmaßnahmen

  • Investitionskosten, Warenlager oder Betriebsmittel

  • Installation eigenständiger Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Ihre Voraussetzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie arbeiten freiberuflich oder führen ein gewerbliches Unternehmen.

  • Ihr Unternehmen gilt als Ein kleines und mittleres Unter­nehmen nach EU‑Defini­tion hat weniger als 250 Be­schäf­tigte und einen Jahres­umsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanz­summe von maximal 43 Mio. €). im Sinne der Europäische Union -Definition.

  • Sie erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus freiberuflicher Tätigkeit.

  • Sie investieren in Baden-Württemberg.

  • Zusätzlich für den Zinsbonus für junge Unternehmen: Sie haben sich vor weniger als 5 Jahren selbstständig gemacht oder Ihr Unternehmen ist seit weniger als 5 Jahren am Markt aktiv.

  • Zusätzlich für den Nachhaltigkeitsbonus: Sie erfüllen nachweisbar unsere Klimaschutzkriterien für die beantragte Stufe des Nachhaltigkeitsbonus.

  • Zusätzlich für die Meistergründungsprämie: Sie haben Ihre Meisterprüfung innerhalb der letzten 24 Monate abgelegt und gründen in einem Gewerk nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren

  • Kredithöhe: 10.000 bis 5 Mio. €

  • Kreditlaufzeit: 5, 8, 10, 15 oder 20 Jahre | tilgungsfrei 0 bis 3

  • Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, max. 10 Jahre

  • Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge

  • Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Ausgleich des finanziellen Schadens einer Bank, der durch vorzeitige Rückführung eines Darlehens während der Zinsbindungsfrist (Sondertilgung) ausgelöst wird.

  • Aktuelle Zinssätze und Tilgungszuschüsse: siehe Konditionenübersicht unter Dokumente und Formulare

Zusätzliche Förderung für Existenzgründungen und junge Unternehmen: Zinsbonus

Wir verbilligen die Zinssätze für Existenzgründungen und für junge Unternehmen stärker als für etablierte Unternehmen. Ihr Unternehmen gilt als jung, wenn es weniger als 5 Jahre am Markt aktiv ist und Umsätze erzielt hat.

Zusätzliche Zinsverbilligung für Unternehmen, die Klimaschutzziele verfolgen: Nachhaltigkeitsbonus

Der Nachhaltigkeitsbonus umfasst drei Förderstufen, die aufeinander aufbauen (Stand: 01.07.2025):

  • Stufe 1:
    Erstellung einer CO2-Bilanz (CO2-Fußabdruck)
    (zusätzliche Zinsverbilligung von aktuell 5 Basispunkten gegenüber Standardkonditionen)
  • Stufe 2:
    Definition von CO2-Minderungszielen sowie Erstellung eines Maßnahmenkatalogs (ROADMAP) zur Umsetzung dieser Ziele
    (zusätzliche Zinsverbilligung von aktuell 20 Basispunkten gegenüber Standardkonditionen)
  • ab 01.07.2025: Stufe 3 (Wiederholte Antragstellung):
    Erstförderung mit dem Nachhaltigkeitsbonus vor dem 31.12.2024: Bestätigung der planmäßigen Umsetzung des Maßnahmeplans
    Erstförderung mit dem Nachhaltigkeitsbonus vor dem 31.12.2023: Zusätzlich erneute Vorlage einer CO2-Bilanz (für das Jahr 2024)
    (zusätzliche Zinsverbilligung von aktuell 20 Basispunkten gegenüber Standardkonditionen)

Weitere Informationen haben wir für Sie auf der Seite Details zum Nachhaltigkeitsbonus zusammengestellt. Die genauen Anforderungen an die drei Förderstufen finden Sie in der Bestätigung zum Förderantrag - Nachhaltigkeitsbonus. Diese müssen Sie von einer sachverständigen Person ausfüllen lassen und über Ihre Hausbank bei uns einreichen.

Zusätzliche Förderung für Existenzgründungen im Handwerk: Meistergründungsprämie

Als Jungmeister und Jungmeisterin erhalten Sie einen zusätzlichen Tilgungszuschuss für Ihr Förderdarlehen: die Meistergründungsprämie. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Der Tilgungszuschuss beträgt zurzeit (01.05.2023) 10 % des Darlehensbetrags, maximal aber 10.000 €. Sie erhalten den Tilgungszuschuss nach Abschluss Ihrer Existenzgründung.

Wenn Sie mit anderen Jungmeistern und Jungmeisterinnen ein Unternehmen gründen oder übernehmen, können alle eine Meistergründungsprämie für sich beantragen.

Sie können für ein Darlehen mit Meistergründungsprämie auch noch den Nachhaltigkeitsbonus beantragen, wenn Sie die Kriterien erfüllen.

Zusätzliche Förderung: Bürgschaften von Bürgschaftsbank und L‑Bank

Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und L‑Bank bieten Kombi-Bürgschaften 50 für die GuW-Darlehen an. Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.

Wie geht es weiter?

Gehen Sie informiert zur Hausbank.

Wir arbeiten eng mit den Banken und Sparkassen vor Ort zusammen, die Sie zu unseren Förderprogrammen beraten. Sie stellen dort den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab. Die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus. Am besten nehmen Sie gleich unser Produktinformationsblatt oder das Programmmerkblatt mit zu Ihrem Beratungstermin bei Ihrer Hausbank.

Die L-Bank informiert.

Nachhaltigkeitsbonus

Detailliertere Informationen zu:

  • Welche Voraussetzungen müssen Sie für den Nachhaltigkeitsbonus erfüllen?

  • Welche Nachweise müssen Sie uns dafür vorlegen?

  • An welche Personen aus unserem Expertennetzwerk können Sie sich wenden?

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Reine Betriebsmittelfinanzierungen können wir nur in der 5-jährigen Laufzeitvariante der Wachstumsfinanzierung fördern. Eine Kreditlaufzeit von bis zu 10 Jahren ist bei der Finanzierung von Warenlägern möglich. Werden gleichzeitig Investitionen gefördert, können Betriebsmittel und Warenläger in einem gewissen Umfang auch mit längeren Laufzeiten mitfinanziert werden.

Ab dem 01.01.2025 dürfen Fördermittel nicht mehr für die Installation eigenständiger mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel vergeben werden (Artikel 17 Absatz 15 der Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)).

Ein „eigenständiger Heizkessel“ ist ein Heizkessel, der nicht mit einem anderen Wärmeerzeuger kombiniert ist, der erneuerbare Energien nutzt und einen erheblichen Teil der Energie liefert.

„Installation“ bedeutet in diesem Zusammenhang den Kauf, die Montage und die Inbetriebnahme eines eigenständigen Heizkessels.

„Fossile Brennstoffe“ sind nicht erneuerbare kohlenstoffhaltige Energiequellen, wie feste Brennstoffe, Erdgas und Erdöl.

Der Erwerb von sich bereits in Betrieb befindlichen Heizkesseln fällt nicht unter dieses Verbot. Beispielsweise beim Kauf einer Bestandsimmobilie.

Weitere Informationen können Sie der Bekanntmachung der EU-Kommission C/2024/7161 entnehmen.

Unternehmen, die von den Unwettern Ende Mai/Anfang Juni 2024 betroffen sind, gewährte die L-Bank eine zusätzliche Zinsverbilligung.

Unwettergeschädigte junge und etablierte KMU erhielten eine Zinsverbilligung von 1,0 % p.a. auf die normalen Konditionen.

Die Antragsfrist ist am 31.12.2024 abgelaufen.

Mehr Informationen finden Sie auf der Seite GuW-Unwetterhilfe.

Dokumente und Formulare

Wichtige Unterlagen auf einen Blick

In der Konditionenübersicht finden Sie die aktuellen Zinssätze, in den Merkblättern alle Details zu den Fördervoraussetzungen und zum weiteren Verfahren.

Konditionenübersichten für alle unsere Förderdarlehen finden Sie unter www.l-bank.de/konditionen. Auf diese Seite können Sie sich bei Bedarf ein Lesezeichen im Browser setzen.

Anhand der Antragsformulare können Sie sich vorab einen Überblick verschaffen, welche Angaben Sie bei Ihrer Hausbank machen müssen. Die Formulare füllen Sie dann gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater bei der Hausbank aus.

  • Produktinformationsblatt Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)

    Informationsblatt mit den wichtigsten Informationen zum Förderprogramm

    Gültig
    Eingestellt am 07.07.2022
    Gültig ab 01.07.2022
    Version 07/2022
    Download starten PDF, 117,6 KB

  • Merkblatt Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)

    Programmmerkblatt

    Gültig
    Eingestellt am 27.06.2025
    Gültig ab 01.07.2025
    Version 07/2025
    Download starten PDF, 1 MB
  • De-minimis-Infoblatt

    Vordruck 8599

    Gültig
    Eingestellt am 26.03.2025
    Gültig ab 27.03.2025
    Version 03/2025
    Download starten PDF, 544,2 KB
  • Merkblatt Risikogerechtes Zinssystem (RGZS)

    Vordruck 8611

    Gültig
    Eingestellt am 27.10.2022
    Gültig ab 27.10.2022
    10/2022
    Download starten PDF, 308,2 KB
  • KMU-Infoblatt

    Informationsblatt: Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) | Berechnungsbogen zur Ermittlung der Schwellenwerte bei Unternehmen mit relevanten Beteiligungen | Das Formular ist derzeit nicht ausfüllbar.

     

    Gültig
    Eingestellt am 22.01.2020
    Gültig ab 22.01.2020
    01/2020
    Download starten PDF, 175,7 KB
  • Ausschlussliste der KfW Bankengruppe

    Ausschlussliste der KfW | Teil I dieser Liste ist auch bei L-Bank-Programmen zu beachten, die aus KfW-Programmen refinanziert werden. Dies sind: Digitalisierungsprämie Plus Darlehensvariante, ELR-Kombi-Darlehen, Energiefinanzierung, Gründungs- und Wachstumsfinanzierung, Innovationsfinanzierung 4.0, Kombi-Darlehen Mittelstand, Startfinanzierung 80, Tourismusfinanzierung Plus

    Gültig
    Eingestellt am 01.07.2024
    Gültig ab 14.03.2024
    Download starten

  • Förderantrag für Darlehen der Wirtschafts- und Landwirtschaftsförderung

    Antrag für Darlehen der gewerblichen und landwirtschaftlichen Förderung | Darlehen im Hausbankenverfahren | Vordruck WF_1001

    Gültig
    Eingestellt am 27.06.2025
    Gültig ab 01.07.2025
    Version 07/2025
    Download starten PDF, 912 KB
  • Beihilfeantrag

    Verkürztes Formular für die fristgerechte Antragstellung bei der Hausbank | für Förderdarlehen im Hausbankenverfahren | Vordruck WF_1301

    Gültig
    Eingestellt am 13.12.2023
    Gültig ab 14.12.2023
    Version 12/2023
    Download starten PDF, 273 KB
  • De-minimis-Erklärung

    Formular als PDF ausfüllen | Beihilferechtliche Anlage zum Antrag | Vordruck 1332

    Gültig
    Eingestellt am 26.03.2025
    Gültig ab 27.03.2025
    Version 03/2025
    Download starten PDF, 301,3 KB
  • Produktspezifische Datenschutzhinweise des Bereichs Wirtschaftsförderung

    Informationsblatt Datenschutz

    Gültig
    Eingestellt am 12.03.2019
    Gültig ab 25.05.2018
    05/2018
    Download starten PDF, 256,2 KB
  • Bestätigung zum Förderantrag - Meistergründungsprämie - Handwerkliche Voraussetzungen

    Förderrechtliche Anlage zum Antrag | auszufüllen von den Antragstellenden und der Handwerkskammer | Vordruck WF_1102

    Gültig
    Eingestellt am 13.12.2023
    Gültig ab 14.12.2023
    Version 12/2023
    Download starten PDF, 235 KB
  • Bestätigung zum Förderantrag - Nachhaltigkeitsbonus

    Förderrechtliche Anlage zum Antrag | Vordruck WF_1101

    Gültig
    Eingestellt am 27.06.2025
    Gültig ab 01.07.2025
    Version 07/2025
    Download starten PDF, 566,9 KB
  • Merkblatt Subventionserhebliche Tatsachen

    Merkblatt zum Antrag für Darlehen der gewerblichen und landwirtschaftlichen Förderung („Förderantrag“) | Vordruck WF_2201

    Gültig
    Eingestellt am 13.12.2023
    Gültig ab 14.12.2023
    Version 11/2023
    Download starten PDF, 346,7 KB

  • Konditionenübersicht Wirtschaftsförderung

    Zinsänderung

    Gültig
    Eingestellt am 02.09.2025
    Gültig ab 02.09.2025
    Zinsanpassung
    Download starten PDF, 840,2 KB

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