
Zusatzfinanzierung Energieeffizienz – Eigentumsfinanzierung BW
Sie möchten ein älteres Gebäude energieeffizient sanieren.
Sie nehmen für den Erwerb Ihres Eigenheims die Basisförderung der Eigentumsfinanzierung BW (Zzinsverbilligt15-Darlehen) in Anspruch, und der Abschluss des Kauf- oder Werkvertrages Ihrer Immobilie liegt nicht länger als 2 Jahre zurück.
Sie binden einen Energieeffizienzexperten in Ihr Vorhaben mit ein.
Der Bauantrag Ihres Gebäudes liegt vor dem 01.02.2002.

Das können Sie finanzieren:
Umfassende energetische Sanierung von älteren Wohnhäusern zum KfWKreditanstalt für Wiederaufbau-EffizienzhausGebäude, die sich durch eine besonders energieeffiziente Bauweise und Gebäudetechnik auszeichnen und die eine höhere Energieeffizienz erreichen als vom Gesetzgeber vorgeschrieben
Kauf von älteren Wohngebäuden direkt nach der Sanierung (Ersterwerb)
Kauf von Eigentumswohnungen in frisch sanierten älteren Wohngebäuden (Ersterwerb)
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Immobilien, die nach dem 01.02.2002 gebaut wurden (Zeitpunkt des Bauantrags)
Immobilien, die mit der Basisförderung Z15 – Eigentumsfinanzierung BW vor mehr als 2 Jahren gefördert wurden (Abschluss des Erwerbsvertrages)
Immobilien, deren Erwerb ohne die Basisförderung Z15 – Eigentumsfinanzierung BW finanziert werden/wurden
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Sie erwerben eine Wohnimmobilie, deren Bauantrag vor dem 01.02.2002 in Baden-Württemberg liegt, und möchten sie energetisch sanieren.
Den Kauf der Immobilie finanzieren Sie mit der Basisförderung Eigentumsfinanzierung BW.
Der Abschluss des Kauf- oder Werkvertrages Ihrer Immobilie liegt nicht länger als 2 Jahre zurück.
Sie binden einen Energieeffizienzexperten in Ihr Vorhaben mit ein.
Sie halten die Bedingungen des KfW-Programms Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152) ein.
Das bieten wir Ihnen an:
Kredithöhe: Effizienzhaus: bis zu 120.000 €
Kredithöhe: Einzelmaßnahmen: bis zu 50.000 €
Sollzinssatz: 0,00 %
Sollzinsverbilligung und -bindung: 10 Jahre
Laufzeit: 20 oder 30 Jahre
Tilgungsfreie Anlaufjahre: 2
Tilgungszuschuss: bis zu 40 % der Darlehenssumme (max. 48.000 €)
Landeszuschuss bei Sanierungen zum Effizienzhaus: 3 % der förderfähigen Kosten max. 3.600 € bei Effizienzhäusern
Landeszuschuss bei Sanierungen durch Einzelmaßnahmen im Rahmen eines Sanierungsfahrplans: 3 % der förderfähigen Kosten max. 1.500 € bei Einzelmaßnahmen
Ergänzender Zuschuss durch die KfW: Zuschuss auf Baubegleitung (431) oder nach einer Vor-Ort-Beratung durch die BAFABundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle möglich
Die Höhe des Tilgungszuschusses der KfW beträgt:
- Einzelmaßnahmen:
- 20 % von maximal 50.000 € Kreditbetrag
- bis zu 10.000 €
- KfW-Effizienzhaus 55:
- 40 % von maximal 120.000 € Kreditbetrag
- bis zu 48.000 €
- KfW-Effizienzhaus 70:
- 35 % von maximal 120.000 € Kreditbetrag
- bis zu 42.000 €
- KfW-Effizienzhaus 85:
- 30 % von maximal 120.000 € Kreditbetrag
- bis zu 36.000 €
- KfW-Effizienzhaus 100:
- 27,5 % von maximal 120.000 € Kreditbetrag
- bis zu 33.000 €
- KfW-Effizienzhaus 115:
- 25 % von maximal 120.000 € Kreditbetrag
- bis zu 30.000 €
Die Höhe des Landeszuschusses beträgt:
- Einzelmaßnahmen:
- Landeszuschuss 3 % von maximal 50.000 € Kreditbetrag
- bis zu 1.500 €
- KfW-Effizienzhaus 55:
- Landeszuschuss von 3 % von maximal 120.000 € Kreditbetrag
- bis zu 3.600 €
- KfW-Effizienzhaus 70:
- Landeszuschuss von 3 % von maximal 120.000 € Kreditbetrag
- bis zu 3.600 €
- KfW-Effizienzhaus 85:
- Landeszuschuss von 3 % von maximal 120.000 € Kreditbetrag
- bis zu 3.600 €
- KfW-Effizienzhaus 100:
- Landeszuschuss von 3 % von maximal 120.000 € Kreditbetrag
- bis zu 3.600 €
- KfW-Effizienzhaus 115:
- Landeszuschuss von 3 % von maximal 120.000 € Kreditbetrag
- bis zu 3.600 €
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KfW-Programm Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152)
Häufige Fragen
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Eine übersichtliche Grafik dazu finden Sie auf der Seite Energieeffizient Sanieren der KfW.
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Auf der Website www.energie-effizienz-experten.de finden Sie Ihre*n Expert*in.
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Auf der Seite Energieeffizient Sanieren der KfW finden Sie alle Bedingungen.