Kurz erklärt
Mit diesem Förderprogramm fördert das Land neuen Mietwohnraum in Baden-Württemberg für Beschäftigte eines oder mehrerer Unternehmen; ob beim Bau, Erwerb oder bei Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen.
Bauen und Wohnen
Wir fördern Bauherrinnen/Bauherren, die neuen Wohnraum bauen, ändern, erweitern oder erwerben. Der Wohnraum muss zugunsten von Beschäftigten eines oder mehrerer Unternehmen sein.
Sie erhalten zinsverbilligte Darlehen mit 10-, 15-, 25-, oder 30-jähriger Zinsfestschreibung.
Der Sollzins beträgt 0,00 % p. a.
Kurz erklärt
Mit diesem Förderprogramm fördert das Land neuen Mietwohnraum in Baden-Württemberg für Beschäftigte eines oder mehrerer Unternehmen; ob beim Bau, Erwerb oder bei Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen.
Ihr Vorhaben
Neben dem Neubau fördern wir auch den Ersatzneubau von Mietwohnungen zugunsten von Beschäftigte eines oder mehrerer Unternehmen.
Ihre Voraussetzungen
Sie haben mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen und noch keine Verträge über die Errichtung oder den Erwerb des Objektes abgeschlossen.
Sie müssen die Miet- und Belegungsbindung für die Bindungsdauer von 10, 15, 25 oder 30 Jahren einhalten.
Die Wohnungen dürfen nur an Beschäftigte eines Unternehmens oder mehrerer bestimmter Unternehmen vermietet werden. Diese müssen darüber hinaus über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügen.
Die Wohnungsgrößen sind im Verhältnis zur Anzahl der Räume angemessen. Näheres dazu finden Sie im Merkblatt bei den Downloads.
Sie bauen energieeffizient und erfüllen die Anforderungen des Neubaustandards Plus.
Unsere Leistungen
Sie erhalten von uns ein langfristiges zinsverbilligtes Darlehen.
Wir schreiben die Darlehenszinsen für 10, 15, 25 oder 30 Jahre fest. Danach unterbreiten wir Ihnen ein neues Angebot für die Fortführung der Finanzierung.
Wir erheben keine Bereitstellungszinsen.
Die Sollzinsen sind monatlich nachträglich zum letzten Tag eines jeden Monats fällig.
Der Tilgungssatz beträgt 2 %. Während der ersten Sollzinsbindung bleibt dieser Satz bestehen. Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit monatlich in gleichbleibenden Annuitäten (Summe aus Tilgungszahlungen und Zinszahlungen).
Folgende Darlehen können Sie beantragen:
Das Darlehen kann auf Antrag vollständig in einen Zuschuss umgewandelt werden.
Folgende Zusatzförderungen können Sie erhalten:
Zusätzlich können Sie ein Ergänzungsdarlehen erhalten, wenn Sie noch zusätzlichen Finanzierungsbedarf haben.
Sie können dieses Förderprogramm zusammen mit anderen Förderprogrammen in die Gesamtfinanzierung einbinden. Es gilt der Grundsatz, dass die Fördergelder aus öffentlichen Mitteln die förderfähigen Gesamtkosten des Vorhabens nicht überschreiten dürfen. Die Mietwohnraumfinanzierung zählt zu den öffentlichen Mitteln.
Für dieselbe Maßnahme ist eine Kumulation des Förderdarlehens mit unseren Förderprogrammen, den anderen Förderprogrammen des Landes ausgeschlossen.
Die L‑Bank informiert.
Voraussetzung für die Antragstellung in jedem Fall ist, dass Sie mit der Maßnahme noch nicht begonnen und Verträge über die Errichtung oder den Vertrag über den Erwerb des Objektes noch nicht abgeschlossen haben. Erst nach Eingang des vollständigen und prüffähigen unterschriebenen Antrags bei der Wohnraumförderstelle können Sie auf eigenes Risiko mit der Maßnahme beginnen.
Weitere Förderprogramme