Liquiditätskredit
Wer wird gefördert?
- mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie
- freiberuflich Tätige
In der Regel werden nur Unternehmen bis 500 Beschäftigte gefördert.
Aufgrund des EU-Beihilferechts können in einigen Branchen Unternehmen nur unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden (sog. sektorspezifische Ausnahmeregelungen). Folgende Bereiche sind betroffen: Verkehrssektor, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte, Fischereiwirtschaft.
Was wird gefördert?
Die Förderschwerpunkte
- Betriebsmittelfinanzierungen
- Konsolidierungen
- Betriebsübernahmen
Gefördert werden nur Vorhaben in Baden-Württemberg.
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In den einzelnen Programmschwerpunkten werden folgende Vorhaben und Kosten finanziert:
Betriebsmittel
Zusätzlicher wachstumsbedingter Betriebsmittelbedarf, zum Beispiel
- umsatzbedingte Aufstockung des Warenlagers
- Ausweitung der Debitoren.
Konsolidierungen
- Betriebsmittel
- Kosten für Investitionen zur Umstrukturierung, zur Modernisierung und zur Anpassung der Produktpalette
- Mittel zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit sowie zur Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Skontierfähigkeit
- Ablösung fälliger Lieferantenverbindlichkeiten
- Restrukturierung der Passivseite der Bilanz (Anpassung der Laufzeitstruktur der Finanzverbindlichkeiten an den Cashflow)
Kontokorrent-Umschuldungen (ab 01. 03.2009 bei Konsolidierungen förderfähig)
Kurzfristige Umschuldungen aus dem Kontokorrent
Kurz- und mittelfristige Investitionen (entfällt ab 01.03.2009)
Investitionen mit einer Amortisation bis zu 5 Jahren, zum Beispiel
- Maschinen
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Fahrzeuge
- Software.
Nicht finanziert werden Immobilien.
Betriebsübernahmen
- Kaufpreis für das Unternehmen beziehungsweise für die Unternehmensanteile
- Kosten von Folgeinvestitionen
- Betriebsmittelbedarf
- Abfindungen für Altgesellschafter
- Firmenwert
Zu den Betriebsübernahmen zählen Nachfolgeregelungen, Gesellschafterwechsel, Management-Buy-In/ Management-Buy-Out (MBI/MBO), Unternehmenskäufe.
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Wie wird gefördert?
Die Unternehmen erhalten über ihre Hausbank die Liquiditätshilfedarlehen zu günstigen Sollzinssätzen.
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Finanzierungsanteil
Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
minimaler Bruttodarlehensbetrag
10.000 Euro
maximaler Bruttodarlehensbetrag
- in der Regel keiner
Laufzeitvarianten
| Laufzeit | tilgungsfreie Jahre | Sollzinsbindungsfrist |
|---|---|---|
| 3 | 0 | 3 |
| 4 | 0 oder 1 | 4 |
| 4 | 4 | 4 |
| 5 | 1 | 5 |
| 6 | 0,1 oder 2 | 6 |
| 8 | 0,1 oder 2 | 8 |
| 10 | 0, 1 oder 2 | 10 |
Auszahlungssatz
Es gilt für alle Laufzeitvarianten ein einheitlicher Auszahlungssatz von 99 %.
Zinsverbilligung
Für alle Darlehen gelten Förderzinsen, die unter Marktniveau liegen. Die Sollzinsen sind mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg verbilligt.
Sollzinsbindung
Die Sollzinssätze werden für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Der risikoorientierte Zinsaufschlag der Hausbank kann jedoch während der Laufzeit variiert werden.
Bereitstellungsprovision
3 % p.a.
Die Bereitstellungsprovision wird fällig, wenn das Darlehen nicht drei Monate nach Zusage durch die L-Bank abgerufen wird.
Zinstermine
Vierteljährlich, jeweils zum Quartalsende
Tilgung
- Vierteljährlich in gleich hohen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre
- In einer Summe am Ende der Laufzeit bei endfälligen Laufzeitvarianten
Sicherheiten
Hausbank und Unternehmen vereinbaren eine bankübliche Besicherung.
Reichen der Hausbank die vorhandenen Sicherheiten nicht aus, kann sie eine Bürgschaft der L-Bank oder der Bürgschaftsbank beantragen (nicht bei Kontokorrent-Umschuldungen).
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Konditionen
Die Konditionenübersicht mit den aktuellen Sollzinssätzen können Sie am Ende der Seite herunterladen.
Für das Liquiditätshilfeprogramm gilt das risikogerechte Zinssystem.
In der Konditionenübersicht sind für alle Laufzeitvarianten die Obergrenzen der einzelnen Preisklassen ausgewiesen.
Kombinationsmöglichkeiten
Liquiditätshilfedarlehen können mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Zum Beispiel können langfristige Investitionen in der Wachstumsfinanzierung und der Betriebsmittelbedarf im Liquiditätskredit finanziert werden.
Ausgeschlossen ist eine Kombination mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR).
Antragstellung
Die Unternehmen stellen den Förderantrag bei ihrer Hausbank. Sie leitet den Antrag, eventuell über ihr Zentralinstitut, weiter an die L-Bank.
Antragsunterlagen:
- L-Bank-Formular Antrag für die Kreditprogramme des Landes finden Sie am Ende der Seite.
Zum Herunterladen des Antragsformulars können Sie zwischen zwei PDF-Versionen wählen:
-
Kreditantrag
Bei der „normalen Version“ können Sie das Formular mit dem Acrobat Reader am PC ausfüllen und dann ausdrucken. Sie können die Einträge aber nicht abspeichern und später wieder aufrufen.
-
Kreditantrag - online abspeicherbar
Bei der Version „Online abspeicherbares PDF“ können Sie das Formular ausfüllen und auf Ihrem PC abspeichern. Bitte verwenden Sie dazu den grauen Button, der auf allen Seiten des Formulars angebracht ist, und folgen dann den Hinweisen. Später können Sie die Datei wieder aufrufen und weiterbearbeiten.
Downloads
03.02.2012
Investitionsfinanzierung, Liquiditätskredit, PDF (22 kB)
Konditionen
21.09.2011
Wirtschaftsförderung, PDF (75 kB)
Konditionen (Gesamtübersicht)
Kreditantrag - Antrag für die Kreditprogramme des Landes und für das Entwicklungsprogramm ländlicher Raum, PDF
(353 kB)
Antrag 9078 für folgende Programme: Liquiditätskredit, Startfinanzierung, MezzaFin, Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), Regionalfinanzierung, Technologiefinanzierung, Tourismusfinanzierung, Umweltfinanzierung
Kreditantrag — online speicherbar, PDF
(550 kB)
Antrag 9078 für folgende Programme: Liquiditätskredit, Startfinanzierung, MezzaFin, Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), Regionalfinanzierung, Technologiefinanzierung, Tourismusfinanzierung, Umweltfinanzierung
01.08.2011
Liquiditätskredit, PDF (316 kB)
Merkblatt 8597
Gründen und Investieren, PDF
(1216 kB)
Broschüre
Ansprechpartner:
Hotline Wirtschaftsförderung
Telefon:
0711 122-2345
Fax:
0711 122-2674
E-Mail:
wirtschaft@l-bank.de

