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Technische Information

Liquiditätskredit

Wer wird gefördert?

In der Regel werden nur Unternehmen bis 500 Beschäftigte gefördert.

Aufgrund des EU-Beihilferechts können in einigen Branchen Unternehmen nur unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden (sog. sektorspezifische Ausnahmeregelungen). Folgende Bereiche sind betroffen: Verkehrssektor, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte, Fischereiwirtschaft.


Was wird gefördert?

Die Förderschwerpunkte

Gefördert werden nur Vorhaben in Baden-Württemberg.

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In den einzelnen Programmschwerpunkten werden folgende Vorhaben und Kosten finanziert:

Betriebsmittel

Zusätzlicher wachstumsbedingter Betriebsmittelbedarf, zum Beispiel

  • umsatzbedingte Aufstockung des Warenlagers
  • Ausweitung der Debitoren.

Konsolidierungen

  • Betriebsmittel
  • Kosten für Investitionen zur Umstrukturierung, zur Modernisierung und zur Anpassung der Produktpalette
  • Mittel zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit sowie zur Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Skontierfähigkeit
  • Ablösung fälliger Lieferantenverbindlichkeiten
  • Restrukturierung der Passivseite der Bilanz (Anpassung der Laufzeitstruktur der Finanzverbindlichkeiten an den Cashflow)

Kontokorrent-Umschuldungen (ab 01. 03.2009 bei Konsolidierungen förderfähig)

Kurzfristige Umschuldungen aus dem Kontokorrent

Kurz- und mittelfristige Investitionen (entfällt ab 01.03.2009)

Investitionen mit einer Amortisation bis zu 5 Jahren, zum Beispiel

  • Maschinen
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Fahrzeuge
  • Software.

Nicht finanziert werden Immobilien.

Betriebsübernahmen

  • Kaufpreis für das Unternehmen beziehungsweise für die Unternehmensanteile
  • Kosten von Folgeinvestitionen
  • Betriebsmittelbedarf
  • Abfindungen für Altgesellschafter
  • Firmenwert

Zu den Betriebsübernahmen zählen Nachfolgeregelungen, Gesellschafterwechsel, Management-Buy-In/ Management-Buy-Out (MBI/MBO), Unternehmenskäufe.   

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Wie wird gefördert?

Die Unternehmen erhalten über ihre Hausbank die Liquiditätshilfedarlehen zu günstigen Sollzinssätzen.

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Finanzierungsanteil

Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

minimaler Bruttodarlehensbetrag

10.000 Euro

maximaler Bruttodarlehensbetrag 

  • in der Regel keiner

Laufzeitvarianten

Laufzeittilgungsfreie JahreSollzinsbindungsfrist
3 0 3
4 0 oder 1 4
4 4 4
5 1 5
6 0,1 oder 2 6
8 0,1 oder 2 8
10 0, 1 oder 2 10

Auszahlungssatz

Es gilt für alle Laufzeitvarianten ein einheitlicher Auszahlungssatz von 99 %.

Zinsverbilligung

Für alle Darlehen gelten Förderzinsen, die unter Marktniveau liegen. Die Sollzinsen sind mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg verbilligt.

Sollzinsbindung

Die Sollzinssätze werden für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Der risikoorientierte Zinsaufschlag der Hausbank kann jedoch während der Laufzeit variiert werden.

Bereitstellungsprovision  

3 % p.a.
Die Bereitstellungsprovision wird fällig, wenn das Darlehen nicht drei Monate nach Zusage durch die L-Bank abgerufen wird.

Zinstermine

Vierteljährlich, jeweils zum Quartalsende

Tilgung

  • Vierteljährlich in gleich hohen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre
  • In einer Summe am Ende der Laufzeit bei endfälligen Laufzeitvarianten

Sicherheiten

Hausbank und Unternehmen vereinbaren eine bankübliche Besicherung.

Reichen der Hausbank die vorhandenen Sicherheiten nicht aus, kann sie eine Bürgschaft der L-Bank oder der Bürgschaftsbank beantragen (nicht bei Kontokorrent-Umschuldungen).

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Konditionen

Die Konditionenübersicht mit den aktuellen Sollzinssätzen können Sie am Ende der Seite herunterladen.

Für das Liquiditätshilfeprogramm gilt das risikogerechte Zinssystem.

In der Konditionenübersicht sind für alle Laufzeitvarianten die Obergrenzen der einzelnen Preisklassen ausgewiesen.


Kombinationsmöglichkeiten

Liquiditätshilfedarlehen können mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Zum Beispiel können langfristige Investitionen in der Wachstumsfinanzierung und der Betriebsmittelbedarf im Liquiditätskredit finanziert werden.

Ausgeschlossen ist eine Kombination mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR).


Antragstellung

Die Unternehmen stellen den Förderantrag bei ihrer Hausbank. Sie leitet den Antrag, eventuell über ihr Zentralinstitut, weiter an die L-Bank.

Antragsunterlagen:

Zum Herunterladen des Antragsformulars können Sie zwischen zwei PDF-Versionen wählen:


Downloads

Information

Ansprechpartner:

Hotline Wirtschaftsförderung

Telefon: 0711 122-2345
Fax: 0711 122-2674
E-Mail: wirtschaft@l-bank.de

Kontakt

Telefon:
0711 122-2345

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