Programmteile A und B
In den Programmteilen A und B reicht in der Regel der Nachweis gegenüber der Hausbank, dass das Darlehen wie geplant für das Vorhaben eingesetzt wurde. Die Hausbank bestimmt, wie Sie diesen Nachweis erbringen sollen. Ergeben sich umweltrelevante Änderungen gegenüber den ursprünglichen Planungen, müssen Sie eine neue Bestätigung zum Antrag einreichen.
Programmteil C: Energieeffiziente Betriebsgebäude
Im Programmteil C ist für alle Vorhaben nach Fertigstellung eine Bestätigung durch externe Sachverständige zwingend (Anforderungen wie bei Antragstellung). Die/der Sachverständige bestätigt die Einhaltung der technischen Anforderungen auf der sogenannten Bestätigung nach Durchführung. Sie reichen dieses Formular bei Ihrer Hausbank ein. Sie leitet es an uns weiter. Wir setzen auf Basis dieser Angaben den Tilgungszuschuss fest.
Verwenden Sie bitte das KfW-Formular Nr. 600 000 3413: Bestätigung nach Durchführung KfW-Energieeffizienzprogramm Energieeffizient Bauen und Sanieren. Den Link zu diesem KfW-Formular finden Sie bei den Downloads.