Achtung:

Aufgrund der hohen Nachfrage und begrenzten Subventionsmitteln kann es derzeit zu Verzögerungen kommen. Mögliche Verzögerungen bei der Bewilligung von Anträgen bitten wir zu entschuldigen. Wir prüfen jede einzelne Anfrage und merken sie für eine Zusage vor. Sobald Subventionsmittel zur Verfügung stehen, werden bewilligungsreife Anträge zugesagt. Nach aktuellem Stand ist jedoch von einer Wartezeit von mindestens einem Jahr bis zur Bewilligung auszugehen.

Herz neben den drei Löwen Baden-Württembergs

Bauen und Wohnen

Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit – Eigentumsfinanzierung BW

  • Sie erwerben als Familie eine gebrauchte Immobilie und bauen sie um, um Barrieren zu reduzieren.

  • Sie nehmen für den Erwerb Ihres Eigenheims die Basisförderung der Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen) in Anspruch und die Zusage der Basisförderung liegt nicht länger als 10 Jahren zurück oder

  • Sie haben durch eine Schwerbehinderung spezielle Wohnbedürfnisse und möchten bestehenden, selbst genutzten Wohnraum unabhängig von einer vorherigen oder gleichzeitigen Förderung altersgerecht umbauen (Anpassungsförderung).

Kurz erklärt

Die Zusatzfinanzierung – Barrierefreiheit unterstützt Sie, wenn Sie eine gebrauchte Immobilie so umbauen, dass sie hinterher weniger Barrieren hat. Sie können Schwellen entfernen, Wände und Durchgänge versetzen, Bad umbauen, Terrassen und Balkone gestalten und vieles mehr.

Sprechen Sie uns an

Expertenteam Eigentumsförderung

Wohnungsbaudarlehen, Förderprogramm Wohnungsbau BW

 * Kostenlos aus deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider; Montag bis Freitag 8.00 bis 16.30 Uhr

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Umbau von Wegen zu Gebäuden und Wohn­umfeld­maßnahmen

  • Umbau Eingangsbereich und Wohnungs­zugang

  • Überwindung von Treppen und Stufen

  • Anpassung der Raum­aufteilung und Schwellenabbau

  • Maßnahmen an Sanitär­räumen

  • und vieles mehr (siehe hierzu den Maßnahmen- und Anforderungskatalog)

  • Wir fördern barrierearme Umbau­maßnahmen in Wohnungen und Wohn­gebäuden, mit denen Sie eine Barrierefreiheit eines In einem altersgerechten Haus oder einer altersgerechten Wohnung müssen Zugang, Wohn- und Schlafzimmer, Küche und Bad barrierereduziert sein und bestimmte Bedienelemente aufweisen. durch die vollständige Umsetzung der Deutsches Institut für Normung  18040-2 erreichen.

  • Gebrauchte Immobilien, die Sie mit der Basisförderung der Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen) vor mehr als 10 Jahren gekauft haben (Datum der Zusage).

Ihre Voraussetzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie erwerben oder besitzen eine gebrauchte Immobilie, die Sie zum Abbau von Barrieren und Erhöhung des Wohnkomforts umbauen möchten.

  • Sie nehmen für den Erwerb Ihres Eigenheims die Basisförderung der Eigentumsfinanzierung BW ( zinsverbilligt 15-Darlehen) in Anspruch und die  Zusage der Basisförderung liegt nicht länger als 10 Jahren zurück oder

  • Sie bauen Ihre bestehende Immobilie aufgrund Ihrer Schwerbehinderung barrierefrei um, unabhängig von einer vorherigen oder gleichzeitigen Basisförderung (Anpassungsförderung).

  • Sie halten die Bedingungen der DIN 18040-2 ein.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Kredithöhe: bis zu 50.000 €

  • Sollzinssatz: 1,00 %

  • Sollzinsverbilligung und -bindung: 10 Jahre

  • Tilgung: 3,00 % per annum mit 2 tilgungsfreien Anlaufjahren

  • Bereitstellungsfreie Zeit: 12 Monate

Ergänzender Tilgungszuschuss bei Herstellung von Barrierefreiheit eines altersgerechten Hauses durch die vollständige Umsetzung der DIN 18040-2: 3 % der förderfähigen Kosten, maximal 1.500 €.

Wie geht es weiter?

Hier finden Sie die Antragsunterlagen.

Den Antrag stellen Sie zusammen mit der Basisförderung bei Ihrer Wohnraumförderungsstelle. Wenn Sie die Zusatzförderung später beantragen, wenden Sie sich direkt an uns.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Sie finden die aktuellen Voraussetzungen der DIN 18040-2 zusammengefasst als Maßnahmen- und Anforderungskatalog unter Dokumente und Formulare auf dieser Seite.

Sie können sich auch von Ihrem Handwerker vor Ort, bei denWohnungsberatungsstellen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassungen e. V., bei der Bundesarchitektenkammeroder beim Zentralverband Sanitär Heizung Klima beraten lassen. 

Dokumente und Formulare

Wichtige Unterlagen auf einen Blick

Falls Sie schon jetzt einen Blick auf die Formulare werfen wollen, finden Sie alles Nötige hier. Ihre Wohnraumförderungsstelle finden Sie im Landratsamt oder im Bürgermeisteramt des Ortes, in dem Sie bauen oder kaufen wollen.

  • Produktinformationsblatt Zusatzfinanzierung - Barrierefreiheit

    Das Produktinformationsblatt beinhaltet eine kompakte Zusammenfassung der Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit.

    Gültig
    Eingestellt am 05.02.2025
    Gültig ab 05.02.2025
    01/2025 | Layoutanpassung
    Download starten PDF, 100,8 KB

  • Merkblatt Zusatzförderung Barrierefreiheit

    Gültig
    Eingestellt am 01.06.2022
    Gültig ab 01.06.2022
    Download starten
  • Maßnahmen- und Anforderungskatalog der DIN 18040-2

    Der Maßnahmen- und Anforderungskatalog bezieht sich auf die aktuellen Vorgaben der DIN 18040-2 Stand 09.2011

    Gültig
    Eingestellt am 07.06.2022
    Gültig ab 07.06.2022
    Download starten
  • Zwischenfinanzierung von Maßnahmen zur Wohnraumförderung (Eigentum)

    Das Merkblatt beinhaltet alle notwendigen Informationen und Voraussetzungen zum Thema "Zwischenfinanzierung".

    Gültig
    Eingestellt am 26.08.2024
    Gültig ab 23.08.2024
    08/2024 | Zwischenfinanzierungsmöglichkeit wurde um 1 Jahr verlängert
    Download starten

  • Bestätigung nach Durchführung Barrierefreiheit

    Gültig
    Eingestellt am 23.06.2022
    Gültig ab 01.06.2022
    Download starten

  • Konditionenübersicht Eigentumsförderung

    Konditionenübersicht Eigentumsförderung

    Gültig
    Eingestellt am 17.10.2025
    Gültig ab 17.10.2025
    Download starten PDF, 76,6 KB

Weitere Förderprogramme

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