
Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit – Eigentumsfinanzierung BW
Sie erwerben als Familie eine gebrauchte Immobilie und bauen sie um, um Barrieren abzubauen.
Sie nehmen für den Erwerb Ihres Eigenheims die Basisförderung der Eigentumsfinanzierung BW (Zzinsverbilligt15-Darlehen) in Anspruch und der Abschluss des Kauf- oder Werkvertrages Ihrer Immobilie liegt nicht länger als 2 Jahren zurück oder
Sie haben eine Schwerbehinderung mit speziellen Wohnbedürfnissen und möchten bestehenden selbst genutzten Wohnraum unabhängig von einer vorherigen oder gleichzeitigen Förderung altersgerecht umbauen (Anpassungsförderung).

Das können Sie finanzieren:
Umbau von Wegen zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
Umbau Eingangsbereich und Wohnungszugang
Überwindung von Treppen und Stufen
Anpassung der Raumaufteilung und Schwellenabbau
Maßnahmen an Sanitärräumen
Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
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Gebrauchte Immobilien, die Sie mit der Basisförderung der Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen) vor mehr als 2 Jahren gekauft haben (Abschluss des Erwerbsvertrages)
Neubauten
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Sie erwerben oder besitzen eine gebrauchte Immobilie, die Sie zum Abbau von Barrieren und Erhöhung des Wohnkomforts umbauen möchten.
Sie nehmen für den Erwerb Ihres Eigenheims die Basisförderung der Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen) in Anspruch und der Abschluss des Kauf- oder Werkvertrages Ihrer Immobilie liegt nicht länger als 2 Jahren zurück oder
Sie bauen Ihre bestehende Immobilie aufgrund Ihrer Schwerbehinderung barrierefrei um, unabhängig von einer vorherigen oder gleichzeitigen Basisförderung (Anpassungsförderung).
Sie halten die Bedingungen des KfW-Programms Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) ein.
Das bieten wir Ihnen an:
Kredithöhe: bis zu 50.000 €
Sollzinssatz: 0,00 %
Sollzinsverbilligung und -bindung: 10 Jahre
Laufzeit: 20 oder 30 Jahre
2 tilgungsfreie Anlaufjahre
Ergänzender Zuschuss bei Herstellung von Barrierefreiheit nach DIN 18040-2: 3 % der förderfähigen Kosten, maximal 1.500 €
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- Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen) Basisförderung
- Zusatzförderung Energieeffizienz
- Ergänzungsfinanzierung
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KfW Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)
KfW Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455 B+E)
Häufige Fragen
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Sie finden diese Informationen auf der Seite Altersgerecht umbauen der KfW.
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Bauherren, die ihr gesamtes Haus oder eine Wohnung vollständig barrierearm umbauen, können ihrer Immobilie dieses Qualitätsmerkmal zuschreiben. Details erfahren Sie auf der Website der KfW.
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Eine übersichtliche Grafik dazu finden Sie auf der Seite der KfW unter Barrieren reduzieren und Wohnkomfort erhöhen.