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Technische Information

Landeswohnraumförderungsprogramm

Das Landeswohnraumförderungsprogramm des Landes hat schon vielen Baden-Württembergerinnen und Baden-Württembergern geholfen, ihren Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen. Träumen Sie auch vom Eigenheim? Hier steht, was Sie bei Ihrem Antrag beachten müssen.

Merkblatt und Antrag zum Programm 2010 sind am Ende dieser Seite als PDF-Dokumente verfügbar.

Die nachfolgenden Informationen erläutern die ab 01.04.2010 gültigen Programmbestimmungen.


Wer wird gefördert?

Ehepaare, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, wenn

Alleinerziehende, wenn

Junge kinderlose Paare, wenn

Schwerbehinderte mit speziellen Wohnbedürfnissen, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung besondere Anforderungen an den Grundriss oder die Ausstattung des Wohnraums oder des Gebäudes stellen.
Hierzu werden die tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall geprüft. Es reicht daher nicht aus, wenn Sie die Schwerbehinderung nur durch einen Behindertenausweis nachweisen. Der Antragsteller selbst muss nicht schwerbehindert sein. Eine Förderung ist auch dann möglich, wenn ein Familienmitglied schwerbehindert ist und spezielle Wohnbedürfnisse hat. Hierbei spielt die Haushaltsgröße keine Rolle.

Kinder werden berücksichtigt, wenn


Was wird gefördert?

Der Bau oder Kauf eines neuen Hauses oder einer neuen Eigentumswohnung.

Der Kauf eines gebrauchten Hauses oder einer gebrauchten Eigentumswohnung (älter als 4 Jahre nach Bezugsfertigkeit). Sie können zusätzlich folgende erwerbsnahe Modernisierungsmaßnahmen finanzieren:

Ausbau-, Umbau und Erweiterungsmaßnahmen, zum Beispiel


Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?

Lage und Nutzung des Objekts

Voraussetzung in jedem Fall ist, dass Ihr Objekt in Baden-Württemberg liegt und von Ihnen selbst genutzt wird. Sofern der bestehende Wohnraum nicht bereits von Ihnen bewohnt wird, wird der Kauf oder die Maßnahme nur gefördert, wenn Sie nachweisen können, dass der Bezug innerhalb eines halben Jahres nach Kauf oder Fertigstellung der Maßnahmen erfolgt (zum Beispiel, weil der bisherige Bewohner bereits über eine neue Wohnung verfügt).

Baubeginn und Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

Ihr Vorhaben kann von uns nur gefördert werden, wenn Sie mit der Maßnahme (Bau, Umbau, Ausbau, Erweiterung, Modernisierung) noch nicht begonnen haben und Verträge hierüber (beispielsweise den Kaufvertrag) noch nicht abgeschlossen wurden. Sie müssen damit solange warten, bis wir oder die Wohnraumförderungsstelle Ihnen schriftlich mitteilen, dass ein vorzeitiger Beginn nicht förderschädlich ist. Erst nach dieser Mitteilung dürfen Sie

Bitte beachten Sie: Informieren Sie sich vorher über die wirtschaftliche Situation des von Ihnen gewählten Bauunternehmens. Vereinbaren Sie mit dem Unternehmen zum Beispiel eine Fertigstellungsgarantie durch einen Dritten für den Fall, dass das Bauvorhaben ins Stocken gerät.

Das Gesamteinkommen und die Einkommensgrenze

Ihr Vorhaben kann von uns nur gefördert werden, wenn Sie mit Ihrem Gesamteinkommen die Einkommensgrenze einhalten.

Ausnahme: Wird nur ein Optionsdarlehen beantragt, so ist die zum Zeitpunkt der erstmaligen Beantragung der Ergänzungsförderung zum Optionsdarlehen dann maßgebliche Einkommensgrenze einzuhalten.

Das Gesamteinkommen ergibt sich aus Ihrem Jahres-Bruttoeinkommen und dem Ihrer Haushaltsangehörigen abzüglich der Werbungskosten von 920 Euro für jeden Haushaltsangehörigen mit eigenem Einkommen (Werbungskostenpauschale) oder höhere tatsächliche Werbungskosten. Die Einkommensgrenze richtet sich nach der Zahl der Personen, die zu Ihrem Haushalt gehören. Unter einem Haushalt ist eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft zu verstehen.

Zu einem Haushalt zählen folgende Personen (gemäß § 4 Abs. 16 LWoFG):

In der folgenden Tabelle können Sie sehen, wie hoch die Einkommensgrenzen für verschiedene Haushaltsgrößen sind.

Haushaltsgröße (Zahl der Personen, die in dem Haushalt leben) Höhe der Einkommensgrenze
1-Personen-Haushalt 43.920 EUR  
2-Personen-Haushalt 43.920 EUR  
3-Personen-Haushalt 52.420 EUR  
4-Personen-Haushalt 60.920 EUR  
5-Personen-Haushalt 69.420 EUR  
Für jeden weiteren Haushaltsangehörigen zuzüglich 8.500 EUR  

Für jede schwerbehinderte Person mit speziellen Wohnbedürfnissen erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 2.400 Euro. Voraussetzung dafür ist, dass in dem Haushalt mindestens zwei Personen leben.

Kostenobergrenze Ihres Bau- oder Kaufvorhabens

Ihr Vorhaben kann von uns nur gefördert werden, wenn es die Kostenobergrenze von 2.000 Euro/ Wohnfläche (ohne die Kosten für das Grundstück, für die Finanzierung und für Stellplätze, Garagen oder Carports) nicht überschreitet. Die Kostenobergrenze richtet sich nach den Quadratmeterkosten der Wohnfläche und den Gesamtkosten Ihres Bau- oder Kaufvorhabens. Wenn das Objekt älter als vier Jahre ist, gehören hierzu auch die Kosten für die erwerbsnahe Modernisierung. Die Höchstbeträge für das gesamte Objekt (ohne die Kosten für das Grundstück, für die Finanzierung und für Stellplätze, Garagen oder Carports):

Ein Überschreiten der Kostenobergrenze um bis zu 25.000 Euro ist zulässig bei ökologisch wirksamer, in besonderer Weise flächensparender oder barrierefreier Bauweise.

Die Eigenleistungen

Ihr Vorhaben kann von uns nur gefördert werden, wenn Sie einen Teil der Gesamtkosten selbst übernehmen. Als Eigenleistungen zählen:

Wenn Sie Aktienkapital haben, wird dieses höchstens zu 60 Prozent des Aktienwertes als Eigenkapital angerechnet. Grund hierfür ist das mögliche Kursrisiko bis zum endgültigen Verkauf der Aktien.

Die Förderung setzt eine angemessene Eigenleistung voraus. Diese beträgt grundsätzlich 15 Prozent der Gesamtkosten bei erstrangiger Absicherung der L-Bank-Darlehen, bei nachrangiger Absicherung 25 Prozent der Gesamtkosten. Durch Eigenkapital müssen Sie 8,5 Prozent der Gesamtkosten finanzieren (Spar- oder Bausparguthaben, Aktienkapital oder ein eigenes unbelastetes Grundstück), der Rest kann beispielsweise durch Selbst- und Nachbarhilfe erbracht werden.

Familiengerechter Wohnraum

Ihr Vorhaben kann von uns nur gefördert werden, wenn der Wohnraum familiengerecht aufgeteilt ist:

Bereits vorhandenes Wohneigentum und Vermögensverhältnisse

Ihr Vorhaben kann von uns nur gefördert werden, wenn Sie kein Wohneigentum in angemessener Größe und angemessenem Zuschnitt haben oder bis vor nicht allzu langer Zeit hatten. Wohnraum in angemessener Größe und angemessenem Zuschnitt bedeutet, dass der vorhandene Wohnraum nach Größe und Zuschnitt ausreichend und familiengerecht erscheint (auch wenn dies erst nach einem zumutbaren Umbau der Fall wäre):

Unter bestimmten Umständen kann Ihr Bau- oder Kaufvorhaben nicht von uns gefördert werden, obwohl die Einkommens- und Belastungsgrenzen eingehalten werden. Dies kann zum Beispiel aufgrund der Vermögensverhältnisse oder zu erwartender Einkommenssteigerungen der Fall sein.

Ihre Belastungsgrenze

Wenn Sie eine Förderung für Ihr Bau- oder Kaufvorhaben bei uns beantragen, prüfen wir, ob die finanzielle
Belastung für Sie auf Dauer tragbar ist. Dies bedeutet konkret: Die tatsächliche oder die angenommene Monatsbelastung aus dem Bauvorhaben und Ihre sonstigen finanziellen Verpflichtungen (zum Beispiel Raten für Auto- und andere Anschaffungskredite) dürfen eine bestimmte Belastungsgrenze nicht überschreiten. Wie hoch Ihre Belastungsgrenze ist, hängt davon ab, wie hoch Ihr monatliches Bruttoeinkommen ist und wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben. Die Höhe Ihrer maximalen Monatsbelastung ergibt sich aus der Belastungstabelle und der Berechnungshilfe.


Welche Art von Förderung können Sie beantragen?

Die Art und Höhe Ihres Förderdarlehens hängt davon ab,

Folgende Darlehen können Sie beantragen:

 Z 15-Darlehen

Das Z 15-Darlehen kann beantragt werden von

maximale Darlehensbeträge
Z 15-Darlehen für Bau und Kauf neuen Wohnraums, Umbau, Ausbau, Erweiterung
in Gebietskategorie ...
  I
II
III
Paare und Alleinerziehende mit einem Kind 85.000 EUR  
 80.000 EUR    75.000 EUR  
Paare und Alleinerziehende mit zwei Kindern
130.000 EUR  
 125.000 EUR    120.000 EUR  
Paare und Alleinerziehende mit drei Kindern
165.000 EUR    160.000 EUR    155.000 EUR  
Paare und Alleinerziehende mit vier Kindern
190.000 EUR    185.000 EUR    180.000 EUR  
für jedes weitere Kind + 15.000 EUR  
+ 15.000 EUR   + 15.000 EUR  
junge kinderlose Paare -   -   -  
Schwerbehinderte (ohne Kinder)
40.000 EUR    35.000 EUR    30.000 EUR  
maximale Darlehensbeträge
Z 15-Darlehen für Gebrauchterwerb
in Gebietskategorie ...
  I II III
Paare und Alleinerziehende mit einem Kind 72.300 EUR  
 68.000 EUR    63.800 EUR  
Paare und Alleinerziehende mit zwei Kindern
110.500 EUR  
 106.300 EUR    102.000 EUR  
Paare und Alleinerziehende mit drei Kindern
140.300 EUR    136.000 EUR    131.800 EUR  
Paare und Alleinerziehende mit vier Kindern
161.500 EUR    157.200 EUR    153.000 EUR  
für jedes weitere Kind + 12.800 EUR  
+ 12.800 EUR   + 12.800 EUR  
junge kinderlose Paare -   -   -  
Schwerbehinderte (ohne Kinder)
34.000 EUR    29.800 EUR    25.500 EUR  

Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um die Höchstbeträge. Sie werden reduziert, wenn

Die Darlehensbeträge erhöhen sich

Umwandlung des Z 15-Darlehens in einen Direktzuschuss

Zum Erreichen der bei erstrangiger Absicherung des Z 15-Darlehens erforderlichen Mindesteigenleistungsquote von 15 % der Gesamtkosten kann das Z 15-Darlehen bis zu einer Höhe von 6,5 % der Gesamtkosten in einen Direktzuschuss umgewandelt werden. Der Zuschuss muss mindestens 1.000 Euro betragen, ein daneben verbleibendes Z 15-Darlehen mindestens 10.000 Euro. Das Eigenkapital muss auch bei dieser Variante in Höhe von mindestens 8,5 % der Gesamtkosten (ohne Anrechnung des Direktzuschusses) nachgewiesen werden.

Paare, die ein Z 15-Darlehen erhalten, können zusätzlich auch das Optionsdarlehen beantragen.

Optionsdarlehen

Paare können das Optionsdarlehen beantragen, wenn Sie weitere Kinder wünschen. Dies gilt auch, wenn Sie derzeit noch keine Kinder haben und ihr Einkommen die derzeit gültige Einkommensgrenze übersteigt. Das Darlehen beträgt mindestens 20.000 Euro und höchstens 75.000 Euro.

Eine zusätzliche Ergänzungsförderung zum Optionsdarlehen erhalten Sie bei der Geburt eines Kindes sowie einer sonstigen Aufnahme eines minderjährigen Kindes in den Haushalt, wie beispielsweise Adoption oder Dauerpflegschaft. Dabei können Sie wählen zwischen:

Die Möglichkeit auf diese Ergänzungsförderung besteht bis zu 6 Jahre nach Abschluss des Darlehensvertrags.  Sie müssen den Antrag allerdings innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt oder der Aufnahme des Kindes in den Haushalt stellen. Die Ergänzungsförderung beträgt für das hinzugekommene

 bei Bau und Kauf neuen Wohnraums, Ausbau, Umbau, Erweiterungbei Gebrauchterwerb
1. Kind 7.000 EUR  6.000 EUR 
2. Kind 7.000 EUR  6.000 EUR 
3. Kind 5.500 EUR  4.700 EUR 
4. Kind 4.000 EUR  3.400 EUR 
5. und jedes weitere Kind jeweils 2.500 EUR  2.100 EUR 

KfW-Darlehen oder Ergänzungsdarlehen der L-Bank

Bei zusätzlichem Finanzierungsbedarf können Sie KfW-Darlehen oder Ergänzungsdarlehen der L-Bank beantragen. Wir bieten Ihnen bei Ergänzungsdarlehen zwei Varianten an:

Bau oder Kauf in Ortszentren

Sie erhalten von uns zusätzlich eine einmalige Förderung, wenn Ihr Vorhaben in einem Orts- oder Ortsteilzentrum liegt. Als Ortszentrum gelten überwiegend vor 1950 besiedelte innerstädtische oder innerdörfliche Flächen, die in einem engen räumlichen Bezug zu einem historischen, wirtschaftlichen oder kulturellen Zentrum der Gemeinde stehen. Ob dies zutrifft, erfahren Sie bei der Gemeinde, in der Sie bauen oder kaufen wollen.

Paare und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind oder Schwerbehinderte mit speziellen Wohnbedürfnissen erhalten die zusätzliche Förderung

entweder als Erhöhung des Z 15-Darlehensbetrags

in Gebietskategorie ... bei Bau und Kauf neuen Wohnraums, Ausbau, Umbau, Erweiterung um bis zu bei Gebrauchterwerb um bis zu
I 25.000 EUR  21.300 EUR 
II 20.000 EUR  17.000 EUR 
III 15.000 EUR  12.800 EUR 

oder als weitere Zinsverbilligung zur Reduzierung der Belastung aus dem Z 15-Darlehen

in Gebietskategorie ...bei Bau und Kauf neuen Wohnraums, Ausbau, Umbau, Erweiterung in Höhe von bis zubei Gebrauchterwerb in Höhe von bis zu
I 3.800 EUR  3.200 EUR 
II 3.000 EUR  2.600 EUR 
III 2.300 EUR  1.900 EUR 

Junge kinderlose Paare erhalten die zusätzliche Förderung, wenn das erste Kind geboren oder sonst in den Haushalt aufgenommen wurde,

in Gebietskategorie ...bei Bau und Kauf neuen Wohnraums, Ausbau, Umbau, Erweiterung in Höhe von bis zubei Gebrauchterwerb in Höhe von bis zu
I 3.800 EUR  3.200 EUR 
II 3.000 EUR  2.600 EUR 
III 2.300 EUR  1.900 EUR 

Dies gilt auch für Paare mit mindestens einem Kind, die nur ein Optionsdarlehen erhalten.

Innovativer Wohnungsbau

Sie erhalten von uns zusätzlich eine einmalige Förderung als Erhöhung des Z 15-Darlehens in Höhe der nachweisbaren Mehrkosten, mindestens 2.500 Euro, höchstens jedoch 25 % des Z 15- Darlehensbetrags, insbesondere für

Ökologisch wirksame Bauweise

Sie erhalten von uns eine weitere Förderung als zusätzliches Z 15-Darlehen in Höhe von mindestens 2.500 Euro und höchstens 25.000 Euro für nachweisbare Mehrkosten, wenn das Vorhaben

Die Umwandlung in einen Zuschuss ist möglich. Der Zuschussbetrag errechnet sich dann aus dem entsprechenden Darlehensbetrag dividiert durch den Faktor 6,44 und muss mindestens 500 Euro und kann höchstens 3.800 Euro betragen.

Hilfen für schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte mit speziellen Wohnbedürfnissen erhalten von uns eine Förderung, wenn sie den Wohnraum oder das Gebäude auf diese besonderen Bedürfnisse hin erstellen oder anpassen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie oder mindestens ein Haushaltsangehöriger Rollstuhlbenutzer oder Sehbehinderter ist.

Sie erhalten diese Förderung als Z 15-Darlehen in Höhe von mindestens 2.500 Euro und höchstens 30.000 Euro für nachweisbare Mehrkosten besonderer baulicher Maßnahmen, welche durch Art und Grad der Behinderung sowie die speziellen Wohnbedürfnisse bedingt sind (höchstens 60.000 Euro bei Wohnungen für Rollstuhlbenutzer).

Die Umwandlung in einen Zuschuss ist möglich. Der Zuschussbetrag errechnet sich dann aus dem entsprechenden Darlehensbetrag dividiert durch den Faktor 6,44 und muss mindestens 500 Euro betragen.

Eine Anpassungsförderung ist als isolierte Förderung ohne vorherige oder gleichzeitige Förderung des Baus oder Erwerbs möglich.

Barrierefreies Bauen

Sie erhalten von uns eine Förderung, wenn Sie Ihren Wohnraum barrierefrei rollstuhlgerecht (DIN 18025 Teil 1) oder barrierefrei (DIN 18025 Teil 2) erstellen oder anpassen, als

Die Umwandlung in einen Zuschuss ist möglich. Der Zuschussbetrag errechnet sich dann aus dem entsprechenden Darlehensbetrag dividiert durch den Faktor 6,44 und muss mindestens 500 Euro betragen.

Eine Anpassungsförderung ist als isolierte Förderung ohne vorherige oder gleichzeitige Förderung des Baus oder Erwerbs möglich. Die Förderung für barrierefreies rollstuhlgerechtes Bauen ist nicht kumulierbar mit der Förderung „Hilfen für Schwerbehinderte Menschen“.


Die Konditionen

 
 Z 15-Darlehen
Optionsdarlehen
Ergänzungs- darlehen
(E-Darlehen)
Ergänzungs- darlehen
(L 25-Darlehen)
Sollzinssatz in marktüblicher Höhe abzüglich Zinsverbilligung
in marktüblicher Höhe in marktüblicher Höhe in marktüblicher Höhe
Zinsverbilligung p.a. um folgende Prozentpunkte
2,25 bis 2,5 Jahre
2,00 bis 4,5 Jahre
1,75 bis 6,5 Jahre
1,50 bis 8,5 Jahre
1,25 bis 10,5 Jahre
1,00 bis 12,5 Jahre
0,50 bis 15 Jahre
Höchstens auf 0,50 %
-
-
-
Sollzinsbindung 15, 20 oder 30 Jahre1
10, 12 oder 15 Jahre
10, 15, 20 oder 30 Jahre
25 Jahre
Kosten
einmalig: 2,00 %
laufend p.a.: 0,50 % (im Sollzinssatz enthalten)
sind im Sollzinssatz enthalten2 sind im Sollzinssatz enthalten2 sind im Sollzinssatz enthalten2
Tilgung p.a.
1 %, 2 % oder 3 %
aus dem Ursprungs- kapital zuzüglich ersparter Zinsen (Annuitätendarlehen)
1 %, 2 % oder 3 %
aus dem Ursprungs- kapital zuzüglich ersparter Zinsen (Annuitätendarlehen)
1 %, 2 % oder 3 %
aus dem Ursprungs- kapital zuzüglich ersparter Zinsen (Annuitätendarlehen)
 3
aus dem Ursprungs- kapital zuzüglich ersparter Zinsen (Annuitätendarlehen)
Zahlungsweise Zins und Tilgung
monatlich nachträglich4
monatlich nachträglich4
monatlich nachträglich4
monatlich nachträglich4

1 Bei einer Sollzinsbindung von 20 oder 30 Jahren ist nach Ablauf der Zinsverbilligung der Sollzins ohne Zinsverbilligung zu zahlen.
2 Zusätzlich werden Bereitstellungszinsen von 3 % p. a. ab der 7. Woche aus dem noch nicht ausbezahlten Darlehensbetrag erhoben.
3
Der Tilgungssatz ist so gewählt, dass das Darlehen zum Ablauf der Sollzinsbindung vollständig zurückbezahlt ist.
4
Durch Lastschrifteinzug.

Bei Zuschüssen erhebt die L-Bank eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1 % des Zuschussbetrags, beim Direktzuschuss mindestens 100 Euro.


Wie können Sie die Förderung beantragen und wie verläuft das Antragsverfahren?

Sie müssen das Förderdarlehen schriftlich beantragen. Hierzu benötigen Sie mehrere Vordrucke:

In der Rubrik Downloads auf dieser Seite finden Sie diese Vordrucke als PDF-Datei. Zusätzlich bieten wir Ihnen dort auch ausführliche Erläuterungen zum Ausfüllen des Antrags.

Sie erhalten die Antragsvordrucke als Papierdokumente

Den Förderantrag geben Sie bitte in zweifacher Ausfertigung zusammen mit den zusätzlichen Unterlagen bei der Wohnraumförderstelle des Landratsamtes oder Bürgermeisteramtes der Stadtkreise des Ortes ab, in dem Sie bauen oder kaufen wollen.

Um Ihren Antrag bearbeiten zu können, benötigen wir

von Ihnen:
von Ihrem Architekten/Verkäufer:
von Ihrem Arbeitgeber/Ihren Arbeitgebern:
vom Grundbuchamt:
von Ihrer Hausbank/Bausparkasse:

Bitte reichen Sie, sofern nicht anders angegeben, alle Unterlagen im Original oder in beglaubigter Fotokopie ein.

So verläuft das Antragsverfahren:

Nachdem Sie Ihren Antrag bei der Wohnraumförderungsstelle abgegeben haben, wird geprüft, ob er vollständig ist und ob Ihr Vorhaben die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt. Wenn dies der Fall ist, leitet die Wohnraumförderungsstelle den Antrag an uns weiter. Wir entscheiden dann über die Bewilligung. Hierbei werden auch Informationen wie zum Beispiel die Schufa-Auskunft oder Ihre Kreditsicherheiten berücksichtigt. Wir teilen Ihnen dann schriftlich mit, ob wir Ihre beantragten Darlehen bewilligen.


Wo erhalten Sie zusätzliche Informationen?

Wenn Sie noch Fragen zu der Förderung Ihres Bau- oder Kaufvorhabens haben, können Sie sich gerne an unser Expertenteam wenden. Zusätzliche Informationen erhalten Sie auch bei der Wohnraumförderungsstelle (Landratsamt/Bürgermeisteramt der Stadtkreise).


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Information

Ansprechpartner:

Expertenteam Eigentumsförderung

Telefon: 0800 150-3030*
Fax: 0721 150-1281
E-Mail: wohneigentum@l-bank.de

*Kostenlos aus deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider; Montag bis Donnerstag 8.00 - 17.00 Uhr, Freitag 8.00 - 16.00 Uhr

Kontakt

Telefon:
0800 150-3030*
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