
Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Basisförderung)
Sie kaufen, bauen oder erweitern ein Eigenheim in Baden-Württemberg.
Sie haben mindestens 1 minderjähriges Kind oder erwarten in den nächsten 6 Monaten Nachwuchs.
Sie suchen ein langfristiges und zinsloses Darlehen mit besonders niedriger monatlicher Belastung.

Das können Sie finanzieren:
Selbstgenutzter Neubau (bis zu 4 Jahre alt) inklusive Grundstück und Außenanlage
Gebrauchtes Eigenheim (4 Jahre und älter) inklusive zusammenhängender Baumaßnahmen (Modernisierungen und wertsteigernde Umbauarbeiten)
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Sie kaufen, bauen oder erweitern ein Eigenheim in Baden-Württemberg.
Sie haben mindestens 1 minderjähriges Kind oder erwarten in den nächsten 6 Monaten Ihr erstes Kind.
Sie haben noch kein Eigenheim, das für Ihre Familie angemessen ist.
Sie nutzen die Immobilie selbst.
Ihr Haushaltseinkommen überschreitet eine bestimmte Einkommensgrenze nicht.
Sie bringen einen EigenanteilEigene Geldmittel und Guthaben ohne Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten, der Wert des nicht durch Fremdmittel finanzierten Baugrundstücks sowie der Wert verwendeter Gebäudeteile nach Abzug der Belastungen mit, dieser kann teilweise mit EigenleistungenEigenleistungen des Bauherrn können aus Sach- und Arbeitsleistungen bestehen, z. B. aus Baustoffen oder Selbsthilfe bei handwerklichen Tätigkeiten (sog. Muskelhypothek). eingebracht werden.
Ihr Objekt hält die Wohnflächenunter- und -obergrenze ein.
Ihr Neubau erfüllt die Anforderungen mindestens an ein KfWKreditanstalt für Wiederaufbau-55-EffizienzhausGebäude, die sich durch eine besonders energieeffiziente Bauweise und Gebäudetechnik auszeichnen und die eine höhere Energieeffizienz erreichen als vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Bei Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen entsprechen die verwendeten Bauteile den Bestimmungen des KfW-Förderprogramms Energieeffizient Sanieren Einzelmaßnahmen.
Das bieten wir Ihnen an:
Kredithöhe abhängig von der Familiengröße; z. B. bis zu 240.000 € bei einer 4-köpfigen Familie
Zinsverbilligung für 15 Jahre auf 0,00 % p. a.per annum
Die Tilgung beträgt 2,25 % p. a., mit einer tilgungsfreien Anlaufzeit von 15 Monaten.
KfW-Tilgungszuschuss bei Neubauten; bei besonders energieeffizienten Neubauten ab KfW 40 gewähren wir einen zusätzlichen Tilgungszuschuss von bis zu 3.500 €.
Option auf ergänzende Tilgungszuschüsse bei weiterem Familienzuwachs innerhalb der nächsten 10 Jahre von 6.500 € enthalten (Ergänzungsförderung)
Keine Bereitstellungszinsen
Lukrative zinsfreie Zusatzförderungen sind kombinierbar.
Ihren Eigenanteil können Sie teilweise mit unserem Zuschuss erreichen.
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- Bei zusätzlichem Finanzierungsbedarf: Ergänzungsfinanzierung – Eigentumsfinanzierung BW
- KfW-Zuschuss: Baukindergeld (424)
So fördern wir Sie zusätzlich.
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Ausgeschlossen ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen des Landes und mit Wohnen mit Kind sowie den Programmen der KfW Energieeffizient Bauen und KfW-Wohneigentumsprogramm.
Nicht möglich ist eine Kombination geförderter Maßnahmen mit einer steuerlichen Förderung gemäß § 35 a Absatz 3 Einkommensteuergesetz (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen), auch nicht als Aufteilung in Materialkosten und Arbeitsleistung.
Häufige Fragen
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Sobald Ihr Förderantrag vollständig bei der zuständigen Wohnraumförderungsstelle eingegangen ist, können Sie Kauf- oder Werkverträge ohne eine Förderschädlichkeit abschließen. Ein Vertragsabschluss vor diesem Zeitpunkt schließt die Gewährung eines Zzinsverbilligt15-Darlehens aus. Gleiches gilt für den Baubeginn des Vorhabens.
Sofern Sie Werkverträge unter einer aufschiebenden Bedingung gemäß § BGBBürgerliches Gesetzbuch 158 Abs.Absatz 1 abschließen, können diese auch vor Eingang des Förderantrages bei der Wohnraumförderungsstelle unterzeichnet werden, ohne dass eine Förderschädlichkeit eintritt.Wir empfehlen Vertragsabschlüsse erst nach Zusage des Z15-Darlehens und der Sicherstellung der gesamten Finanzierung vorzunehmen.
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Ist Ihr bereits vorhandenes Eigenheim für Ihre aktuelle oder zukünftige Familiengröße zu klein, können wir Sie trotz vorhandenen Wohneigentum fördern.
Als angemessen wird für eine 4-köpfige Familie eine Größe von 90 m² Wohnfläche betrachtet. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Wohnfläche um 10 m². Grundsätzlich sollte der Wohnraum einen familiengerechten Zuschnitt haben. Ein Kinderzimmer für ein Kind sollte daher nicht kleiner als 10 m² sein. Ein Kinderzimmer, das sich zwei gleichgeschlechtliche Kinder teilen, sollte nicht kleiner als 15 m² sein.
Für eine Überprüfung der Angemessenheit Ihres bestehenden Eigenheims wenden Sie sich bitte an Ihre Wohnraumförderungsstelle.
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Wenn die verbilligten Darlehen der Basis- und Zusatzförderung der Eigentumsfinanzierung BW nicht ausreichen, können Sie sich für eine ergänzende Finanzierung an Ihre Hausbank wenden. Bitte beachten Sie, dass eine nachrangigeIn der Regel unbesichertes Darlehen, dessen Gläubiger in seinen Rechten hinter alle anderen Fremdkapitalgeber zurücktritt Absicherung Ihres Hausbankdarlehens bei Eigenleistungen von weniger als 25 % vorausgesetzt wird. Ist eine ergänzende Finanzierung über Ihre Hausbank nicht darstellbar, können Sie unsere Ergänzungsfinanzierung für Ihren restlichen Finanzierungsbedarf nutzen.
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Für die Berechnung des Einkommens für die Einkommensgrenze ziehen wir ausschließlich Einkommen aus Arbeitstätigkeiten (z. B. Lohn und Gehalt oder Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit), Renten und Pensionen sowie Einnahmen aus Kapitaleinkünften oder Vermietungen heran, die in den folgenden 12 Monaten nach Antragstellung erzielt werden.
Eltern- und Kindergeld zählen nicht zu diesen Einkünften und werden für die Einkommensgrenze nicht berücksichtigt.
Für die Berechnung Ihrer monatlich tragbaren Belastung berücksichtigen wir jedoch das Kindergeld sowie das Einkommen aus der nachweislichen Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit nach Elternzeit.
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Für eine Antragstellung wird eine angemessene Eigenleistung vorausgesetzt. Diese darf 15 % der Gesamtkosten nicht unterschreiten. 8,5 % der Gesamtkosten müssen dabei über (Bau-)Sparguthaben oder ein bereits vorhandenes Baugrundstück, das für das Vorhaben genutzt werden soll, gedeckt werden. Den offenen Restbetrag von 6,5 % können Sie über Eigenleistungen erbringen. Sind Eigenleistungen nicht möglich, können wir einen Teil Ihrer Basisförderung in einen Zuschuss zur Erreichung der Mindestquote umwandeln. Bitte gehen Sie in diesem Fall auf Ihre Wohnraumförderstelle zu oder rufen Sie uns unter der 0800 150-3030 an.
Sie können unter Umständen somit bereits ab einem Eigenanteil von 8,5 % der Gesamtkosten einen Antrag auf Eigentumsförderung stellen.
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Ja, Ihr Gesamtvermögen darf eine Höhe von 50 % der Gesamtkosten nicht übersteigen.
Übersteigt Ihr vorhandenes Gesamtvermögen 50 % der Gesamtkosten wenden Sie sich bitte an Ihre Wohnraumförderstelle, die prüft, ob eine Antragstellung in Ihrem Fall dennoch möglich ist.
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Wir fördern ausschließlich den Erwerb/Bau von selbstgenutztem Wohnraum. Sofern sich ein vermieteter Anteil im Objekt befindet, muss dieser getrennt betrachtet werden und wird Ihrer Wohnfläche nicht mit angerechnet.
Übersteigt die geplante selbstgenutzte Wohnfläche weiterhin die Wohnflächenobergrenze besprechen Sie Ihre Pläne mit Ihrer Wohnraumförderungsstelle, die prüft, ob unter Umständen eine Antragstellung dennoch möglich ist.
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Ihre zuständige Wohnraumförderstelle finden Sie im Landratsamt oder beim Bürgermeisteramt. Bitte wählen Sie die Wohnraumförderstelle nach Zugehörigkeit des Kreises in dem sich Ihre Wunschimmobilie befindet.
Ihre zuständige Wohnraumförderungsstelle finden Sie auf unserer Übersichtsseite Beratungs-/Wohnraumförderungsstellen.
Zusätzliche Informationen
Vorvertragliche Informationen
Bitte beachten Sie die vorvertraglichen Informationen bei Beratungsleistungen an Verbraucher*innen:
Für alle Fragen im Zusammenhang mit dem zu finanzierenden Vorhaben stehen Ihnen als Kund*innen die Mitarbeiter*innen der L‑Bank telefonisch oder schriftlich zur Verfügung.
Für den Fall, dass Sie eine individuelle Beratung wünschen, informieren wir Sie bereits jetzt über Folgendes:
- Beratungsleistungen seitens der L‑Bank sind kostenfrei.
- Die L‑Bank legt bei Empfehlungen im Wesentlichen nur eigene Produkte und wohnwirtschaftliche Produkte der KfW-Bankengruppe zugrunde. Die Darlehen der KfW-Bankengruppe reicht die L‑Bank im eigenen Namen aus.