
Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Basisförderung) für schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen
Sie kaufen, bauen oder erweitern ein barrierefreies Eigenheim in Baden-Württemberg.
Sie haben spezielle Wohnbedürfnisse aufgrund Ihrer Schwerbehinderung und suchen Unterstützung für notwendige Umbaumaßnahmen.
Sie suchen ein vergünstigtesZinsverbilligung: Subvention, mit der der marktübliche Zinssatz für einen bestimmten Zeitraum verbilligt wird. langfristiges Darlehen mit besonders niedriger monatlicher Belastung.

Das können Sie finanzieren:
Bau oder Kauf eines energiesparenden selbstgenutzten Neubaus (bis zu 4 Jahre alt) inklusive Grundstück und Außenanlage, das mindestens den Bedingungen eines KfWKreditanstalt für Wiederaufbau-EffizienzhausesGebäude, die sich durch eine besonders energieeffiziente Bauweise und Gebäudetechnik auszeichnen und die eine höhere Energieeffizienz erreichen als vom Gesetzgeber vorgeschrieben 55 entspricht
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Sie haben eine Schwerbehinderung, die spezielle Wohnbedürfnisse nach sich zieht.
Sie haben noch kein Eigenheim, das Ihren speziellen Wohnbedürfnissen angepasst ist.
Oder Sie besitzen bereits Wohneigentum, das jedoch Ihren speziellen Wohnbedürfnissen nicht gerecht wird.
Sie kaufen, bauen oder erweitern ein Eigenheim in Baden-Württemberg.
Ihr Neubau erfüllt dabei die Anforderungen mindestens an ein KfW-55-Effizienzhaus. Bei Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen entsprechen die verwendeten Bauteile den Bestimmungen des KfW-Förderprogramms Energieeffizient Sanieren Einzelmaßnahmen.
Sie nutzen die Immobilie selbst.
Ihr Haushaltseinkommen überschreitet eine bestimmte Einkommensgrenze nicht.
Sie bringen einen EigenanteilEigene Geldmittel und Guthaben ohne Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten, der Wert des nicht durch Fremdmittel finanzierten Baugrundstücks sowie der Wert verwendeter Gebäudeteile nach Abzug der Belastungen mit, den Sie teilweise auch mit Eigenleistungen oder der bereits vorhandenen Immobilien einbringen können.
Das bieten wir Ihnen an:
Kredithöhe abhängig von der Familiengröße; z. B. bis zu 240.000 € bei einer 4-köpfigen Familie
Zinsverbilligung für 15 Jahre auf 0,00 % p. a.per annum
Tilgung: 2,25 % p. a.; niedrige monatliche Belastung, 300 € im Monat bei 160.000 € Darlehensbetrag
Tilgungsfreie Anlaufzeit: 15 Monate
Keine BereitstellungszinsenWenn Sie Ihren Kredit nicht termingerecht abrufen, entstehen uns für die ständige Auszahlungsbereitschaft Kosten. Diese müssen wir Ihnen über eine Bereitsstellungsprovision in Rechnung stellen.
KfW-Tilgungszuschuss bei Neubauten; bei besonders energieeffizienten Neubauten ab KfW 40 gewähren wir einen zusätzlichen Tilgungszuschuss von bis zu 3.500 €.
Option auf ergänzende Tilgungszuschüsse bei weiterem Familienzuwachs innerhalb der nächsten 10 Jahre von 6.500 € enthalten (Ergänzungsförderung)
Sie können dieses Programm mit weiteren lukrativen zinslosen Zusatzförderungen kombinieren.
Ihren Eigenanteil können Sie teilweise über einen Zuschuss erreichen.
Anpassungsförderung bei bereits vorhandenem Wohnraum:
- Kredithöhe: bis 50.000 €
- Zinssatz: 0,00 % p. a.
- Zinsbindung: 10 Jahre
- Laufzeit: 20 oder 30 Jahre
- Tilgungsfreie Anlaufzeit: 2 Jahre
So fördern wir Sie zusätzlich.
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Ausgeschlossen ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen des Landes und mit Wohnen mit Kind sowie den Programmen der KfW Energieeffizient Bauen und KfW-Wohneigentumsprogramm. Wenn Sie die Anpassungsförderung in Anspruch nehmen, ist eine Förderung über das KfW-Förderprogramm Altersgerechter Umbau ebenfalls ausgeschlossen.
Nicht möglich ist eine Kombination geförderter Maßnahmen mit einer steuerlichen Förderung gemäß § 35 a Absatz 3 Einkommensteuergesetz (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen), auch nicht als Aufteilung in Materialkosten und Arbeitsleistung.
Häufige Fragen
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Ja, sofern es sich bei Ihren Renteneinkünften um unbefristete Rentenzahlungen handelt und Sie die finanzielle Belastung aus dem Förderdarlehen daraus auf Dauer tragen können.
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Sobald Ihr Förderantrag vollständig bei der zuständigen Wohnraumförderungsstelle eingegangen ist, können Sie Kauf- oder Werkverträge ohne eine Förderschädlichkeit abschließen. Ein Vertragsabschluss vor diesem Zeitpunkt schließt die Gewährung eines Zzinsverbilligt15-Darlehens aus. Gleiches gilt für den Baubeginn des Vorhabens.
Sofern Sie Werkverträge unter einer aufschiebenden Bedingung gemäß § BGBBürgerliches Gesetzbuch 158 Abs.Absatz 1 abschließen, können diese auch vor Eingang des Förderantrages bei der Wohnraumförderungsstelle unterzeichnet werden, ohne dass eine Förderschädlichkeit eintritt. Wir empfehlen Vertragsabschlüsse erst nach Zusage des Z15-Darlehens und der Sicherstellung der gesamten Finanzierung vorzunehmen. -
Wenn der bestehende Wohnraum Ihren speziellen Wohnbedürfnissen aufgrund Ihrer Schwerbehinderung nicht angemessen ist, ist eine Förderung trotz bestehenden Wohneigentums möglich. Wir können einen Umbau der bestehenden Immobilie als Anpassungsförderung oder den Erwerb/Bau von Eigentum nur fördern, wenn er Ihren speziellen Wohnbedürfnissen angemessen ist.
Für eine Überprüfung der Angemessenheit von Ihrem bestehenden Eigenheim wenden Sie sich bitte mit Vorlage der aktuellen Objektpläne (Grundrisse) an Ihre Wohnraumförderstelle.
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Wenn die verbilligten Darlehen der Basis- und Zusatzförderung der Eigentumsfinanzierung BW nicht ausreichen, sollten Sie sich für eine ergänzende Finanzierung an Ihre Hausbank wenden. Bitte beachten Sie, dass eine nachrangigeIn der Regel unbesichertes Darlehen, dessen Gläubiger in seinen Rechten hinter alle anderen Fremdkapitalgeber zurücktritt Absicherung Ihres Hausbankdarlehens bei Eigenleistungen von weniger als 25 % vorausgesetzt wird. Ist eine ergänzende Finanzierung über Ihre Hausbank nicht darstellbar, können Sie unsere Ergänzungsfinanzierung für Ihren restlichen Finanzierungsbedarf nutzen.
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Für eine Antragstellung wird eine angemessene Eigenleistung vorausgesetzt. Diese darf 15 % der Gesamtkosten nicht unterschreiten. 8,5 % der Gesamtkosten müssen Sie dabei über (Bau-)Sparguthaben decken – oder über ein bereits vorhandenes Baugrundstück, das Sie für das Vorhaben nutzen möchten. Den offenen Restbetrag von 6,5 % können Sie über Eigenleistungen erbringen. Sind Eigenleistungen nicht möglich, können wir einen Teil Ihrer möglichen Basisförderung in einen Zuschuss zur Erreichung der Mindestquote umwandeln. Bitte gehen Sie in diesem Fall auf Ihre Wohnraumförderstelle zu oder rufen Sie uns unter der 0800 150-3030 an.
Sie können unter Umständen somit bereits ab einem Eigenanteil von 8,5 % der Gesamtkosten einen Antrag auf Eigentumsförderung stellen.
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Ja, Ihr Gesamtvermögen darf eine Höhe von 50 % der Gesamtkosten nicht übersteigen.
Übersteigt Ihr vorhandenes Gesamtvermögen 50 % der Gesamtkosten, wenden Sie sich bitte an Ihre Wohnraumförderstelle, die prüft, ob eine Antragstellung in Ihrem Fall dennoch möglich ist.
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Wir fördern ausschließlich den Erwerb/Bau von selbstgenutztem Wohnraum. Sofern sich ein vermieteter Anteil im Objekt befindet, muss dieser getrennt betrachtet werden und wird Ihrer Wohnfläche nicht mit angerechnet.
Übersteigt die geplante selbstgenutzte Wohnfläche weiterhin die Wohnflächenobergrenze besprechen Sie Ihre Pläne mit Ihrer Wohnraumförderstelle, die prüft, ob unter Umständen eine Antragstellung dennoch möglich ist.
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Ihre zuständige Wohnraumförderstelle finden Sie im Landratsamt oder beim Bürgermeisteramt. Bitte wählen Sie die Wohnraumförderstelle nach Zugehörigkeit des Kreises in dem sich Ihre Wunschimmobilie befindet.
Ihre zuständige Wohnraumförderungsstellen finden Sie auf unserer Übersichtsseite Beratungs-/Wohnraumförderungsstellen.
Zusätzliche Informationen
Vorvertragliche Informationen
Bitte beachten Sie die vorvertraglichen Informationen bei Beratungsleistungen an Verbraucher:
Für alle Fragen im Zusammenhang mit dem zu finanzierenden Vorhaben stehen Ihnen als Kundinnen und Kunden die Mitarbeiter/innen der L-Bank telefonisch oder schriftlich zur Verfügung.
Für den Fall, dass Sie eine individuelle Beratung wünschen, informieren wir Sie bereits jetzt über Folgendes:
- Beratungsleistungen seitens der L-Bank sind kostenfrei.
- Die L-Bank legt bei Empfehlungen im Wesentlichen nur eigene Produkte und wohnwirtschaftliche Produkte der KfW-Bankengruppe zugrunde. Die Darlehen der KfW-Bankengruppe reicht die L-Bank im eigenen Namen aus.