Allgemeine soziale Mietwohnraumförderung
Wir fördern wir den Neubau (auch Ersatzneubau) und den Erwerb neuen Mietwohnraums sowie das Einräumen von Belegungsrechten (Miet- und Belegungsbindungen) an freiem bestehendem Mietwohnraum.
Schaffung von Mietwohnraum für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung
Mit diesem Programm fördern wir Neubau und Kauf neuen Wohnraums sowie Ersatzneubauvorhaben in Baden-Württemberg zur Vermietung an ehemals Wohnsitzlose, ehemalige Strafgefangene und Suchtkranke im Rahmen von Betreuungsangeboten.
Finanzierung von Wohnungseigentümer-gemeinschaften (WEG)
Im Rahmen des Landeswohnraum-förderungsprogramms können Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) auf einfachem Wege günstige KfW-Darlehen für Sanierungen und Modernisierungen in Anspruch nehmen.
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Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand
Im diesem Programmteil fördern wir die energetische Sanierung und/oder den altersgerechten Umbau von aktuell oder in der Vergangenheit bereits landesseitig geförderten Mietwohnungen.
Energieeffizientes Bauen in Zusammenarbeit mit der KfW
Mit diesem Programm unterstützen wir Investoren beim Neubau von Wohnungen für junge Ehepaare und Familien. Außerdem bieten wir Ihnen Förderungen für den Bau seniorengerechten Wohnraums.
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Energieeffizientes Modernisieren in Zusammenarbeit mit der KfW
Zusammen mit der KfW fördern wir CO2-Minderungs- und Modernisierungsvorhaben an Mietwohnungen ohne Miet- und Belegungsbindungen. Voraussetzung ist ein Investitionsvolumen von mindestens 200.000 Euro.
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