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Energieeffizienzfinanzierung - Sanieren

Für die energetische Sanierung von älteren Wohnhäusern oder Eigentumswohnungen erhalten die Besitzer ein zinsverbilligtes Darlehen.

Die Energieeffizienzfinanzierung baut auf dem KfW-Förderprogramm Energieeffizient Sanieren-Kredit auf. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg verbilligt zusammen mit der L-Bank die ohnehin günstigen Konditionen des KfW-Programms zusätzlich. Ergänzt wird die Förderung im Programmteil „Effizienzhaus“ durch einen Tilgungszuschuss.


Änderungen zum 01.12.2012 und 01.03.2013

  • Seit 01.12.2012 stockt die L-Bank mit eigenen Mitteln den Tilgungszuschuss des Bundes um jeweils 2,5 Prozentpunkte auf. Das gilt für alle Effizienzhaus-Niveaus.
  • Zum 01.03.2013 erhöht der Bund seine Tilgungszuschüsse für das Effizienzhaus 55 und das Effizienzhaus 70.

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Was wird von uns gefördert?

Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen an älteren Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen in Baden-Württemberg. Je nachdem wieviel Energie eingespart wird, können die Hausbesitzer zwischen zwei Programmvarianten wählen:

Effizienzhaus

Nach der Sanierung liegt der Energiebedarf des Gebäudes maximal 15 Prozent über dem Niveau, das die EnEV2009 für ein neues Wohngebäude vorschreibt.

Einzelmaßnahmen

Die Sanierungsmaßnahmen haben zwar positive Effekte auf den Energieverbrauch des Hauses, aber der Energiebedarf liegt insgesamt deutlich über dem EnEV2009-Niveau.

Allgemeine Fördervoraussetzungen für beide Programmvarianten

Folgende Fördervoraussetzungen gelten für beide Programmvarianten:

Ältere Wohngebäude

Der (erste) Bauantrag für das geförderte Gebäude muss vor dem 01.01.1995 gestellt worden sein, bzw. die Bauanzeige muss vor diesem Datum erstattet worden sein.

Selbstgenutzte Wohnimmobilien

Das Wohngebäude darf maximal drei Wohneinheiten haben. Davon müssen Sie mindestens eine dauerhaft selbst nutzen. Eigentumswohnungen müssen ebenfalls selbst genutzt werden.

Ersterwerb von sanierten Immobilien

Wollen Sie eine sanierte Immobilie kaufen, muss der Verkäufer die Sanierung durchgeführt bzw. veranlasst haben.

Energieberatung

Als ersten Schritt zur Förderung sollten sie schon bei Ihren Planungen einen Energieberater oder anderen Sachverständigen hinzuziehen. Er muss bei Antragstellung und nach Abschluss der Sanierung bestätigen, dass die gewünschten Energiespareffekte erzielt werden. Dazu sind komplexe bauphysikalische Anforderungen zu erfüllen. Dies kann nur ein Sachverständiger anhand von entsprechenden Berechnungen nachweisen.

Kaufen Sie eine sanierte Immobilie, muss Ihnen der Verkäufer die entsprechenden Nachweise zur Verfügung stellen.

Ausführung durch ein Handwerksunternehmen

Gefördert werden nur Sanierungsarbeiten, die durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden. Sie müssen später Rechnungen für diese Arbeiten bei der Hausbank vorlegen. Nicht gefördert werden Eigenleistungen.

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Details zum förderfähigen Effizienzhaus

Gefördert werden:

  • Umfassende energetische Sanierung von älteren Wohnhäusern
  • Kauf von älteren Wohngebäuden direkt nach der Sanierung (Ersterwerb)
  • Kauf von Eigentumswohnungen in frisch sanierten, älteren Wohngebäuden (Ersterwerb)
Energieverbrauch annähernd auf Neubauniveau

In der Programmvariante Effizienzhaus muss nach der Sanierung der Energieverbrauch des Gebäudes in etwa auf dem Niveau eines Neubaus liegen. Die Höhe der Förderung hängt davon ab, welches Einsparpotential tatsächlich realisiert wird. Je niedriger der Energieverbrauch, desto höher ist der Tilgungszuschuss. Es werden analog zu den Förderprogrammen der KfW verschiedene Energiesparniveaus unterschieden:

  • KfW-Effizienzhaus 55
  • KfW-Effizienzhaus 70
  • KfW-Effizienzhaus 85
  • KfW-Effizienzhaus 100
  • KfW-Effizienzhaus 115

Je niedriger die Ziffer des KfW-Effizienzhauses, desto niedriger ist der Energieverbrauch im Vergleich zu den Vorgaben der EnEV2009. Beim Standard KfW-Effizienzhaus 55 entspricht der Primärenergiebedarf des Gebäudes 55 % des Wertes gemäß EnEV2009.

Ein Sachverständiger muss sowohl bei Antragstellung als auch nach der Sanierung bestätigen, dass der Energiespar-Standard mit den Sanierungsmaßnahmen eingehalten wird.

Förderfähige Kosten

Sie können mit dem Förderdarlehen alle Maßnahmen zur energetischen Sanierung finanzieren, die der Sachverständige empfohlen hat. Anerkannt werden Materialkosten sowie die Kosten für den Einbau durch einen Fachhandwerker. Sie müssen später alle Rechnungen, die über das Darlehen finanziert werden, bei der Hausbank vorlegen.

Nicht gefördert werden Eigenleistungen.

Eine Liste mit den förderfähigen Maßnahmen hat die KfW auf ihrer Internetseite eingestellt. Diese Liste gilt auch für die Energieeffizienzfinanzierung der L-Bank.

Technische Anforderungen

Die genauen Anforderungen an die verschiedenen Effizienzhaus-Standards und an die Bestätigung des Sachverständigen entnehmen Sie bitte den Technischen Mindestanforderungen. Sie können diese Anlage zur Förderrichtlinie unten herunterladen.

Wichtige Informationen für die Sachverständigen sind auch als Antworten auf häufig gestellte Fragen (Technische FAQ) auf der Internetseite der KfW verfügbar.  Die Sachverständigen müssen bei ihrer Bestätigung auch diese Vorgaben beachten.

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Details zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen

Gefördert werden folgende Sanierungsmaßnahmen einzeln oder in beliebiger Kombination

  • Wärmedämmung von Wänden
  • Wärmedämmung von Dachflächen
  • Wärmedämmung von Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Erneuerung der Heizungsanlage

Die Maßnahmen müssen die bauphysikalischen Mindestanforderungen der Anlage zur Richtlinie erfüllen. Ein Sachverständiger muss dies bei der Antragstellung und nach Abschluss der Sanierung bestätigen.

Förderfähige Kosten

Sie können mit dem Förderdarlehen alle Kosten finanzieren, die unmittelbar für die Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind. Sie umfassen Materialkosten sowie die Kosten für den Einbau durch einen Fachhandwerker. Sie müssen später alle Rechnungen, die über das Darlehen finanziert werden, bei der Hausbank vorlegen.

Nicht gefördert werden Eigenleistungen.

Eine Liste mit förderfähigen Maßnahmen hat die KfW auf ihrer Internetseite eingestellt. Diese Liste gilt auch für die Energieeffizienzfinanzierung der L-Bank.

Technische Anforderungen

Die genauen Anforderungen an die verschiedenen Einzelmaßnahmen und an die Bestätigung des Sachverständigen entnehmen Sie bitte den Technischen Mindestanforderungen. Sie können diese Anlage zur Förderrichtlinie unten herunterladen.

Wichtige Informationen für die Sachverständigen sind auch als Antworten auf häufig gestellte Fragen (Technische FAQ) auf der Internetseite der KfW verfügbar.  Die Sachverständigen müssen bei ihrer Bestätigung auch diese Vorgaben beachten.

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Wer wird von uns gefördert?

Gefördert werden Privatpersonen, die ein Wohngebäude bzw. eine Eigentumswohnung in Baden-Württemberg energetisch sanieren oder die ein Gebäude bzw. eine Wohnung direkt nach der Sanierung erwerben. Sie müssen die Immobilie selbst bewohnen.


Welche Fördermittel erhalten Sie und zu welchen Bedingungen?

Sie erhalten über Ihre Hausbank ein Förderdarlehen mit verbilligten Sollzinsen. Außerdem gibt es einen Tilgungszuschuss, wenn das sanierte Gebäude mindestens den Standard KfW-Effizienzhaus 115 erreicht.

Die Details der Darlehen der Energieeffizienzfinanzierung - Sanieren

Mögliche Bruttodarlehensbeträge

  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten
  • Minimaler Bruttodarlehensbetrag: 5.000 EUR
  • Maximaler Bruttodarlehensbetrag
    Effizienzhaus: 75.000 EUR je Wohneinheit
    Einzelmaßnahmen: 50.000 EUR je Wohneinheit
    Seit 01.06.2012 gibt es keinen Höchstbetrag je Wohngebäude mehr.

Laufzeit

  • 10 Jahre mit 1 oder 2 tilgungsfreien Anlaufjahren
  • 20 Jahre mit 1, 2 oder 3 tilgungsfreien Anlaufjahren
  • 30 Jahre mit 1, 2, 3, 4 oder 5 tilgungsfreien Anlaufjahren

Auszahlung 

  • 100 Prozent

Zinsverbilligung und Sollzinsbindung

Der Sollzinssatz bleibt in den ersten 10 Jahren gleich. Das Land Baden-Württemberg und die L-Bank verbilligen in dieser Zeit die Darlehen zusätzlich. Nach Ablauf der Sollzinsbindung macht Ihnen die L-Bank ein neues Angebot, wenn die Darlehenslaufzeit länger als 10 Jahre ist. Oder Sie können zu diesem Zeitpunkt das Darlehen ganz oder teilweise zurückzahlen. Zusätzliche Kosten fallen für Sie bei einer solchen Rückzahlung nicht an.

Zinsfestlegung

Die L-Bank legt den Sollzinssatz für das Förderdarlehen am Tag ihrer Zusage fest. Entscheidend ist das aktuelle Zinsniveau am Tag der Zusage, außer wenn die Sollzinsen inzwischen gestiegen sind. Dann erhalten Sie das Darlehen zu dem niedrigeren Sollzinssatz, der an dem Tag gültig war, an dem Ihr Förderantrag bei der L-Bank eingegangen ist.

Bereitstellungsprovision

  • 0,25 Prozent pro Monat für Beträge, die ein Jahr nach Darlehenszusage durch die L-Bank noch nicht abgerufen sind

Abruf

Sie müsssen das Darlehen in der Regel innerhalb eines Jahres nach der Zusage in Anspruch nehmen. Dazu beantragen  Sie eine Auszahlung bei Ihrer Hausbank, die dann die Mittel bei der L-Bank abruft. Möglich sind Auszahlungen in einer Summe oder in bis zu drei Teilbeträgen. Wichtig ist, dass Sie die ausgezahlten Mittel innerhalb von drei Monaten vollständig für die geförderte Maßnahme einsetzen.

Zinstermine

  • monatlich zum Monatsende

Tilgung

  • Keine Tilgung während des tilgungsfreien Anlaufjahres 
  • Danach bedienen Sie das Darlehen monatlich in gleichbleibenden Annuitäten. Das heißt, Ihre monatliche Belastung aus Zins- und Tilgungszahlung bleibt dann immer gleich. Der Tilgungsanteil steigt.
  • Tilgungstermine: jeweils zum Monatsende
  • Sondertilgungen ab 1.000 EUR sind während der ersten Sollzinsbindungsfrist zu den normalen Tilgungsterminen kostenfrei möglich.

Sicherheiten

  • Sie vereinbaren die Besicherung des Darlehens mit Ihrer Hausbank.

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Die Tilgungszuschüsse für KfW-Effizienzhäuser

Erreicht das Gebäude nach der Sanierung tatsächlich das angestrebte Effizienzhaus-Niveau, erhalten Sie einen Tilgungszuschuss aus Bundesmitteln und aus Mitteln der L-Bank. Dazu müssen Sie nach Abschluss der Maßnahmen für den Verwendungsnachweis das Formular  Bestätigung zur antragsgemäßen Durchführung-Sanieren (ab 01.03.2013 das L-Bank-Formular Bestätigung nach Durchführung-Sanieren) mit der Bestätigung des Sachverständigen bei Ihrer Hausbank einreichen. Der Tilgungszuschuss wird dann entsprechend festgelegt, je nachdem welches Effizienzhaus-Niveau erreicht wurde. Er wird mit der letzten Rate verrechnet, so dass diese niedriger ausfällt.

Nach Sanierung erreichter Energiesparstandard
Tilgungszuschuss in % des Bruttodarlehensbetrags
KfW-Effizienzhaus 55
15,0 (ab 01.03.2013: 20,0)
KfW-Effizienzhaus 70
12,5 (ab 01.03.2013: 15,0)
KfW-Effizienzhaus 85
10,0
KfW-Effizienzhaus 100
7,5
KfW-Effizienzhaus 115
5,0

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So stellen Sie den Förderantrag

Sie stellen den Förderantrag bei einer Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl. Die Hausbank leitet den Antrag an die L-Bank weiter. Vor Antragstellung muss ein Energiesachverständiger eingebunden werden.

Beachten Sie bitte unbedingt: Sprechen Sie mit Ihrer Hausbank über die Finanzierung, bevor Sie Aufträge vergeben oder Kaufverträge unterschreiben. Sonst können Sie keine Förderung bekommen.

Die einzelnen Schritte zum Förderdarlehen

Finanzierungsgespräch

In einem ersten Finanzierungsgespräch mit der Hausbank erläutern Sie, welche Maßnahmen Sie planen und welchen Kapitalbedarf Sie haben. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie vorher schon mit dem Architekten oder Energieberater über Art und Umfang der geplanten Energiesparmaßnahmen gesprochen haben. Am besten haben Sie schon einen Kostenvoranschlag zur Hand. So kann schon geklärt werden, ob eine Förderung in der Energieeffizienzfinanzierung grundsätzlich möglich ist.

Bestätigung der Einsparpotentiale durch den Sachverständigen

In einem zweiten Schritt muss ein Sachverständiger (zum Beispiel der Architekt oder Energieberater) bestätigen, dass die geforderte Energieeinsparung auch tatsächlich erreicht werden kann. Außerdem bestätigt er, dass die geplanten Maßnahmen die technischen Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllen. Dazu müssen der Antragsteller und der Sachverständige die Bestätigung zum Antrag Energieeffizienzfinanzierung-Sanieren ausfüllen. Dafür nutzen Sie bzw. Ihr Sachverständiger bitte die Online-Bestätigung der KfW. Die Berechungen und Nachweise müssen Sie 10 Jahre lang aufbewahren.

Weiterleitung an die L-Bank

Liegt die Bestätigung des Sachverständigen vor, können Sie den Förderantrag bei der Hausbank unterschreiben. Die Hausbank leitet danach den Antrag zusammen mit der Bestätigung an die L-Bank weiter.

Bitte beachten: Rechtzeitige Antragstellung bei der Hausbank
Sie müssen den Antrag vor Vorhabensbeginn bei der Hausbank stellen. Dies kann zunächst in einem Finanzierungsgespräch (siehe oben) geschehen, das die Hausbank in ihren Akten dokumentiert. Der eigentliche Antrag auf dem entsprechenden Vordruck der L-Bank kann später unterschrieben und bei der L-Bank eingereicht werden, gegebenenfalls im elektronischen Antragsverfahren der Zentralinstitute. Hierfür haben Antragsteller, Hausbank und Zentralinstitut drei Monate Zeit.

Zusage der L-Bank

Stimmt die L-Bank der Förderung zu, schließt die Hausbank mit Ihnen einen entsprechenden Darlehensvertrag für das Förderdarlehen ab. Sie zahlt das Darlehen auch an Sie aus.

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Antragsformular und Online-Bestätigung zum Antrag

Sie müssen folgende Antragsunterlagen einreichen:

L-Bank-Version des KfW-Antragsformulars

Das Formular steht im Download-Bereich dieser Seite als PDF-Datei zum Herunterladen zur Verfügung. Sie können das Formular am PC ausfüllen und ausdrucken. Leider können Sie die Einträge nicht abspeichern, wenn Sie nur über den Acrobat Reader verfügen. Die Hausbanken haben das Antragsformular in der Regel in ihren EDV-Systemen elektronisch hinterlegt und füllen es mit den Antragstellern gemeinsam aus.

(Online-)Bestätigung zum Antrag

Die Bestätigung zum Antrag wird als Ausdruck aus dem Online-Tool der KfW erzeugt. Dieses Tool kann auch für die L-Bank-Programme genutzt werden. Die Online-Bestätigung zum Antrag ist für Sachverständige gedacht. Sie können hier alle notwendigen Angaben für das Formular eingeben. Diese Angaben werden sofort von dem Tool plausibilisiert. Mit Hilfe der Hinweis- und Fehlermeldungen kann der Sachverständige seine Angaben noch einmal überprüfen. Die Online-Anwendung erzeugt auch den Ausdruck, den Sie als Bestätigung zum Kreditantrag verwenden und bei der Hausbank einreichen müssen. Ab 01.03.2013 werden ausschließlich Online-Bestätigungen zum Antrag akzeptiert.

Link zum Online-Tool der KfW: Online-Bestätigung zum Antrag

Als Programm wählen Sie bitte das Programm „151 Sanierung KfW Effizienzhaus - Kredit“ oder „152 Sanierung Einzelmaßnahmen Kredit“ aus. Ab 01.03.2013 können Sie als Förderinstitut L-Bank und als Programm Energieeffizienzfinanzierung-Sanieren direkt auswählen.

Falls Sie Fragen zum Online-Tool der KfW oder Probleme bei der Anwendung haben, helfen Ihnen auch die Mitarbeiter der L-Bank unter der Telefonnummer 0711 122-2288 gerne weiter.

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Verwendungsnachweis: Bestätigung nach Durchführung

Wenn die Sanierung beendet ist, benötigt die L-Bank eine Bestätigung, dass das Vorhaben wie geplant durchgeführt wurde:

  • Sie als Endkreditnehmer bestätigen, dass Sie die Fördergelder wie geplant eingesetzt haben.
  • Der Energiesachverständige bestätigt, dass die durchgeführten Maßnahmen die technischen Anforderungen erfüllen oder dass das geplante Effizienzhaus-Niveau tatsächlich erreicht wurde.
  • Für neue Darlehen ab 01.03.2013 muss der Sachverständige die Rechnungen für das Vorhaben prüfen und bestätigen, dass die abgerechneten Leistungen förderfähige Maßnahmen und Kosten gemäß der KfW-Liste darstellen.
  • Die Hausbank bestätigt, dass das Darlehen innerhalb der vorgegebenen Fristen für das Sanierungsvorhaben eingesetzt wurde.

Verwenden Sie für alle drei Bestätigungen das L-Bank-Formular Bestätigung zur antragsgemäßen Durchführung-Sanieren bzw. ab 01.03.2013 die Bestätigung nach Durchführung-Sanieren.

In der Programmvariante Effizienzhaus erhalten Sie den Tilgungszuschuss erst, wenn Sie dieses Formular eingereicht haben und der Sachverständige das entsprechende Effizienzhaus-Niveau bestätigt hat.

Die Bestätigung zur antragsgemäßen Durchführung bzw. die Bestätigung nach Durchführung wird Ihnen zusammen mit dem Darlehensvertrag zugeschickt. Oder Sie können es als ausfüllbare PDF-Datei am Ende der Seite herunterladen.

Bitte beachten Sie: Die L-Bank kann aus rechtlichen Gründen das entsprechende Formular der KfW nicht anerkennen.

Zum 01.03.2013 hat die L-Bank ein vereinfachtes Formular für den Verwendungsnachweis eingeführt. Das neue Formular Bestätigung nach Durchführung-Sanieren kann auch für Darlehen der Energieeffizienzfinanzierung eingesetzt werden, die vor dem 01.03.2013 zugesagt wurden.

Die Bestätigung nach Durchführung wurde zum 01.04.2013 noch einmal überarbeitet.

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Aktuelle Konditionen

Die L-Bank legt den Sollzinssatz für das Darlehen erst bei Zusage fest. Allerdings sind Sie bei steigenden Sollzinsen abgesichert: Dann erhalten Sie trotzdem den günstigeren Sollzinssatz, der an dem Tag galt, als Ihr Antrag bei der L-Bank eingegangen ist.

Downloads Konditionen

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Download-Bereich

Downloads Richtlinie und Technische Mindestanforderungen

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Downloads Antragsunterlagen

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Downloads Verwendungsnachweis

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Downloads Broschüren

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Verlinkungen zur KfW

Link zum Download der KfW: Liste der förderfähigen Maßnahmen

Link zum Download der KfW: Technische FAQ für Sachverständige

Link zum Online-Tool der KfW: Online-Bestätigung zum Antrag

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Tools für Sachverständige

Verlinkungen zur Website und zu Dokumenten der KfW

Wenn Sie bei Anträgen für die L-Bank-Programme Probleme mit dem Online-Tool haben, wenden Sie sich bitte direkt an die L-Bank.

Helfen Ihnen die interaktiven Hinweise des Online-Tool, die Technischen FAQ oder das Informationsblatt Hilfe bei unplausiblen Ergebnissen nicht weiter, speichern Sie bitte die eingegebenen Daten im Online-Tool mit dem Button Antragsdaten Daten speichern ab. Dabei wird auf Ihrem Rechner eine xml-Datei abgespeichert. Bitte senden Sie diese Datei, zusammen mit dem ausgefüllten Formular KfW-Effizienzhauscheck und den vollständigen Berechnungsunterlagen per E-Mail direkt an die L-Bank an die untenstehende E-Mail-Adresse.

Downloads L-Bank-Dokumente für Sachverständige

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Ansprechpartner:

Hotline Energiesparen

Telefon: 0711 122-2288
Fax: 0711 122-2674
E-Mail: energiesparen@l-bank.de

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